Sicherheitstechnische Prüfstelle
Sicherheit auf Schritt und Tritt
Ein rutschiger Boden, herausstehende Nägel, geschmolzenes Metall – die richtigen Schuhe können Verletzungen durch Ausrutschen, spitze Gegenstände, Hitze oder andere Gefahren verhindern. Ob ein Schuh die Anforderungen erfüllt, wird in der Sicherheitstechnischen Prüfstelle (STP) der AUVA getestet.
Schuhe sind ein wesentlicher Bestandteil der persönlichen Schutzausrüstung (PSA). Wie sie beschaffen sein müssen, ist in der ÖNORM EN ISO 20345:2022 „Persönliche Schutzausrüstung – Sicherheitsschuhe“ und der ÖNORM EN ISO 20347:2022 „Persönliche Schutzausrüstung – Berufsschuhe“ beschrieben. „Sicherheitsschuhe haben eine Zehenschutzkappe, Berufsschuhe nicht“, nennt Ing. Stefan Janotka, in der STP für die Prüfung von Schuhen und Helmen zuständig, das wichtigste Unterscheidungsmerkmal.
Grundanforderungen
Bestimmte Grundanforderungen gelten sowohl für Sicherheits- als auch für Berufsschuhe. Einige Prüfungen werden mit dem Schuh in zusammengebautem Zustand, andere mit einzelnen Bestandteilen durchgeführt, etwa das Testen physikalischer Eigenschaften wie Reiß- und Zugfestigkeit, Biegeverhalten oder Wasserdampfdurchlässigkeit.
Auf dem Rutschhemmungsprüfstand drückt man den Schuh mit einer definierten Kraft auf den Fliesenboden einer mit Natriumlaurylsulfat gefüllten Wanne, die bewegt wird. Die Kraft, die erforderlich ist, um die Wanne zu bewegen, wird gemessen. Als Zusatzanforderung wird der Test zusätzlich mit Glycerin anstelle des Natriumlaurylsulfats durchgeführt. Dies kann zum Beispiel bei Dachdeckerschuhen zur Sicherstellung einer erhöhten Rutschhemmung zur Anwendung kommen.
Mit der Zugprüfmaschine werden das Schuhoberteil und die Laufsohle sowie bei einer Mehrschichtensohle die einzelnen Schichten auseinandergezogen. „Man misst die Trennkraft, die aufgewendet werden muss, damit sich die Komponenten voneinander lösen“, erklärt Janotka.
Um die Abriebfestigkeit der Laufsohle zu testen, nimmt man von dieser eine Probe und lässt diese mit Druck über eine Strecke von 40 Metern über Schmirgelpapier fahren. Anschließend bestimmt man den Verlust an Materialmasse.
Zehenschutzkappen
Für die Prüfung der Zehenschutzkappen von Sicherheitsschuhen wird in das Prüfstück, das aus dem vorderen Teil des Schuhs besteht, ein Zylinder aus Plastilin eingelegt. Bei der statischen Prüfung drückt man das Prüfstück zusammen, bei der dynamischen lässt man ein Fallgewicht darauf fallen. In beiden Fällen darf die Resthöhe des Plastilinzylinders ein gewisses Maß nicht unterschreiten. Metallische Zehenschutzkappen werden auch auf Korrosionsbeständigkeit getestet.
Zusatzanforderungen
Je nach Einsatzbereich müssen Sicherheits- und Berufsschuhe unterschiedliche Zusatzanforderungen erfüllen. Kraftstoffbeständigkeit, die früher jeder S1-Sicherheitsschuh oder höher erfüllen musste und die jetzt nur mehr als Zusatzanforderung gilt, ist eine wichtige Eigenschaft für den Einsatz auf Tankstellen oder Flughäfen. Ein zylinderförmiges Prüfstück der Laufsohle wird gewogen und dann 22 Stunden lang in Isooctan, einen Kraftstoff, eingelegt. Danach wird das Stück der Laufsohle auf Veränderungen, etwa Aufquellen oder Schrumpfen, überprüft.
Der Widerstand des Schuhs gegen Durchstich ist insbesondere auf Baustellen wichtig. In der Sohle ist eine durchstichsichere Einlage verbaut, die verhindern soll, dass man sich z. B. einen Nagel in den Fuß eintritt. Zuerst erfolgt eine Prüfung des gesamten Schuhunterbaus mit einem Normnagel, dann wird nur die Einlage unter verschiedenen Umwelteinflüssen geprüft.
Auf Baustellen, aber z. B. auch bei Installationsarbeiten oder in Gärtnereien, müssen die Schuhe vor dem Eindringen von Wasser schützen. Bei der Wasserbeständigkeitsprüfung wird mit dem Schuh in einer mit Wasser gefüllten Wanne 80 Minuten lang eine Gehbewegung simuliert. Der Schuh hat den Test bestanden, wenn das saugfähige Papier, mit dem er ausgestopft ist, nicht nass geworden ist. „Wir stellen derzeit auf eine andere Messmethode mit Sensoren um“, so Janotka.
Hitze und Kälte
Hitzeisolierung ist beispielsweise bei Asphaltierarbeiten gefragt. Für die Prüfung stellt man den Schuh in ein Sandbad auf einer Hitzeplatte, die auf 150 Grad aufgeheizt worden ist. Ein Temperaturfühler misst die Temperatur im Schuh vor dem Test und ein zweites Mal nach 30 Minuten. Die Temperaturdifferenz darf maximal 22 Grad betragen.
Für besondere Einsatzbereiche, wie beispielsweise für die Feuerwehr oder in Gießereien, gibt es eigene Normen und Prüfungen. Bei Feuerwehrstiefeln wird mit einer Normflamme die Nachbrenndauer aller äußeren Materialien, auch der Schnürsenkel, getestet. Gießereistiefel werden in einer Übergießungsprüfmaschine mit 1.400 Grad heißem Eisen oder Aluminium übergossen. Der Schuh darf nicht nachbrennen und es darf kein flüssiges Metall eindringen.
Gegen Kälte müssen Schuhe isolieren, die bei tiefen Temperaturen im Freien oder z. B. in Kühlhäusern getragen werden. Der Schuh wird für 30 Minuten in eine Klimakammer mit minus 17 Grad gestellt. Wie bei der Hitzeprüfung bestimmt man die Temperaturdifferenz vor der Prüfung und nach 30 Minuten, die maximal zehn Grad betragen darf. Je nach Herstellerwunsch werden weitere Zusatzanforderungen geprüft, z. B. antistatische Eigenschaften, Schnittschutz, Knöchelschutz oder Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich.
Zusammenfassung
Die Sicherheitstechnische Prüfstelle (STP) der AUVA prüft sowohl Sicherheits- als auch Berufsschuhe. Zu den getesteten Grundanforderungen wie Rutschhemmung und Abriebfestigkeit der Laufsohle kommen je nach Herstellerwunsch unterschiedliche Zusatzanforderungen, z. B. Schutz gegen Durchstich, Hitze oder Kälte.