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Digitalisierung – Robotik & KI

AI-Act: Europas Antwort auf die Herausforderungen der KI

Die Einsatzgebiete von künstlicher Intelligenz (KI) reichen von personalisierten Empfehlungen auf Smartphones über industrielle Anwendungen wie „predictive maintenance“ (vorausschauende Instandhaltung) bis hin zur KI-gestützten Videoüberwachung. Trotz der vielen Vorteile bringt diese Technologie auch Herausforderungen mit sich, die eine Auseinandersetzung in ethischer, gesellschaftlicher und regulatorischer Hinsicht notwendig machen. Der AI-Act der Europäischen Union setzt hier an: Er soll einen sicheren, verantwortungs­vollen und transparenten Einsatz von KI-Systemen gewährleisten und so Vertrauen schaffen und Missbrauch verhindern.

Das Bild zeigt eine visuelle Darstellung von Digitalisierung, Robotik und Künstlicher Intelligenz (KI). Im Vordergrund sind Hände auf einer Tastatur zu sehen, während darüber eine futuristische, digitale Netzwerkstruktur mit Datenknoten, Algorithmen und Verbindungen schwebt. Dies symbolisiert die digitale Transformation, Datenverarbeitung und die Automatisierung durch KI-Technologien. Die dynamischen Linien und vernetzten Elemente verdeutlichen den Fluss von Informationen und digitalen Prozessen.
© Adobe Stock / Kiattisak

Künstliche Intelligenz (KI) hat sich zu einem festen Bestandteil unseres Lebens entwickelt. Der AI-Act (Artificial Intelligence Act) ist die erste umfassende Regelung für KI in Europa. Er folgt einem risikobasierten Ansatz, bekannt aus ähnlichen EU-Vorschriften wie z. B. der Maschinenrichtlinie. Ziel ist es, abhängig vom Risiko klare Leitlinien und Vorschriften zu definieren, um Risiken zu minimieren und Rechte zu schützen. Die KI-Systeme werden dabei in vier Risikoklassen unterteilt:

  • Unannehmbares Risiko: Hierunter fallen Systeme, die schädlich oder manipulierend wirken, wie „social scoring“ durch Regierungen oder manipulative Verhaltenssteuerung. Solche Anwendungen sind streng verboten (AI-Act Kapitel II).
  • Hohes Risiko: Dazu zählen Systeme, die in sensiblen Bereichen wie Gesundheit, Bildung, Infrastruktur oder Arbeitssicherheit eingesetzt werden. Beispiele sind KI-Systeme zur Bewerber:innenauswahl oder Arbeitsplatzüberwachung. Solche Anwendungen unterliegen strengen Auflagen wie Transparenz-, Dokumentations- und Kontrollpflichten (AI-Act Kapitel III).
  • Begrenztes Risiko: Systeme wie Chatbots, Empfehlungssysteme oder Spamfilter müssen Transparenzanforderungen erfüllen, wie die Offenlegung, dass es sich um KI handelt.
  • Minimales Risiko: Dazu zählen KI-Anwendungen wie Spamfilter, Spiele oder Textverarbeitung, die kaum regulatorische Anforderungen erfüllen müssen, da von ihnen kein oder minimales Risiko für den Menschen ausgeht. Die Einhaltung von Verhaltenskodizes (AI-Act Artikel 95) wird jedoch empfohlen.

Der AI-Act legt zusätzlich großen Wert auf ethische Prinzipien wie Fairness, Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Hersteller:innen und Entwickler:innen müssen garantieren, dass ihre Systeme diskriminierungsfrei sind und Entscheidungen nachvollzogen werden können.

Wer ist vom AI-Act betroffen?

Der AI-Act hat Auswirkungen auf alle Akteure:Akteurinnen, die am Lebenszyklus von KI-Systemen beteiligt sind, insbesondere:

  • Herstellende von KI-Systemen sind verantwortlich, dass ihre KI-Produkte (abhängig von der Risikoklasse) den Sicherheits- und Transparenzstandards entsprechen.
  • Arbeitgeber:innen (als Betreibende von KI-Systemen) müssen gewährleisten, dass die eingesetzten KI-Technologien den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Dazu gehören technische Anpassungen, Schulungen und interne Überprüfungen.
  • Arbeitnehmer:innen: KI-gestützte Überwachungssysteme oder automatisierte Entscheidungen dürfen die Rechte der Mitarbeitenden nicht verletzen und müssen stets die Möglichkeit zur menschlichen Kontrolle bieten. Arbeitnehmer:innen, die mit KI-Systemen arbeiten, müssen Kompetenzen und ausreichende Kenntnisse in diesem Bereich aufweisen können (siehe AI-Act Artikel 4).
  • Privatpersonen: Auch Privatpersonen profitieren, da alle KI-Anwendungen, die in Europa in Verkehr gebracht werden, dem AI-Act unterliegen. Auch muss jede Person informiert werden, dass sie mit einem KI-System interagiert.

Eine Zukunftsvision für KI in Europa

Der AI-Act legt eine verlässliche Grundlage, um KI-Systeme nachhaltig und verantwortungsvoll gestalten zu können. Klare Vorschriften und ethische Leitlinien fördern Vertrauen in die Technologie, während gleichzeitig die Innovationskraft europäischer Unternehmen gestärkt wird. Arbeitnehmer:innenrechte und Arbeitssicherheit profitieren von den strikten Vorgaben, die den Einsatz von KI regulieren. Verbraucher:innen werden zudem durch erhöhte Transparenz besser geschützt.

Auf lange Sicht wird der AI-Act europaweit einheitliche Standards für den Umgang mit KI schaffen. Dabei wird der Mensch in den Mittelpunkt der technologischen Entwicklung gestellt. Europa hat die Chance, eine führende Rolle in der globalen KI-Regulierung zu übernehmen und Maßstäbe für andere Wirtschaftsräume zu setzen.

Der AI-Act ist grundsätzlich mit 1. 8. 2024 in Kraft getreten, die einzelnen Bestimmungen des Rechtsaktes sollen für die jeweiligen KI-Systeme nach Risikoklassen Geltung erlangen: Die Regelungen für verbotene KI-Systeme, deren Nutzung eingestellt werden muss, beginnen sechs Monate nach dem Inkrafttreten (ab 1. 2. 2025) zu gelten, 24 Monate nach dem Inkrafttreten (ab 1. 8. 2026) gelten die übrigen Verpflichtungen des AI-Acts (z. B. Transparenzpflichten für generative KI-Systeme); eine Ausnahme besteht für Hochrisiko-KI-Systeme, für die eine verlängerte Übergangsfrist von 36 Monaten vorgesehen ist.

Zusammenfassung

Der AI-Act der EU ist der weltweit erste Rechtsakt, der konkrete Regelungen für den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) enthält. Der AI-Act soll mögliche Schäden durch KI abwenden oder minimieren und die EU im Einsatz von vertrauenswürdiger KI an der Spitze positionieren. 


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