Inklusion
Ein Schritt zu mehr Barrierefreiheit
Seit 1. Januar 2025 sind Unternehmen mit mehr als 400 Beschäftigten zur Bestellung eines:einer Barrierefreiheitsbeauftragten verpflichtet. Diese Neuerung zielt darauf ab, die Barrierefreiheit und die Sicherheit in Unternehmen zu verbessern. Doch was heißt das – und gibt es offene Fragen?
Die gesetzliche Grundlage für die Bestellung von Barrierefreiheitsbeauftragten bietet die Novelle des Behinderteneinstellungsgesetzes (BEinstG). Ab 1. Januar 2025 sind Unternehmen mit mehr als 400 Mitarbeitern:Mitarbeiterinnen verpflichtet, einen:eine Barrierefreiheitsbeauftragten:-beauftragte zu bestellen. Diese Regelung soll sicherstellen, dass Barrieren abgebaut werden und die Organisation für das Thema Barrierefreiheit sensibilisiert wird. Der Fokus erstreckt sich auf alle Bereiche des Unternehmens, sowohl intern als auch extern, und betrifft sowohl die bauliche als auch die kommunikative Barrierefreiheit (z. B.: Eingang, Arbeitsplatz, Website, Informationsmaterial).
Auswirkungen für den Arbeitnehmer:innenschutz
Die Einführung eines:einer Barrierefreiheitsbeauftragten oder mehrerer Barrierefreiheitsbeauftragter sollte sich für Mitarbeiter:innen mit und ohne Behinderungen grundsätzlich positiv auswirken. Der Fokus auf eine gesamtheitliche Barrierefreiheit hat das Potenzial, präventiv in Bezug auf Unfälle und gesundheitsfördernd zu wirken, sowie eine erleichterte Kommunikation nach innen wie auch nach außen zu fördern.
Als zentrale Aufgabe des:der Barrierefreiheitsbeauftragten gelten die Identifikation von Barrieren und die Koordination von deren Beseitigung, die Sensibilisierung der Belegschaft sowie die Beratung und Information über bestehende Missstände. Dies führt zu einem inklusiveren Arbeitsumfeld und verbessert den Arbeitnehmer:innenschutz, da die Bedürfnisse von Mitarbeitern:Mitarbeiterinnen mit Behinderungen stärker berücksichtigt werden. Davon wiederum profitieren auch Mitarbeiter:innen ohne Behinderungen.
Bedeutung und Vorteile aus Sicht des ÖGB
Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) sieht in der Einführung eines:einer Barrierefreiheitsbeauftragten einen bedeutenden Fortschritt in Richtung Inklusion. Die Vorteile sind vielfältig: Ein barrierefreier Arbeitsplatz fördert nicht nur die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter:innen, sondern kann auch neue Kundenstämme erschließen. Unternehmen, die Barrierefreiheit aktiv umsetzen, verbessern ihr Image und zeigen gesellschaftliche Verantwortung. Zudem können durch frühzeitige Planung und Umsetzung von Barrierefreiheit Kosten gespart werden, da nachträgliche Anpassungen oft teuer sind.
Vorher vs. nachher: Ausbildung und Aufgaben
Vor der Einführung eines:einer Barrierefreiheitsbeauftragten ist das Thema Barrierefreiheit in Unternehmen oft stiefmütterlich behandelt worden. Mit der neuen Regelung wird eine klare Verantwortung geschaffen. Die Ausbildung der Beauftragten sollte ein umfassendes Grundwissen über Barrierefreiheit und deren Umsetzung beinhalten. Zu den Aufgaben gehören die Sensibilisierung der Belegschaft, die Information über Barrieren sowie die Vernetzung mit externen Experten:Expertinnen. Es ist wichtig zu betonen, dass die Beauftragten keine „Wunderwuzzis“ sein können; vielmehr benötigen sie ein breites Wissen und die Fähigkeit, im Unternehmen zu kommunizieren und zu beraten.
Offene Fragen und Herausforderungen
Trotz der positiven Aspekte gibt es auch Herausforderungen. Das Gesetz legt zwar die Bestellung eines:einer Beauftragten fest, jedoch bleibt unklar, wer diese Rolle konkret übernehmen soll. Barrierefreiheit ist ein komplexes Thema, und es ist entscheidend, die richtige Person oder das richtige Team zu finden, das die Verantwortung übernehmen kann. Die Beauftragten müssen in der Lage sein, sowohl intern als auch extern zu agieren und ein Netzwerk aufzubauen.
Fazit
Die Einführung eines:einer Barrierefreiheitsbeauftragten ist ein wichtiger Schritt. Unternehmen sollten die Chance nutzen, sich aktiv mit dem Thema auseinanderzusetzen, damit die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen begleitet und unterstützt wird. Dies wird nicht nur die Arbeitsbedingungen, sondern auch das gesamte Unternehmensumfeld verbessern.
Zusammefassung
Seit Jahresbeginn sind Unternehmen mit mehr als 400 Beschäftigten verpflichtet, einen:eine Barrierefreiheitsbeauftragten:-beauftragte zu bestellen. Es geht um die Sensibilisierung am Arbeitsplatz für das Thema Barrierefreiheit, mehr Inklusion und eine Verbesserung des Arbeitnehmer:innenschutzes.
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Weitere Fragen zur Installierung
von Barrierefreiheitsbeauftragten unter: chancen.nutzen@oegb.at