Berufskrankheiten
Berufskrankheiten
Lärmschwerhörigkeit: Platz 1 Der Berufskrankheiten
Seit Jahrzehnten – mit Ausnahme der Covid-Zeit – belegt Lärmschwerhörigkeit (BK Lärm 5.1.1) Platz 1 auf der Liste der Berufskrankheiten. Es ist daher wichtig, die Ursachen zu kennen, Symptome zu identifizieren und Präventionsmaßnahmen zu setzen.
Lärm ist ein Problem in vielen Arbeitsumgebungen und kann für Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen große Risiken mit sich bringen.
Lärmschwerhörigkeit entsteht durch langfristige Exposition gegenüber hohen Lärmpegeln am Arbeitsplatz. Zu den häufigsten Ursachen gehören laute Maschinen in der Industrie und in der Fertigung, Werkzeuge in der Bauindustrie und landwirtschaftliche Maschinen. Die Wahrscheinlichkeit, eine Lärmschwerhörigkeit zu entwickeln, hängt von Intensität und Dauer der Lärmbelastung ab. Ein Tageslärmexpositionspegel von 85 dB(A) kann bereits schädlich sein.
Symptome und Auswirkungen
Zu den häufigsten Symptomen gehören Hörverlust, Tinnitus, verzerrtes Hören, Schwierigkeiten bei der Sprachverständlichkeit und ein Gefühl von Druck oder Watte im Ohr. Für eine frühzeitige Diagnose und Behandlung ist es wichtig, bei ersten Anzeichen ärztlichen Rat einzuholen. Probleme mit Lärm wirken sich auch auf das Unternehmen aus und können die Produktivität beeinträchtigen.
Präventionsmaßnahmen
- Lärmmindernde Maschinen: Einsatz von Maschinen und Geräten, die weniger Lärm erzeugen
- Schalldämmung: Installation von schalldämmenden Materialien und Wänden
- Arbeitszeitbegrenzung: Begrenzung der Zeit, in der Beschäftigte Lärm ausgesetzt sind
- Ruhepausen: regelmäßige Pausen an ruhigen Orten
- Gehörschutz: Verwendung von Ohrstöpseln oder Kapselgehörschützern
- Aufklärung: regelmäßige Schulungen über die Gefahren von Lärm und die Nutzung von Gehörschutzmitteln
- Regelmäßige Hörtests
Lärmschwerhörigkeit muss nicht sein!
Da Lärmschwerhörigkeit zu den am häufigsten vorkommenden Berufskrankheiten zählt, ist es wichtig, die Ursachen zu kennen, Symptome schnellstmöglich zu identifizieren und Präventionsmaßnahmen in den Betrieben zu setzen.
Grenzwerte und rechtliche Bestimmungen
In der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung (AAV) sind folgende Beurteilungspegel als Grenzwerte der Lärmexposition für unterschiedliche Tätigkeiten festgelegt:
- 50 dB(A): bei überwiegend geistigen Tätigkeiten
- 70 dB(A): bei einfachen Bürotätigkeiten, überwiegend mechanisierten Tätigkeiten oder vergleichbaren Tätigkeiten
- 85 dB(A): für alle übrigen Tätigkeiten
Wird am Arbeitsplatz ein Beurteilungspegel von 85 dB(A) überschritten, dann liegt eine Gehörgefährdung vor. Für diesen Fall sind im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) und in ergänzenden Verordnungen eine Reihe von Bestimmungen festgelegt, welche die Erhaltung des Gehörs der betroffenen Arbeitnehmer:innen gewährleisten sollen. Zu diesen Vorschriften zählen die Verpflichtung zur Durchführung von Lärmminderungsmaßnahmen, die kostenlose Bereitstellung und konsequente Verwendung von Gehörschutzmitteln sowie die Durchführung von Einstellungs- und wiederkehrenden Untersuchungen des Gehörs (§ 50 ASchG).
Probleme durch Lärm
- Gesundheitliche Auswirkungen
- Gehörschäden: Langfristige Lärmbelastung kann zu Lärmschwerhörigkeit führen, einer irreversiblen Schädigung des Innenohrs
- Stress und Ermüdung: Lärm wirkt als Stressfaktor und kann zu schnellerer Ermüdung und erhöhter Fehlerquote führen.
- Körperliche Beschwerden: Vibrationen, die oft mit Lärm einhergehen, können zu Erkrankungen des Bewegungsapparats und des Nervensystems führen
- Produktivitätseinbußen:
- Konzentrationsstörungen: Lärm kann die Konzentrationsfähigkeit der Mitarbeiter:innen beeinträchtigen, was zu einer geringeren Produktivität führt.
- Kommunikationsprobleme: In lauten Umgebungen ist die Verständigung erschwert, was die Zusammenarbeit und Effizienz beeinträchtigt.
Risiken für Arbeitgeber:innen
- Rechtliche Verpflichtungen: Arbeitgeber:innen sind gesetzlich verpflichtet, die Lärmbelastung am Arbeitsplatz zu überwachen und Maßnahmen zum Schutz der Belegschaft zu ergreifen.
- Wirtschaftliche Folgen: Gesundheitsprobleme durch Lärm können zu erhöhten Fehlzeiten und damit verbundenen Kosten führen. Die oben genannten Konzentrations- und Kommunikationsprobleme können die Effizienz und Produktivität des Unternehmens beeinträchtigen.
Auch alternative Maßnahmen bringen Linderung:
Auch viele effektive Methoden zur Stressbewältigung können helfen, die vegetativen Symptome zu vermindern. Einige der besten Ansätze sind:
- regelmäßige Bewegung
- Achtsamkeit und Meditation
- gesunde Ernährung und ausreichender Schlaf
- Zeitmanagement
- soziale Unterstützung
Und auch Entspannungstechniken wie progressives Muskeltraining und autogenes Training und nicht zuletzt Hobbys und Freizeitaktivitäten, welche Freude bereiten, können den Kopf frei machen und den Grundstress minimieren.
Angebote der AUVA: evtl. als Infokasten darstellen
Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen und Unterstützungsmaßnahmen zur Prävention von Lärmschäden am Arbeitsplatz:
- Beratung und Messungen: Die AUVA führt Lärmmessungen am Arbeitsplatz durch und berät Unternehmen bei der Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen.
- Schulungen und Weiterbildungen: Die AUVA bietet Schulungen und Weiterbildungen für Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen an, um das Bewusstsein für Lärmrisiken zu schärfen und den richtigen Umgang mit Lärm zu vermitteln.
- Publikationen und Informationsmaterialien: Die AUVA stellt umfangreiche Informationsmaterialien und Publikationen zum Thema Lärmschutz zur Verfügung.
Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen können Arbeitgeber:innen nicht nur die Gesundheit und das Wohlbefinden ihrer Mitarbeiter:innen schützen, sondern auch die Produktivität und Effizienz ihres Unternehmens steigern. Das Ziel bleibt immer die ursächliche Bekämpfung des Lärms und der primäre Schutz der Arbeitnehmer:innen.
Was also tun, wenn ein BK-Verdacht besteht
Die Meldung kann über die AUVA-Website erfolgen. Dort wird das Formular ausgefüllt und dann per ID Austria oder per Mailanhang abgesandt. Intern wird die BK-Meldung von der Leistungsabteilung in Zusammenarbeit mit der Landesstelle geprüft, Versicherungszeiten werden festgelegt, Unterlagen eingeholt und evtl. eine Expositionserhebung durchgeführt. Es kann eventuell verwaltungsrechtlich abgelehnt werden, zum Beispiel, wenn die Meldung falsch ist oder der:die Betroffene nicht bei der AUVA versichert ist. In diesem Fall wird eine gutachterliche Feststellung eingeleitet. Beim Lärm ist dies ein:e Vertragspartner:in, und nach Abschluss wird diese von einem:einer Chefarzt:-ärztin vidiert. Es erfolgt eine Anerkennung oder Ablehnung. Bei Anerkennung gibt es die Möglichkeit, die Versicherten mit einem Hörgerät (HG) zu versorgen. Gezahlt wird erst ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von 20 %. Der Anspruch auf Versehrtenrente, bei dem ein monatlicher Betrag auf das Konto des Versicherten überwiesen wird, wird ab 20 % MdE gewährleistet. Es handelt sich um eine Dauerrente, die über die Pension hinaus gezahlt wird. Die Abwicklung dieses Prozesses dauert in der Regel einige Monate bis zu einem halben Jahr, bei Klagen auch länger.
Berufskrankheit im Musikbereich: Fokale Dystonie
Seit März 2024 steht die fokale Dystonie bei Instrumentalmusikern:-musikerinnen, kurz Musiker:innen-Dystonie (MD), auf der Liste der Berufskrankheiten.
Die fokale Dystonie ist eine aufgabenspezifische Bewegungsstörung. Sie wird als Berufskrankheit anerkannt, wenn langjähriges und intensives Musizieren auf Instrumenten stattfindet, das wiederholte, zeitlich-räumlich präzise definierte feinmotorische Bewegungsabfolgen erfordert. Die Störung kann sich bei intensivem und professionellem Spiel entwickeln, wie im Solo- oder Konzertbereich. Es handelt sich um eine neurologische Erkrankung, gekennzeichnet durch unkontrollierte Verkrampfungen bei spezifischen Spielbewegungen.
Symptome
Die Symptome treten in der Regel während des Musizierens auf. Alltägliche Bewegungen sind meist nicht betroffen. Häufig geht es um Finger oder Hände.
In fortgeschrittenen Fällen kommt es zum Verlust oder zu einer erheblichen Einschränkung der Kontrolle über feinmotorische Bewegungen am Instrument. Berufsmusiker:innen erleben erhebliche berufliche Beeinträchtigungen, etwa 50 % müssen ihre Karriere beenden.
Prävention
Derzeit gibt es keine kausale Therapie. Eine Symptombehandlung ist möglich. Der Fokus sollte daher auf Prävention liegen.
Präventionsmaßnahmen
- regelmäßige Pausen beim Üben
- variable Übungen
- keine plötzliche übermäßige Steigerung der täglichen Übungszeit
- optimierte Ergonomie
- ausgleichende körperliche Aktivitäten
- Stressmanagement
- frühzeitige Reaktion auf Überlastungsanzeichen
- spielerischer, angstfreier Zugang zum Instrument
Berufskrankheitenliste neu
Erweiterung und Umgestaltung: Am 28. März 2024 trat das Berufskrankheiten-Modernisierungs-Gesetz in Kraft, das rückwirkend ab dem 1. März 2024 gilt. Damit finden sich vier neue Berufskrankheiten auf der Liste:
- Hypothenar-/Thenar-Hammersyndrom
- Fokale Dystonie bei Instrumentalmusikern:-musikerinnen
- Plattenepithelkarzinom und aktinische Keratosen der Haut durch UV-Exposition
- Ovarialkarzinom nach Asbest-Exposition
Die wichtigste Neuerung ist die Berufskrankheit „Plattenepithelkarzinom und aktinische Keratosen der Haut durch UV-Exposition“. In Deutschland werden pro Jahr (2021–2023) im Schnitt knapp 3.400 Fälle als Berufskrankheit anerkannt. Die Liste wurde zudem neu strukturiert.
Weitere Infos unter auva.at
Zusammenfassung
Lärmschwerhörigkeit hält sich hartnäckig an der Spitze der Liste der Berufskrankheiten. Umso wichtiger sind Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten im Betrieb. Neu hinzugekommen auf die Liste der Berufskrankheiten ist die fokale Dystonie. Sie betrifft vor allem Musiker:innen auf professionellem Niveau.