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Freiwillige Hilfskräfte

Rechtliche Aspekte im organisatorischen Brandschutz

Das Thema Brandschutz ist in Österreich in einer Vielzahl von Gesetzen verankert – von EU-Recht bis hin zu nationalen Gesetzen, Verordnungen, Normen und Richtlinien. Es ergeben sich verschiedene Funktionen im organisatorischen Brandschutz, die mit unterschiedlichen Voraussetzungen und Aufgaben einhergehen. Dieser Artikel befasst sich im Wesentlichen mit rechtlichen Aspekten des vorbeugenden und im Speziellen des organisatorischen Brandschutzes.

© Adobe Stock / maho

Ein wesentliches Bundesgesetz in Bezug auf die Regelung des Brandschutzes stellt das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) dar. Dieses Gesetz regelt bundesweit den Schutz der Arbeitnehmer:innen. Der § 25 verpflichtet Arbeitgeber:innen, geeignete Vorkehrungen zu treffen, um das Entstehen eines Brandes zu verhindern sowie im Falle eines Brandes eine Gefährdung des Lebens und der Gesundheit der Arbeitnehmer:innen zu vermeiden. Auch müssen Arbeitgeber:innen geeignete Maßnahmen treffen, die zur Brandbekämpfung und zur Evakuierung der Arbeitnehmer:innen erforderlich sind.

Weiters kommt die Arbeitsstättenverordnung (AStV) zum Tragen. Sie ist eine Bundesverordnung und regelt unter anderem den organisatorischen Brandschutz. Sie enthält einige Bestimmungen in bautechnischer Hinsicht und vor allem Anforderungen an Fluchtwege und Notausgänge. Weiters werden in der Arbeitsstättenverordnung die Begriffe „Brandschutzbeauftragter“ (BSB) und „Brandschutzwart“ (BSW) definiert. Die grundsätzlichen Anforderungen an den baulichen Brandschutz ergeben sich aus dem Baurecht. Das Baurecht ist Ländersache, in jedem Bundesland gibt es entsprechende landesgesetzliche Bestimmungen (Bauordnung, Baugesetz, usw.).

Das Thema Brandschutz wird auch nach dem Stand der Technik umgesetzt und bewertet. Die Regeln der Technik finden sich in nationalen und internationalen Normen – beispielsweise in ÖNORMen, ISO-Normen, Normen des Österreichischen Verbandes für Elektrotechnik (OVE) – und in Richtlinien, wie zum Beispiel in den Richtlinien der Brandverhütungsstellen und des Bundesfeuerwehrverbandes, den „Technischen Richtlinien vorbeugender Brandschutz“ (TRVB) oder in den Richtlinien des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB), welche der österreichweiten Harmonisierung der bautechnischen Vorschriften dienen. 

Neben den rechtlichen Vorschriften gibt es auch Bescheide, in welchen Vorschriften zum Brandschutz erteilt und gegebenenfalls Richtlinien oder Normen in einen „Rechtsstatus“ erhoben werden.

Unterschiedliche Funktionen und Aufgaben

In der AStV ist neben den Aufgaben des:der BSB auch die Rolle des:der BSW definiert. Während der:die BSB eine Vielzahl von Aufgaben zu erfüllen hat – beispielsweise die Durchführung der Eigenkontrolle, die Information der Mitarbeiter:innen, die Evakuierung der Arbeitsstätte usw., werden BSW eingesetzt, um den:die BSB bei seinen:ihren Aufgaben zu unterstützen und innerhalb bestimmter örtlicher oder sachlicher Bereiche der Arbeitsstätte die Brandsicherheit zu überwachen.

Die Bestellung von BSB kann sich neben der AStV auch insbesondere aufgrund einer Behördenvorschreibung oder landesgesetzlicher Vorschriften ergeben und in der OIB-Richtlinie 2.1 „Brandschutz bei Betriebsbauten“ finden sich ebenfalls Bestimmung zur Bestellung des:der BSB. 

Der § 44a Abs. 1 AStV gibt den Hinweis auf eine weitere Funktion im organisatorischen Brandschutz, welche allgemein als „Evakuierungsbeauftragte:r“ bezeichnet werden kann. Ausbildungen zum:zur Evakuierungsbeauftragten werden durch die AUVA regelmäßig angeboten.

In der TRVB 119/21 (O) sind detaillierte Angaben zu den Aufgaben und Ausbildungsvoraussetzungen von BSB und BSW sowie weitere wesentliche Funktionen im organisatorischen Brandschutz zu finden, außerdem wird die Aufbauorganisation darin beschrieben.

Vereinfachungen als mögliches Ziel

Bei der Vielzahl an Gesetzen, Verordnungen, Normen und Richtlinien wäre es einfach, das wesentliche Ziel des Brandschutzes aus den Augen zu verlieren und sich auf die vermeintlich „lästige“ Sicherstellung der Rechtskonformität zu beschränken. Selbstverständlich ist es legitim, die Komplexität der rechtlichen Materie zu kritisieren und eine (weitere) Vereinfachung zu fordern. Die österreichweite Harmonisierung der Bauordnungen der Bundesländer durch die OIB-Richtlinien ist ein gutes Beispiel dafür, dass eine Vereinfachung bereits geschieht. 

Es darf jedoch nicht vergessen werden, worum es im Kern eigentlich geht. Brände stellen seit Anbeginn der Menschheit eine Gefahr dar, nicht nur für materielle Werte, sondern vor allem für das Leben selbst. Von Antike bis in die Gegenwart sind unzählige Brandkatastrophen dokumentiert, die veranschaulichen, wie das Leben von Menschen auf tragische Weise beendet und unermessliches Leid durch Feuer verursacht wurde. Die umfangreichen Vorschriften im Brandschutz dienen letztendlich dazu, materiellen Schaden und menschliches Leid zu verhindern.

Zusammenfassung

Brandschutz ist in Österreich in einer Vielzahl von Gesetzen geregelt – von EU-Recht bis hin zu nationalen Gesetzen, Verordnungen, Normen und Richtlinien. Freiwillige leisten im Brandschutz einen bedeutenden Beitrag. Da Einsätze mit Risiken verbunden sind, ist ein Versicherungsschutz wichtig. Mehr als 353.000 Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren sind bei der AUVA gegen die Folgen von Arbeitsunfällen versichert. Abgedeckt sind Unfälle, die sich in der Ausbildung, bei Übungen oder im Einsatzfall ereignen – das gilt auch für Freiwillige anderer Organisationen wie dem Roten Kreuz.


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