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Lärm

Raumakustik am Arbeits­platz: Messung und Beurteilung

Schallabsorbierende Paneele an Decke und Wänden reduzieren Hall und ermöglichen eine verbesserte Lärmminderung und Sprachverständlichkeit. Die AUVA unterstützt mittels objektiver Nachhallzeitmessung und Beurteilung gemäß aktueller ÖNORM B 8115-3 bzw. Verordnung Lärm und Vibrationen (VOLV) und berät zu Verbesserungspotenzialen.

In einer großen Werkhalle stehen verschiedene Maschinen zur Metallbearbeitung, ein gelber Hallenkran hängt an der Decke, und ein Arbeiter in blauer Kleidung ist in der Mitte des Raums zu sehen.
© Mark Telsnig

Bei der Beurteilung der Ist-Situation und der Ausarbeitung von Verbesserungsmaßnahmen stellt die Messung der Nachhallzeit (T) die Grundvoraussetzung dar. Dies gilt für das kleine Büro genauso wie für die große Industriehalle. Zur Messung werden in den Raumecken Impulse mittels Schreckschussrevolver – bzw. in kleinen Räumen mittels zerplatzender Papiersäckchen – erzeugt. Etwa in der Mitte des Raumes werden die Impulsantworten aufgenommen. Aus den Abklingkurven werden die frequenzabhängigen Nachhallzeiten in Sekunden bestimmt.

Nachhallzeit und mittlere Schallabsorptionsgrad (αₘ)

Aus der Nachhallzeit wird der mittlere Schallabsorptionsgrad des Raumes berechnet. Dazu wird die vor über 100 Jahren empirisch ermittelte Formel von Sabine verwendet. Deren Anwendung ist eigentlich an die Ausbildung eines diffusen Schallfelds und damit annähernd konstantem Schallpegel in etwas Abstand zur Schallquelle geknüpft.

Mithilfe des Raumvolumens (V) kann die äquivalente Absorptionsfläche A = 0,16 ·  und in weiterer Folge der mittlere Schallabsorptionsgrad αₘ=  berechnet werden, wobei S die Summe aller Raumoberflächen darstellt. Mit diesen wenigen Daten lassen sich mit statistischer Raumakustik Berechnungen anstellen, wie zum Beispiel das Einrechnen zusätzlicher Absorptionsfläche durch neue Absorber.

Von der Decke abgehängte, schall­absorbierende Baffeln zur Schaffung einer guten Raumakustik. © Mark Telsnig

Gesetzliche Anforderungen

In der Verordnung Lärm und Vibrationen (VOLV) werden Anforderungen an den mittleren Schallabsorptionsgrad von αₘ ≥ 0,25 für den Planungsfall bzw. den leeren Raum und αₘ ≥ 0,30 für den eingerichteten Raum angeführt. Diese Vorgaben an den mittleren Schallabsorptionsgrad sind international anerkannt und in Verwendung. 

Normative Anforderungen

Seit 2023 kommt in Österreich eine andere Methode zur Anwendung. Die anerkannte Regel der Technik in Sachen Raumakustik, die ÖNORM B 8115-3, verzichtet gänzlich auf den mittleren Schallabsorptionsgrad. Stattdessen wird nur noch die Nachhallzeit verwendet. Diese kann gemessen oder mithilfe der Sabine’schen Formel im Planungsfall abgeschätzt werden.

In der Norm werden die Raumakustikklassen A („hohe Qualität“), B („erhöhte Qualität“), C („Basisqualität“) und D („verringerte Qualität“) definiert. Für jede Klasse ist eine maximale Nachhallzeit vorgegeben, welche nur von der Raumhöhe abhängt (siehe Grafik 1). Andere Raumparameter wie Raumvolumen oder Raumoberfläche gehen nicht mehr in die Anforderungen ein. 

Die Klasse C („Basisqualität“) sollte in üblichen Aufenthaltsräumen eingehalten werden und es werden Faktoren genannt, welche die Zuordnung zu einer Klasse beeinflussen. Dazu gehören unter anderem die Lärmentwicklung, die Art der Tätigkeit, die Verweildauer und die räumliche Verteilung der Schallquellen. Im Anhang der Norm ist beispielhaft eine Zuordnung von Nutzungen zu den Klassen angefügt.

So sollte zum Beispiel die Nachhallzeit in einem Mehrpersonenbüro 0,55 Sekunden nicht überschreiten, ganz egal wie groß das Büro ist. Dies führt dazu, dass das Kriterium in einem 2-Personen Büro einfach einzuhalten (deutlich einfacher als αₘ ≥ 0,3), hingegen in einer offenen Bürolandschaft sehr ambitioniert ist. 

Ein Liniendiagramm zeigt die maximalen Nachhallzeiten in Abhängigkeit von der Raumhöhe gemäß ÖNORM B 8115-3:2023. Vier Kurven markieren die Klassen A bis D, wobei höhere Klassen längere zulässige Nachhallzeiten bei zunehmender Raumhöhe darstellen.
Grafik_CMYK

Ausarbeitung von raumakustischen Maßnahmen

Dass nun mit der ÖNORM B 8115-3 die Beurteilung der Raumakustik auf Basis der Nachhallzeit erfolgt und damit auf eine wahrnehmbare Größe zurückgreift, hat Vorteile, aber auch Nachteile bei Räumen mit unüblichen Raumabmessungen (zum Beispiel sehr hohen Hallen mit geringer Grundfläche). Daher sollte man bei der Beurteilung, welche raumakustischen Maßnahmen zur Lärmminderung geeignet sind, immer den sehr eng mit der Lärmminderung verknüpften mittleren Schallabsorptionsgrad im Auge behalten. In kleinen Büros ist αₘ nur unter großem Aufwand einzuhalten, in üblichen Hallen sind die Anforderungen an T und αₘ vergleichbar, in Flachräumen ist T strenger, aber teilweise praxistauglicher, und in sehr hohen Hallen liefert αₘ brauchbarere An­forderungen.

Weitere Informationen, Beratungen und Nachhallzeitmessungen erhalten Sie unter folgender Adresse: hub@auva.at

 

Lärmmessungen zur Feststellung der Unter­suchungs­pflicht und audiometrische Untersuchungen können unter folgender Adresse angefordert werden: hub-laermgruppe@auva.at


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