Die novellierte Verordnung biologische Arbeitsstoffe: Risikoeinstufungen von Mikroorganismen aktualisiert
Mikroorganismen gelten im Arbeitnehmerschutz als sogenannte „biologische Arbeitsstoffe“, wenn sie bei der Arbeit verwendet werden. Die entsprechende Verordnung aufgrund des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG), die Verordnung biologische Arbeitsstoffe (VbA), wurde nun an neue Erkenntnisse angepasst. Dies sollte für betroffene Betriebe ein Anlass sein, ihre Gefährdungsermittlung und -beurteilung zu überprüfen.