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Ausgabe 5/2022

Arbeits- und Organisationspsychologie

Ethik im Arbeitnehmer:innenschutz

Im § 3 (1) Arbeitnehmer:innenschutzgesetz heißt es: „Arbeitgeber haben die zum Schutz … der Integrität und Würde erforderlichen Maßnahmen zu treffen …“ [1]. Es geht also nicht nur um Gesundheit, sondern auch um „Arbeit und menschliche Würde“. Was können Arbeitgeber:innen in einer digitalisierten und automatisierten Arbeitswelt zum Schutz der Würde beitragen? Die Antwort darauf ist mehr denn je eine menschengerechte Gestaltung der Schnittstelle Mensch – Technik – Organisation. Aber reichen bestehende arbeitspsychologische Bewertungskonzepte dazu noch aus? Oder braucht es eine Neubewertung und Ergänzung der Kriterien? Die Autorin meint: Ja.

Derzeit gibt es kein Kriterium ›ethisch vertretbar‹

Sylvia Rothmeier-Kubinecz

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