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Freiwillige Hilfskräfte

Freiwillige Feuerwehr: Sicherheit beim Einsatz

Die Mitglieder freiwilliger Feuerwehren sind im Rahmen von Ausbildung, Übung und Einsatz bei der AUVA beitragsfrei unfall­versichert. Sollte bei Ausbildung, Übung oder Einsatz ein Unfall passieren, so besteht Versicherungsschutz wie bei einem Arbeitsunfall. Einen Überblick über den Versicherungsschutz im Feuerwehrwesen, Haftungs- und Verantwortungs­fragen sowie Tipps für den sicheren Feuer­wehr­dienst bietet das AUVA-Merkblatt M.plus 999.

Ein Feuerwehrmann in Schutzkleidung und Atemgerät steht auf einer erhöhten Plattform eines Feuerwehrwagens und löscht mit einem Wasserschlauch dichten weißen Rauch. Der Feuerwehrmann arbeitet in großer Höhe, um einen schwer zugänglichen Brandherd zu bekämpfen.
© Adobe Stock / Sven Grundmann

Die Freiwilligen Feuerwehren sind in Österreich wesentliche Akteure im Brandschutz und in der technischen Hilfeleistung. Bei jährlich rund 300.000 Einsätzen sowie zahlreichen Übungs- und Ausbildungsstunden sind mehr als 353.000 Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren bei der AUVA gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten versichert. Das Unfallgeschehen zeigt, dass der ehrenamtliche und freiwillige Feuerwehrdienst mit Risiken verbunden ist, die leider immer wieder zu schweren oder sogar tödlichen Unfällen bei den Einsatzkräften führen.

Die AUVA bietet im Merkblatt M.plus 999 „Freiwillige Feuerwehr sicher im Einsatz“ einen detaillierten Überblick zum Versicherungsschutz sowie wichtige Informationen zur Sicherheit und Gesundheit bei der Feuerwehrtätigkeit. Das Merkblatt richtet sich an Führungskräfte im Feuerwehrwesen. Es soll einen Überblick geben, in welchen Situationen Unfallversicherungsschutz besteht, welche Verantwortung Führungskräfte für die Sicherheit und Gesundheit der Feuerwehrmitglieder haben und welche Form der Haftung sich daraus ergeben kann. Darüber hinaus werden Präventionsmaßnahmen vorgestellt, um den Feuerwehrdienst möglichst sicher zu gestalten.

Versicherungsschutz im Feuerwehrdienst

Sollten Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr im Rahmen ihres Feuerwehrdienstes einen Arbeitsunfall erleiden, sind sie – genauso wie in der Arbeitswelt – umfassend durch die gesetzliche Unfallversicherung (AUVA) abgesichert. Dieser Versicherungsschutz ermöglicht es allen Beteiligten (Feuerwehrkommando, Feuerwehrmitglieder), ihrer freiwilligen Tätigkeit mit einer sozialen und finanziellen Absicherung nachzugehen. Versichert sind alle Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr (aktive Mitglieder, die Feuerwehrjugend und die Mitglieder der Reserve). Die versicherten Aufgaben sind die Ausbildung, die Übung, der Einsatz sowie die gesetzlichen (z. B. die feuerwehrpolizeiliche Beschau) und satzungsmäßigen Aufgaben der Feuerwehr (z. B. Haussammlungen, Zeltfeste etc.).

Es ist zu beachten, dass nicht alle Tätigkeiten, die die Feuerwehr ausführt, unter dem Versicherungsschutz der AUVA stehen. Darunter fallen beispielweise Tätigkeiten, die nicht dem Feuerwehrwesen zuzurechnen sind, etwa „Gefälligkeitstätigkeiten“ wie z. B. Baumschneiden ohne Gefahr in Verzug. Es handelt sich um keine Übung und keinen Einsatz, weil keine unmittelbare Gefahr vorliegt.

Ausbildung, Übung und der Einsatz sowie die damit verbundenen Wege sind beitragsfrei versichert. Mit zusätzlichen (geringen) Beiträgen besteht die Möglichkeit, den Umfang des Versicherungsschutzes zu erhöhen. Die AUVA erbringt Sachleistungen (die Unfallheilbehandlung und die Rehabilitation) und Geldleistungen (Versehrtenrente und Hinterbliebenenleistungen).

Ein Balkendiagramm mit der Überschrift „Gesamtübersicht der Unfälle, die sich bei der Feuerwehrtätigkeit ereignen.“   Die Y-Achse reicht von 0 bis 1050 und stellt die Anzahl der Unfälle dar. Zwei Arten von Unfällen sind in der Legende dargestellt: - **Blaue Balken**: Diese Unfälle sind einem Arbeitsunfall gleichgesetzt. - **Dunkelblaue Balken**: Wegunfälle, die sich am Weg zu und von Ausbildungskursen, Übungen und Einsätzen ereignen.  Das Diagramm zeigt die Entwicklung der Unfälle von 2010 bis 2023, wobei die blauen Balken für die meisten Jahre deutlich höher sind als die dunkelblauen, was darauf hindeutet, dass Arbeitsunfälle häufiger vorkommen als Wegunfälle.
Gesamtübersicht der Unfälle, die sich bei der Feuerwehrtätigkeit ereignen © AUVA

Meldung von Unfällen im Feuerwehrdienst

Wenn ein Feuerwehrmitglied im Rahmen der Feuerwehrtätigkeit einen Unfall erleidet, sollte dieser so rasch wie möglich (Meldepflicht innerhalb von fünf Tagen) vom Feuerwehrkommando der betroffenen Feuerwehr an die AUVA gemeldet werden. Sobald die AUVA über den Unfall informiert worden ist, wird die Prüfung der Leistungen für die versicherte Person in die Wege geleitet.

Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit der Feuerwehrangehörigen

Feuerwehrangehörige, denen Führungsaufgaben obliegen, haben für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der ihnen unterstellten Feuerwehrmitglieder zu sorgen – und zwar bei Ausbildung, Übung, Einsatz und diversen Tätigkeiten zum Erhalt der Einsatzfähigkeit der Feuerwehr. Im Feuerwehrdienst dürfen nur Maßnahmen getroffen werden, welche nicht die Sicherheit und Gesundheit der Feuerwehrmitglieder gefährden. Dabei müssen insbesondere sich bei Einsätzen und Übungen ändernde Bedingungen (Windrichtung, Einsturzgefahr …) berücksichtigt werden. 

In der Praxis bedeutet das, dass Feuerwehr-Führungskräfte Gefahren und Belastungen laufend ermitteln und beurteilen und entsprechende Schutzmaßnahmen festlegen müssen (Evaluierung). Trotzdem sind Überlegungen zu möglichen Gefährdungen sowie technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen anzustellen und realistische Übungsszenarien auszuarbeiten. Die festgelegten Schutzmaßnahmen sind den Feuerwehrmitgliedern im Rahmen von Übungen näherzubringen und zu wiederholen. Dadurch werden die richtigen Handgriffe geübt und die sichere Anwendung im Einsatz gewährleistet. 

Verantwortung bei Unfällen

Bei örtlichen Schadensereignissen liegt die Einsatzleitung – und somit die Verantwortung für Sicherheit und Gesundheit – grundsätzlich bei dem:der örtlichen Feuerwehrkommandanten:-kommandantin. Im Einsatzgeschehen gibt es auch auftragsbezogene Verantwortliche. Für die Anerkennung des Unfalls wird geprüft, wer die (unmittelbare) Verletzung der Fürsorgepflicht zu verantworten hat. Grundsätzlich kann jede:r zur Verantwortung gezogen werden, ungeachtet der Funktion. Da kein Unfall dem anderen gleicht, muss jeder einzelne individuell betrachtet werden.

Die Verantwortung ergibt sich aus der Funktion

Feuerwehren haben eine klare hierarchische Struktur von dem:der Feuerwehrkommandanten:-kommandantin bis hin zu den Probefeuerwehrmitgliedern. Der:Die Feu­er­wehr­kommandant:in muss die erforderlichen Strukturen schaffen, die jeweiligen Fachleute sind dann für die korrekte Ausführung der Tätigkeiten verantwortlich. Der:Die Einsatzleiter:in hat die Aufgabe, den Einsatz taktisch zu leiten. So hat der:die jeweilige Kommandant:in mit seiner:ihrer Mannschaft für die sichere Abarbeitung zu sorgen. Als unmittelbare Aufsichtsperson darf er:sie unsicheres Arbeiten nicht dulden. Er:Sie muss beispielsweise dafür sorgen, dass sich keine Personen ungesichert auf dem Dach aufhalten und dass diese zur Sicherung nur die zulässigen Mittel verwenden. Bei Fachchargen ergibt sich die Verantwortung aus dem Aufgabengebiet, z. B.:

  • Der:Die Gerätewart:in ist dafür verantwortlich, dass alle vorgehaltenen Geräte entsprechend gewartet und, sofern erforderlich, geprüft sind.
  • Für den Betrieb von Fahrzeugen und motorbetriebenen Geräten sowie deren richtige Aufstellung ist der:die Maschinist:in verantwortlich.
  • Der:Die Atemschutzwart:in führt Übungen durch und ist für die Einsatzfähigkeit der Ausrüstung (Atemschutzmasken und -geräte) verantwortlich.

Verantwortung für Kinder und Jugendliche

In vielen Feuerwehren werden Kinder und Jugendliche auf die Tätigkeiten im Feuerwehrwesen vorbereitet. Sie sind mit Engagement und Begeisterung in den verschiedensten Bereichen aktiv und müssen entsprechend betreut und beaufsichtigt werden. Tätigkeiten der Feuerwehrjugend sind immer durch eine volljährige Person zu beaufsichtigen. Üblicherweise ist das der:die Feuerwehrjugendbetreuer:in oder seine:ihre Stellvertreter:innen. Werden Mitglieder der Feuerwehrjugend in einem Fahrzeug befördert, so ist der:die Lenker:in für die Sicherung verantwortlich. Für die Sicherheit der Jugendlichen im Aktivstand ist bei Einsatz, Übung und Ausbildung der:die Gruppenkommandant:in verantwortlich.

Ein Feuerwehrmann in voller Schutzkleidung, inklusive Helm, kniet nieder und hält einen Feuerlöscher, bereit, diesen zu benutzen. Der Hintergrund ist weiß, wodurch der Fokus vollständig auf den Feuerwehrmann und den Feuerlöscher gelenkt wird.
Tätigkeiten der Feuerwehrjugend sind immer durch eine volljährige Person zu beaufsichtigen – üblicherweise der:die Feuerwehr­jugend­betreuer:in. © Adobe Stock / von Lieres

Für Feuerwehren geltende Gesetze und Regeln

Im Gegensatz zum Berufsleben gibt es für den Schutz der Feuerwehrmitglieder keine eindeutige gesetzliche Grundlage. Dennoch wird in der Praxis, vor allem im Zuge der Ausbildung, die Prävention von Unfällen sehr aktiv umgesetzt. Sie orientiert sich an den Vorgaben des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes (ÖBFV) und der Landesfeuerwehrverbände.

Prävention – Tipps für den sicheren Feuerwehrdienst

Die Tätigkeiten der freiwilligen Feuerwehren sind mit zahlreichen Gefährdungen verbunden. Viele Gefährdungen und unsichere Handlungen ergeben sich aus Gedanken- und Sorglosigkeit der beteiligten Personen. Damit Feuerwehrmitglieder ihrer Tätigkeit sicher und gesundheitlich unbeschadet nachgehen können, sind Präventionsmaßnahmen und klare Vorgaben für sichere Arbeitsweisen notwendig. Führungskräfte dürfen unsichere Arbeitsweisen in ihrem Verantwortungsbereich nicht dulden.

Betrieb von Feuerwehrfahrzeugen

  • Auszüge und Klappen unmittelbar nach der Geräteentnahme schließen bzw. einschieben
  • Ladung so sichern, dass sie sich auch während der Fahrt nicht bewegen kann – besonders, wenn Mannschaft und Ladung (Geräte, Ausrüstung) gemeinsam im Mannschaftsraum transportiert werden
  • Sicherheitsgurte benutzen
  • Kinder unter 14 Jahren, die kleiner als 135 cm sind, mit einer dem Gewicht und der Größe entsprechenden Rückhaltevorrichtung sichern
  • beim Aussteigen nicht aus dem Fahrzeug springen
  • beim Einsteigen Haltegriffe benutzen

Einsturz- und Absturzgefahren

  • einsturzgefährdete Objekte nicht betreten, gegebenenfalls absperren oder deutlich kennzeichnen
  • Objekte, die während eines Einsatzes einzustürzen drohen, unverzüglich verlassen
  • bei Absturzgefahr (Schächte, Öffnungen von Silos, Dächer, Gewässer) persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) verwenden
  • PSAgA nur in Kombination mit geeigneten Anschlagpunkten einsetzen
  • sichere Verwendung von PSAgA im Zuge von Übungen trainieren

Aufbau und Durchführung von Veranstaltungen (Feuerwehrfeste, Feuerwehrbälle etc.)

  • beim Aufbau organisiert arbeiten und Improvisationen unterlassen
  • keine defekten Werkzeuge und Arbeitsmittel verwenden
  • zugelassene, geprüfte Arbeitskörbe verwenden
  • für Arbeiten mit Staplern und Kränen nur Fachpersonal einsetzen (Stapler- und Kranschein notwendig)
  • nur ordnungsgemäß aufgestellte und geprüfte Leitern und Gerüste benutzen

Instandhaltung und Wartung

  • Geräte und Ausrüstung gemäß den Hersteller:innenvorgaben (Bedienungsanleitungen) warten und prüfen
  • persönliche Schutzausrüstung (PSA) bei der Verwendung von gefährlichen Arbeitsstoffen (Reinigungsmittel, Treibstoffe, Öle etc.) entsprechend den Vorgaben des Sicherheitsdatenblattes (SDB) verwenden
  • Improvisationen bei Arbeiten rund um und am Feuerwehrhaus vermeiden, um Absturzgefahren vorzubeugen

Weiters beschreibt das AUVA-Merkblatt M.plus 999 die Unterstützung des Feuerwehrwesens durch die AUVA und bietet einen Überblick anhand von konkreten Beispielen, wann der Versicherungsschutz gewährleistet ist und wann nicht. Die Anerkennung als Arbeitsunfall ist Voraussetzung für Leistungen der AUVA.


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