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Digitale Systeme

Arbeitsschutzsysteme der Zukunft

Die digitale Transformation eröffnet neue Möglichkeiten und Herausforderungen für den Arbeits­schutz. Innovative Technologien und digitale Anwendungen bieten Chancen, die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz effektiver zu gestalten. Doch traditionelle Strukturen stoßen an ihre Grenzen, und ortsunabhängiges Arbeiten verlangt nach neuen Schutzkonzepten. Der Artikel beleuchtet, wie Unternehmen und Arbeitsschutzbehörden den Wandel im Sinne eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds gestalten können.

Ein Mitarbeiter in Arbeitskleidung und mit Sicherheitshelm nutzt ein Tablet in einer industriellen Umgebung. Gelbe Gehörschützer hängen um seinen Hals.
© Adobe Stock / chokniti

Die Digitalisierung begleitet uns seit mehreren Jahren als „Dauerbrenner“. Sie beschreibt mehrere Phänomene von der Digitalisierung analoger Informationen bis hin zu digitalen Infrastrukturen, die Maschinen miteinander kommunizieren lassen. Auf der betrieblichen Ebene werden in diesem Zusammenhang Effizienzsteigerungen und neue Geschäftsmodelle diskutiert. Doch auch für den Arbeitsschutz hält die Digitalisierung neue Chancen und Risiken bereit. 

Im Rahmen des Schwerpunktprogramms „Sicherheit und Gesundheit in der digitalisierten Arbeitswelt“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Deutschland wurde daher zunächst im Sinne eines Monitorings untersucht, inwieweit Tätigkeiten dem digitalen Wandel unterliegen. Eine ganz offensichtliche Facette, die besonders seit der Corona-Pandemie an Bedeutung gewonnen hat, stellt das Arbeiten von zu Hause dar. Investitionen in Software und Hardware im Zuge der Digitalisierung haben der Arbeitsform einen enormen Schub verliehen. Neben vielen positiven Effekten für Vereinbarkeit und Flexibilität sind jedoch auch neue Belastungen zu berücksichtigen. Aus der Perspektive des Arbeitsschutzes ergibt sich die Herausforderung, dass zahlreiche Strukturen und Prozesse nach wie vor auf „Normalarbeitsverhältnisse“ ausgelegt sind, also auf Beschäftigte, die in Präsenz auf dem Betriebsgelände tätig sind. Diese Strukturen sind historisch gewachsen, kommen im Zuge der Digitalisierung jedoch an ihre Grenzen. Insbesondere die ortsflexible Arbeit benötigt ein Um- und Neudenken des Arbeitsschutzes. Dies umfasst beispielsweise Zugänge zu Arbeitsschutzangeboten oder eine adäquate „Übersetzung“ von Formaten für den digitalen Raum. Vor allem in Bezug auf Tätigkeiten, die ausschließlich oder überwiegend von zu Hause erledigt werden können, sind neue Überlegungen anzustellen, etwa im Hinblick auf die Berücksichtigung neuer Belastungsfaktoren bei der Gefährdungsbeurteilung, die ergonomische Ausstattung von Arbeitsplätzen sowie betriebliche Vereinbarungen, die beispielsweise Erreichbarkeit, Arbeitszeiterfassung und Zusammenarbeit betonen. Andernfalls besteht die Gefahr einer zunehmenden „Unsichtbarkeit“ von Beschäftigten und Akteuren des Arbeitsschutzes gleichermaßen, die bereits vor der Pandemie als große Herausforderung der Digitalisierung beschrieben wurde . 

Porträt Swantje Robelski
Swantje Robelski © Iris Friedrich Photography

Neue Kriterien für den Arbeitsschutz

Braucht der Arbeitsschutz in der digitalen Arbeitswelt also neue Bewertungskriterien? Inwieweit können wir auf das etablierte Instrumentarium der Arbeitsgestaltung zurückgreifen? Um diese Frage zu beantworten, wurden die Kriterien der menschengerechten Gestaltung von Arbeit in einem Experten-:Expertinnen-basierten Verfahren auf den Prüfstand gestellt. Es zeigte sich, dass die Kriterien nach wie vor einen besonderen Stellenwert einnehmen und Aspekte wie Anforderungsvielfalt oder Zeitelastizität ihre Bedeutung behalten. Gleichwohl sind auch Veränderungen zu erkennen und Kriterien wie Interaktionsmöglichkeiten oder Lernförderlichkeit reagieren sensibel auf digitale Einflüsse. Andere Kriterien, wie beispielsweise faire Bewertungsprozesse, menschliche Entscheidungshoheit und Systemtransparenz gelten insbesondere bei der Arbeit mit digitalen Technologien . Für Betriebe bleiben somit die Kriterien menschengerechter Arbeit auch für die Gestaltung von Tätigkeiten mit digitalen Arbeitsmitteln handlungsleitend. 

Darüber hinaus können digitale Tools dem Arbeitsschutz neue Türen öffnen und Anwendungen bereitstellen, die explizit dem Schutz der Beschäftigten dienen. Diese Anwendungen können vielfältige Aufgaben übernehmen, wie beispielsweise das Monitoring von Umweltfaktoren. Laut einer Befragung der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (EU-OSHA) bestätigt rund ein Fünftel der mehr als 27.000 befragten Beschäftigten im Jahr 2022, dass digitale Geräte beispielsweise Lärm oder auch Chemikalienkonzentrationen bei der Arbeit messen. Dies trägt dazu bei, konkrete Schutzziele wie Unschädlichkeit und Ausführbarkeit zu gewährleisten. Gleichwohl ist nicht zu vernachlässigen, dass mit dem Einsatz neuer Technologien auch neue (psychische) Belastungen entstehen können. So berichten in bereits erwähnter Befragung beispielsweise 25 % der Befragten von Leistungsmessung und Überwachung durch digitale Systeme. Bisher berücksichtigt aber lediglich ein Fünftel der Betriebe in Deutschland und Österreich den Einfluss neuer Technologien auf Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten . Hier zeigt sich zudem die Bedeutung von Fachkräften für Arbeits- und Gesundheitsschutz, denn besonders in kleinen und mittleren Betrieben, in denen diese Fachkräfte tätig sind, werden gesundheitliche Auswirkungen neuer Technologien häufiger thematisiert. 

Eine Person sitzt an einem Schreibtisch und arbeitet an einem Laptop. In der Hand hält sie einen Stift, während ein Tablet auf dem Tisch liegt. Im Hintergrund sind grüne Pflanzen vor einem Fenster zu sehen.
Zahlreiche Strukturen des Arbeitsschutzes kommen im Zuge der Digitalisierung an ihre Grenzen. Insbesondere die ortsflexible Arbeit und die Arbeit von zu Hause benötigen ein Umdenken des Arbeitsschutzes. © Adobe Stock / tippapatt

Betriebliche Arbeitsschutzorganisation 

Wie können Betriebe und die betrieblichen Fachkräfte ihr Arbeitsschutzmanagement unter diesen Bedingungen zukunftsfähig gestalten? Die Weichen hierfür stellt in großen Teilen die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes. Die Arbeitsschutzorganisation entscheidet darüber, wie Arbeitsschutzprozesse im Betrieb gestaltet werden. Dies umfasst beispielsweise die Bedarfsidentifikation, Entscheidungsfunktionen und Maßnahmenumsetzung im Zuge der Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Die zentralen Elemente der Arbeitsschutzorganisation sind die Aufbauorganisation einerseits und die Ablauforganisation andererseits. Erstere legt fest, wie beispielsweise der Arbeitsschutzausschuss zu berücksichtigen ist und in welchem Rahmen Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder / und Betriebsmediziner:innen eingebunden werden. Die Ablauforganisation hingegen befasst sich mit der Gestaltung von Prozessen wie der Gefährdungsbeurteilung. 

Aus den Daten der ESENER-Befragung zeigt sich in diesem Zusammenhang, dass eine gut gestaltete Arbeitsschutzorganisation die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass im Betrieb eine gute Gefährdungsbeurteilung vorliegt . Die Gefährdungsbeurteilung bleibt auch in der digitalen Arbeitswelt das zentrale Instrument, um die Gefährdungen und Belastungen der Beschäftigten systematisch zu beurteilen. Doch auch die Gefährdungsbeurteilung kann vom digitalen Wandel profitieren. In diesem Zusammenhang befassen sich verschiedene Forschungsprojekte damit, inwieweit die (KI-gestützte) Verarbeitung von Text- und Sensordaten die Gefährdungsbeurteilung unterstützen kann . Zudem kann die Messung, Bewertung und Ableitung von Maßnahmen durch digitale Tools vereinfacht werden. 

Ein Mann mit Brille und Kopfhörern hält eine Tasse in der Hand und lächelt. Er sitzt in einem Raum mit vielen Pflanzen, darunter einige in hängenden Töpfen und auf einem vertikalen Holzregal arrangiert. Ein Vorhang und ein Fensterrahmen sind im Hintergrund sichtbar.
Tools der Digitalisierung können über über Betriebsgrenzen hinweg dem Schutz der Beschäftigten dienen – aber nachhaltig wirken sie nur, wenn ganzheitliche Konzepte fest in der Arbeitsschutz­organisation verankert sind. © Adobe Stock / Rymden

Neue Systeme im Arbeitsschutz

Digitale Instrumente des Arbeitsschutzes rücken seit der Corona-Pandemie zunehmend in den Fokus der Betriebe, wie eine Betriebsbefragung zeigt . Betrachtet man die Verfügbarkeit, verweist eine Marktanalyse für E-Tools im Arbeitsschutz, die bereits vor der Pandemie durchgeführt wurde, auf eine große Anzahl an Einzellösungen. Einen integrierenden Ansatz verfolgen hingegen eher Managementsysteme . Insbesondere die Integration verschiedener Datenquellen und die verstärkte Einbindung des Arbeitsschutzes in betriebliche Prozesse stellen jedoch den potenziellen Mehrwert digitaler Arbeitsschutzanwendungen dar. Dazu gehört beispielsweise auch die zunehmende Verknüpfung des technischen und des organisatorischen Arbeitsschutzes .

Daten können zudem über betriebliche Grenzen hinaus verknüpft werden und so zur Weiterentwicklung des Arbeitsschutzes beitragen. An der Schnittstelle zwischen dem betrieblichen und dem institutionellen Arbeitsschutz können „smart regulations“ die Anwendung des arbeitsschutzbezogenen Regelwerks in den Betrieben erleichtern. Was bedeutet dies? Maschinenlesbare Dokumente – beispielsweise das Regelwerk zum Arbeitsstättenrecht – können von Automaten gelesen werden. Der Vorteil eines digitalisierten und lesbaren Regelwerks liegt darin, dass dessen Komplexität besser erfasst werden kann und auch Querverweise zu anderen Regelbereichen schneller identifizierbar sind. Zentral dabei ist jedoch, dass Widerspruchsfreiheit besteht, zum Beispiel im Hinblick auf die Regeln anderer Akteure:Akteurinnen im Arbeitsschutz wie der Unfallversicherungsträger. Wie erste Pilotierungen zeigen, ist die technische Umsetzung bei Rechtsbereichen mit konkreten Zahlen und Daten leichter umzusetzen (z. B. Teile des Arbeitsstättenrechts) als in Bereichen, in denen unbestimmte Rechtsbegriffe vorliegen. Während menschliche Informations- und Interpretationsfähigkeiten mit Begriffen wie „von – bis“ oder „in der Regel“ angemessen umgehen können, bleibt dies für Maschinen schwierig. Dennoch wird auch für betriebliche Anwender:innen ein großes Potenzial darin gesehen, durch Suchfunktionen oder automatische Updates eine nutzer:innenorientierte Anwendbarkeit zu gewährleisten . 

Digitaler Betrieb – analoge Aufsicht?

Die Arbeitsschutzaufsicht verfolgt die Aufgabe, die Einhaltung der gesetzlichen Arbeitsschutzvorschriften in den Betrieben zu überwachen. Dabei wird sie einerseits mit einem zunehmend komplexen Rechts- und Regelwerk, andererseits mit steigender Komplexität in den Betrieben konfrontiert. Bei der Bewältigung dieser Herausforderung können neue Technologien hilfreich sein. Das Spektrum der bereits eingesetzten Anwendungen innerhalb Europas ist jedoch unbekannt. Aus dieser Überlegung heraus wurde die Workshop-Reihe „The Future of Smart and Effective Labour Inspections“ ins Leben gerufen. Sie thematisiert die Weiterentwicklung des Aufsichtshandelns vor dem Hintergrund der Digitalisierung. Innovative Methoden und Ansätze, die technologiegestützt die Beratung und Überwachung von Betrieben vorantreiben, werden von Experten:Expertinnen aus Praxis, Politik und Forschung diskutiert. 

Die Kooperationsveranstaltung wird bereits seit dem Jahr 2020 von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und dem Landesinstitut für Arbeitsgestaltung in Nordrhein-Westfalen durchgeführt sowie von der EU-OSHA unterstützt. 

Übergreifend lässt sich feststellen, dass auch in der Arbeitsschutzaufsicht ein großes Potenzial für digitale Lösungen besteht – sei es in der Auswahl von Betrieben, der technologiegestützten Durchführung von Besichtigungsaktivitäten oder in der Kommunikation. Als Kernfaktor kristallisiert sich in den jeweiligen Diskussionen um die Anwendungen heraus, dass die frühzeitige Beteiligung der Inspektoren:Inspektorinnen elementar ist. Ebenso wird deutlich, dass iterative Prozesse oder die Pilotierung neuer Anwendungen zur Qualität beitragen. Offene Fragen, die in diesem Zusammenhang weiterhin relevant sind, beziehen sich auf die Verfügbarkeit und Qualität von Daten, um Besichtigungsaktivitäten zielführend zu steuern. Dies beinhaltet sowohl die externe Perspektive – also den Bedarf an Betriebsdaten – als auch die interne Perspektive, in der Daten über das Aufsichtshandeln, Ressourcen und Qualifikationen möglichst effektiv genutzt werden. Die Workshopreihe fördert das grenzübergreifende Lernen sowie die Vernetzung zwischen den Akteuren:Akteurinnen und zeigt, dass auch die Arbeitsschutzaufsicht von digitalen Anwendungen profitieren kann.

Gesund und sicher digital? Die Ausführungen zeigen, dass die Digitalisierung zahlreiche neue Möglichkeiten für den Arbeitsschutz bereithält: Anwendungen und Tools innerhalb der Betriebe und über Betriebsgrenzen hinweg können dem Schutz der Beschäftigten dienen. Arbeitsschutzsysteme der Zukunft können aber nur dann entstehen und nachhaltig wirken, wenn ganzheitliche Konzepte vorliegen, die fest in der Arbeitsschutzorganisation verankert sind.

Quellen

[1] Sommer, S. (2020). Digitalisierung. Flexibilisierung. Arbeitsschutz. Unsichtbarkeit. Ergebnisse einer qualitativen Studie. sicher ist sicher, 71 (5), S. 235-237.

[2] Tegtmeier, P., Weber, C., Sommer, S., Tisch, A., & Wischniewski, S. (2022). Criteria and Guidelines for Human-Centered Work Design in a Digitally Transformed World of Work: Findings from a Formal Consensus Process. International Journal of Environmental Research and Public Health, 19(23), 15506. https://doi.org/10.3390/ijerph192315506

[3] EU-OSHA (2022) OSH Pulse - Occupational safety and health in post-pandemic workplaces. Abrufbar unter: https://osha.europa.eu/sites/default/files/Eurobarometer-OSH-in-post-pandemic-workplaces_en.pdf

[4] Ebd. 

[5] Schröder, C., Robelski, S., La Rocca, G., Sommer, S. (2023). Klein- und Kleinstbetriebe – unterstützt, geschult, digitalisiert? Dortmund: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. 

[6] Lunau, T., Rigó, M., Sommer, S., Wahrendorf, M., Beck, D. (2022). Psychosoziale Gefährdungsbeurteilungen in deutschen Unternehmen – Ergebnisse der ESENER-3-Studie. Das Gesundheitswesen. 4(08/09), S. 862-863.

[7] Westhoven, M., Baudzus, A., Robelski, S. (2024). Künstliche Intelligenz als Instrument des Arbeitsschutzes. Betriebliche Prävention, 10/24. 

[8] Tisch, A., Meyer, S. -C., Sommer, S., Michels, L., Robelski, S., Pohlan, L., Stegmaier, J. (2021). Lehren aus der Pandemie: Zukünftige Entwicklungen des Arbeitsschutzes aus Sicht der Betriebe. Dortmund: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. 

[9] Schenke, T., Becker, G., Blank, H. (2020). Ergebnisse der Marktrecherche zum Thema E-Arbeitsschutz. Dortmund: Bundesanstalt für Arbeitsschutz. DOI: 10.21934/baua:berichtkompakt20200810

[10] Robelski, S., Vock, S., Richter, A., Kittelmann, M., Gabriel, S., Westhoven, M., Voß, S., Sommer, S. (2022). Technischer und organisatorischer Arbeitsschutz in der digitalisierten Arbeitswelt. In A. Tisch & S. Wischniewski: Sicherheit und Gesundheit in der digitalen Arbeitswelt, S. 273-314.

[11] Richter, A., Voß, S., Sommer, S. (2024). Besserer Arbeitsschutz durch „digital smart regulations“. Baua:Aktuell 3/2024, S. 11.

Zusammenfassung

Die Digitalisierung transformiert den Arbeitsschutz: Flexible Arbeitsmodelle, digitale Tools und smarte Anwendungen machen es notwendig, traditionelle Schutzmaßnahmen neu zu konzipieren. Sie verändern auch die Anforderungen – sowohl an die betriebliche Arbeitsschutzorganisation als auch an Aufsichtsbehörden. Eine nachhaltige Zukunft des Arbeits-schutzes setzt integrierte und ganzheitliche Konzepte voraus, die den digitalen Wandel berücksichtigen.


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