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Sicherheitstechnische Prüfstelle

Geprüfte Absturz­sicherung für Photovoltaik-Anlagen

Die Sicherheitstechnische Prüfstelle (STP) der AUVA führt auch Normenprüfungen durch. Aktuell wurden Absturzsicherungen von Unterkonstruktionen für Photovoltaik-Anlagen auf Dächern getestet.

Das Bild zeigt eine sicherheitstechnische Prüfung: Eine Person mit Absturzsicherung testet das Begehen einer Photovoltaikanlage. Die Sicherheitsmaßnahmen stehen im Fokus.
© INNOTECH Arbeitsschutz GmbH

Viele Eigentümer:innen bzw. Unternehmen nutzen entweder gleich beim Gebäude-Neubau die Möglichkeit, eine PV-Anlage zu installieren, oder rüsten diese auf bestehenden Dächern nach. Diese Nachrüstungen ebenso wie andere Arbeiten auf dem Dach können auch erhebliche Risiken und Gefahren mit sich bringen. Gemeint ist damit vor allem die Gefahr eines Absturzes vom Dach bzw. eines Durchsturzes z. B. durch eine Lichtkuppel. 

Bei Absturzgefahr sind laut Bauarbeiterschutzverordnung (BauV, 11. Ab­schnitt – Arbeiten auf Dächern) in Abhängigkeit von Dachneigung, Absturzhöhe und Arbeitsumfang technische sowie persönliche Absturzsicherungen vorzusehen, um einen Absturz zu verhindern. Sollte dies aus bautechnischen Gründen nicht möglich sein, wären sekundäre Schutzeinrichtungen anzubringen, die einen weiteren Absturz verhindern. Weiters sollten nur geeignete Personen – die Eignung ist abhängig von Alter, Erfahrung und Zuverlässigkeit – eingesetzt werden. Rutschsicheres Schuhwerk sollte verwendet werden. 

Beim Absturzschutz wird in zwei große Gruppen unterteilt:

Kollektivschutz

Ziel beim Kollektivschutz ist es, mehrere Personen, die sich im absturzgefährdeten Bereich aufhalten, zu schützen – beispielsweise durch die Versperrung der Absturzkante mittels Geländersicherung. Es wird keine persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz benötigt. 

Individualschutz

Individualschutz bezieht sich auf die Absturzsicherung einzelner Personen – beispielsweise durch Einzelanschlagpunkte oder Seilsysteme. Die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz ist hier zwingend vorgeschrieben.

Grundsätzlich ist im Arbeitnehmer:innenschutz der kollektive Schutz, speziell auf Baustellen, immer vorzuziehen, jedoch kann für kurzfristige Arbeiten wie Reparatur, Wartung oder Instandhaltung auch der Individualschutz in Betracht gezogen werden.

Auf dem Sektor des Individualschutzes gab es in den letzten Jahren speziell bei Anschlagsystemen für Photovoltaikanlagen zahlreiche Entwicklungen, welche eine attraktive Lösung darstellen.

Sichere Auffangsysteme

Die STP hat für die oberösterreichische Firma Innotech Anschlagpunkte nach den Normen EN 795 bzw. TS 16415 (Mehrpersonensicherung) auf PV-Unterkonstruktionen geprüft. Ob ein solches System nachgerüstet werden kann oder nicht, hängt vom Unterbau der Unterkonstruktion ab. 

Neu ist auf jeden Fall, dass es auch durch Eigengewicht gehaltene Auffangsysteme gibt, welche durch eine zusätzliche Ballastierung der PV-Unterkonstruktion bis zu zwei Anwender:innen am Dach sicher auffangen können. Dadurch muss die Dachabdichtung nicht zusätzlich manipuliert bzw. durchdrungen werden, was zu einer Undichtheit des Daches führen könnte. Dies ist allerdings nur bei Flachdächern möglich, da ab einer gewissen Dachneigung die Gefahr besteht, dass die ganze Konstruktion mitrutscht.

Herausforderungen bei PV-Anlagen auf Flach- und Steildächern

Wichtig für die Zulassung eines solchen Auffangsystems sind vor allem die statischen und dynamischen Kräfte, welche das System aufnehmen kann und muss. Zusätzlich muss der:die Benutzer:in auch die Statik des Gebäudes kennen und entsprechend berücksichtigen. Denn selbst wenn die Anschlagpunkte theoretisch die besten Werte erzielen, heißt das nicht automatisch, dass auch das Gebäude diesen Kräften standhält. Es ist leider immer wieder problematisch, dass die Statik des Gebäudes zu schwach ist und deshalb Schäden entstehen oder im schlimmsten Fall auch die Anschlagpunkte unwirksam werden, da diese aus der Gebäudestruktur gerissen werden.

Für (fast) jede Situation gibt es ein akzeptables Konzept, welches die Sicherheit erheblich steigert und der Markt bietet dazu viele individuelle Lösungen. Welche für den:die Anwender:in die passende ist, entscheidet jeder:jede für sich. Eine genaue Überprüfung der Absturzsicherung ist aber auf jeden Fall anzuraten, um Abstürze zu vermeiden.

Zusammenfassung

Die Sicherheitstechnische Prüfstelle (STP) der AUVA prüft auch Absturzsicherungen, z. B. für Photovoltaikanlagen auf Dächern. Bei den Unterkonstruktionen kommt es vor allem auf den Unterbau an, ob Systeme nachgerüstet werden können oder nicht.


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