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Sicherheitstechnische Prüfstelle

Prüfung von Gurt und Helm

Die Sicherheitstechnische Prüfstelle der AUVA prüft persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA); neben Fallprüfungen werden auch Funktionsprüfungen durchgeführt. Ebenfalls getestet werden Industrieschutzhelme, aber auch Helme für den Bergsport, die bei bestimmten Tätigkeiten als PSA zum Einsatz kommen.

ein Dummy Torso in einem Klettergurt wird fallen gelassen, ein großer Monitor zeigt Werte an
Ein Dummy wird vom Prüfturm fallen gelassen, um Rückhalte- und Auffangssysteme zu testen. Die Norm gibt für die Prüfung ein Dummy­gewicht von mindestens 100 kg vor – in der STP prüft man meist mit 120 kg, manchmal mit 150 kg. © R. Reichhart

Wer in größerer Höhe arbeitet, muss sich darauf verlassen können, dass die PSAgA hält – auch bei Hitze, Kälte oder Nässe. „Bei den Prüfungen versuchen wir, Stürze aus der Praxis so gut wie möglich nachzustellen“, betont Ing. Daniel Krätschmer, MSc, in der Sicherheitstechnischen Prüfstelle der AUVA für die Prüfung von Absturzsicherungen zuständig. Getestet werden sowohl Rückhaltesysteme zur Vermeidung von Abstürzen als auch Auffangsysteme, die bei einem Sturz den Aufprall auf den Boden verhindern sollen.

Fallprüfung

Dynamische Prüfungen simulieren den Absturz einer Person, indem man einen Dummy vom Prüfturm fallen lässt. Detail am Rande: Der Dummy hat – um dem aktuellen Gewicht vieler Verwender:innen von PSAgA inklusive Ausrüstung zu entsprechen – „zugenommen“. „Die Norm gibt für die Prüfung von Falldämpfern mindestens 100 kg vor. Während früher in der Regel ein 100 kg schwerer Dummy im Einsatz war, prüfen wir jetzt meist mit 120 kg, manchmal mit 150 kg“, erklärt Krätschmer. Da laut der aktuellen Normen keine Prüfung mit Mindestlast vorgeschrieben ist, sollte man besonders auf die Herstellerangaben achten. Für Gurte gelten unterschiedliche Prüfparameter, je nachdem, ob es sich um einen Auffanggurt, einen Haltegurt oder einen Gurt zur Arbeitsplatzpositionierung handelt. Auch Falldämpfer und Verbindungsmittel (Seile) werden getestet. Man bringt zwischen Prüfgewicht und Bandfalldämpfer eine Kraftmessdose an, welche die Fangstoßkraft anzeigt. Sie muss durch den Falldämpfer auf unter 6 kN reduziert werden.

Funktionsprüfungen

Bei der statischen Prüfung wird die Belastung durch eine Person, die nach einem Sturz im Gurt hängt, simuliert. An den einzelnen Komponenten werden unterschiedliche statische Kräfte aufgebracht, dann läuft ein dreiminütiger Countdown. Im Ernstfall sollte innerhalb dieser Zeit Hilfe bei dem:der Gestürzten eingetroffen sein.

„Bei mechanischen Systemen wie mitlaufenden Auffanggeräten führen wir eine Funktionsprüfung durch. Sie umfasst eine Beanspruchung in unterschiedliche Richtungen sowie eine Vorkonditionierung mit Nässe, Hitze und Kälte, um Witterungseinflüsse zu simulieren“, so Krätschmer. Die Standardprüfungen werden im Normalbereich von 4 bis 40 °C durchgeführt. Für die Nassprüfung legt man das Auffanggerät samt Seil eine Stunde lang in ein Wasserbad. Auch in nassem Zustand müssen die vorgeschriebenen Werte für die Falldämpfung eingehalten werden; das Gerät darf – trotz des aufgequollenen Seils – nicht zu stark blockieren.

Bei Karabinern wird die statische Festigkeit überprüft, Verschlüsse müssen sich auch unter Belastung öffnen lassen. Die Korrosionsbeständigkeit eines Metallteils wird getestet, indem dieser 48 Stunden lang einem Salzsprühnebel ausgesetzt wird.

Simulation eines Gewichts, das auf einen Helm fällt
Die Stoßdämpfung von Helmen wird durch ein Fallgewicht getestet: es wird auf den Helm fallen gelassen und die Restkraft wird gemessen. © R. Reichhart
ein Karabiner wird unter Test auseinandergezogen. Er ist geöffnet
Karabiner müssen sich auch unter starker Belastung öffnen lassen. © R. Reichhart

Industrieschutz- und Bergsporthelme

Zur PSA bei Arbeiten mit Absturzgefahr gehört auch ein Helm – in der Regel ein Industrieschutzhelm, für bestimmte Tätigkeiten ein Bergsporthelm. „Wir prüfen beide Arten von Helmen, die laut Norm unterschiedliche Anforderungen erfüllen müssen“, erklärt Ing. Stefan Janotka, der in der STP die Prüfung von Helmen durchführt.

Bei der Konstruktionsprüfung wird kontrolliert, ob der Helm die vorgeschriebene Mindestbelüftung und der Kinnriemen eine Mindestbreite von 15 mm aufweist. Es darf keine scharfen Kanten oder spitzen Stellen geben.

Für die Überprüfung der Stoßdämpfung und der Durchdringungsfestigkeit werden die Helme auf verschiedene Arten vorkonditioniert: durch Schnellalterung in der UV-Kammer, durch Wärme- und Kältebehandlung. Anschließend lässt man ein Fallgewicht auf den Helm fallen und misst die Stoßdämpfung. Die vom Helm nicht aufgenommene Kraft darf maximal 10 kN betragen. „Zur Überprüfung der Durchdringungsfestigkeit wird ein kegelförmiger Schlagkörper verwendet, der den Prüfkopf unter dem Helm nicht berühren darf“, so Janotka.

Die Festigkeit des Kinnriemens wird mit einer Zugprüfmaschine getestet. Bei Bergsporthelmen überprüft man auch, ob sie sich vom Prüfkopf abziehen lassen. Industrieschutzhelme werden je nach Einsatzbereich bei normalen Temperaturen, bis zu minus 30 °C bzw. bis zu 150 °C vorkonditioniert. Für Spezialanwendungen gibt es Helme, die auch vor Gefährdungen durch seitliche Beanspruchung, Spritzer von geschmolzenem Metall oder kurzfristigen Kontakt mit Wechselspannungen bis 440 V Schutz bieten. Diese Anforderungen sind optional, müssen also nicht von jedem Helm erfüllt werden. Helme, die diese Anforderungen erfüllen, sind entsprechend gekennzeichnet.

Zusammenfassung

Die Sicherheitstechnische Prüfstelle der AUVA prüft persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA), sowohl Rückhalte- als auch Auffangsysteme. Ebenfalls geprüft werden Industrieschutzhelme, aber auch Helme für den Bergsport, die bei bestimmten Tätigkeiten als PSA zum Einsatz kommen. 


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