Arbeits- und Organisationspsychologie
Ethik im Arbeitnehmer:innenschutz
Im § 3 (1) Arbeitnehmer:innenschutzgesetz heißt es: „Arbeitgeber haben die zum Schutz … der Integrität und Würde erforderlichen Maßnahmen zu treffen …“ [1]. Es geht also nicht nur um Gesundheit, sondern auch um „Arbeit und menschliche Würde“. Was können Arbeitgeber:innen in einer digitalisierten und automatisierten Arbeitswelt zum Schutz der Würde beitragen? Die Antwort darauf ist mehr denn je eine menschengerechte Gestaltung der Schnittstelle Mensch – Technik – Organisation. Aber reichen bestehende arbeitspsychologische Bewertungskonzepte dazu noch aus? Oder braucht es eine Neubewertung und Ergänzung der Kriterien? Die Autorin meint: Ja.