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UV-Schutz & Hitze

Klima­wandel macht Sonnen­schutz immer wichtiger

Sonnenlicht ist für das Wohlbefinden und die Gesundheit entscheidend, doch wie so oft macht auch hier die „Dosis das Gift“: Zu viel UV-Strahlung kann Haut und Augen schädigen, zu viel Hitze ist für den gesamten Organismus eine Belastung. Durch entsprechende Schutzmaßnahmen können Folge­schäden wie die frühzeitige Haut­alterung oder maligne Hauttumoren weit­gehend vermieden werden.

ein Mann in Arbeitskleidung, Schutzhelm und Schutzbrille sägt mit einer Motorsäge Äste eines Nadelbaums.
Klima­wandel macht Sonnen­schutz immer wichtiger © Wolfgang Bellwinkel, DGUV

Im Frühling muss die Haut wieder langsam an die direkte Sonne gewöhnt werden. Daher ist Sonnenschutz nicht erst ein Thema, wenn die Temperaturen im Juli und August über 30 Grad steigen. Schon ab April – und bis weit in den September hinein – ist in Österreich eine intensive UV-Strahlung zu verzeichnen. Mit dem Klimawandel treten zusätzlich Hitzewellen oft früher sowie häufiger und intensiver auf. Das führt zu erhöhten Temperaturen im Innenbereich und bei Arbeiten im Freien. Daher ist nicht nur der UV-Schutz, sondern auch Sonnenschutz und Hitzeschutz am Arbeitsplatz sind in den Fokus der Arbeitsmedizin gerückt, um die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeitenden zu gewährleisten. 

So wirken Sonnenstrahlen

Die gesundheitsschädigende Wirkung von Sonnenstrahlen geht von der UV-Strahlung aus, die im elektromagnetischen Spektrum zwischen dem langwelligeren sichtbaren Licht und der kurzwelligeren Röntgenstrahlung liegt. Für die Auswirkungen auf Haut und Augen sind neben der einwirkenden Dosis die verschiedenen Wellenlängen von Relevanz. 

  • UV-A-Strahlung (400–315 nm) bewirkt frühzeitige Hautalterung, Hautkrebs und grauen Star und durchdringt sogar Einscheiben-Fensterglas. 
  • UV-B-Strahlung (315–280 nm) wird durch die Ozonschicht gefiltert. Rund 10 % gelangen auf die Erde. UV-B-Strahlung ist hauptverantwortlich für Sonnenbrand und Hautkrebs und kann eine akute Augenentzündung auslösen. 
  • UV-C-Strahlung (280–100 nm) wird von der Ozonschicht absorbiert und gelangt nicht auf die Erdoberfläche. Eine Berufs­gruppe ist jedoch diesen kurzwelligen UV-C-Strahlen ausgesetzt und muss sich bei der Arbeit besonders gut schützen: die Schweißer:innen.

Die UV-Strahlung ist in unseren Breiten von April bis September zwischen 11:00 und 15:00 Uhr besonders hoch. Reflektierende Oberflächen wie Wasser, Schnee, Sand oder Metall verstärken die UV-Dosis deutlich. Selbst bei bewölktem Himmel ist immer noch eine UV-Strahlung von bis zu 90 % vorhanden. Mit zunehmender Seehöhe nimmt die UV-Strahlungsdosis um bis zu 30 % pro 1.000 Höhenmeter zu. Schatten kann UV-Strahlen jedoch um mehr als 50 % reduzieren.

Welche Berufe sind besonders betroffen?

Bei beruflichen Tätigkeiten, die im Freien ausgeübt werden, benötigen Mitarbeitende Sonnen- und Hitzeschutz, um ihre Gesundheit und Sicherheit zu gewährleisten. Länger anhaltende Hitze kann zu Dehydration, Müdigkeit, Konzentrationsverlust bis hin zum Hitzschlag führen und stellt ein ernsthaftes Gesundheitsrisiko dar. Davon betroffen sind nicht nur Arbeitende auf Baustellen oder Dächern, auch Landschaftsgestalter:innen, Kindergartenpädagogen:-pädagoginnen oder Kellner:innen im Gastgarten sollten daran denken, dass der Arbeitsplatz – zumindest zeitweise – hoher Sonneneinstrahlung ausgesetzt ist. Neben den akut auftretenden Problemen wie Hitzebelastung und Sonnenbrand sind es vor allem die Spätschäden wie Hautkrebs und grauer Star, die im Fokus der Arbeitsmedizin stehen. Die Zahl der Hautkrebserkrankungen ist in Österreich in den letzten fünf Jahren tendenziell gestiegen1. Diese Tendenz könnte sich, auch bedingt durch den Klimawandel, verstärken. Er bringt unter anderem mehr warme, wolkenlose Tage, die ins Freie locken und beeinflusst die stratosphärische Ozonschicht, welche die UV-Strahlen natürlicherweise abschirmt2. Aufgrund dieser Tatsache wurden nun das Plattenepithelkarzinom und aktinische Keratosen der Haut durch UV-Exposition in die neue Liste der Berufskrankheiten unter „Punkt 7: Maligne Erkrankungen der Haut“ aufgenommen. 

Im Trio erfolgreich

Sonnenschutz, UV-Schutz und Hitzeschutz sind eng miteinander verbunden, erfordern jedoch teils unterschiedliche Maßnahmen. Der Sonnenschutz bezieht sich direkt auf den Schutz vor den schädlichen Auswirkungen der Sonne. Damit ist etwa das Entstehen eines Sonnenbrands oder eines Sonnenstichs gemeint. UV-Schutz ist ein Teil des Sonnenschutzes und bezieht sich speziell auf den Schutz vor den schädlichen ultravioletten (UV) Strahlen der Sonne. Hitzeschutz bezieht sich auf Maßnahmen, die ergriffen werden, um den Körper vor übermäßiger Hitze zu schützen. Diese Schutzmaßnahmen arbeiten Hand in Hand, um Menschen vor den verschiedenen Gefahren zu schützen, die mit übermäßiger Sonnenexposition und Hitze verbunden sind. Das TOP-Prinzip beschreibt den Arbeitnehmer:innenschutz nach technischen (T), organisatorischen (O) und personenbezogenen (P) Schutzmaßnahmen gegen Sonne, UV-Strahlung und Hitze: Technische Maßnahmen wären z. B. Sonnendächer, Sonnensegel oder ähnliche Beschattungen von Arbeitsplätzen im Freien. Organisatorische Maßnahmen wie das Verlegen der Arbeiten in die frühen Morgenstunden oder die Durchführung von Vorbereitungsarbeiten im Schatten verringern die individuelle Sonnenexposition. Wo es möglich ist, sollen flexible Arbeitszeiten genützt werden.

Persönliche Schutzmaßnahmen wie textiler Sonnenschutz sind durch entsprechende Arbeitskleidung wirksam und einfach umsetzbar. Sehr empfehlenswert sind je nach Arbeitsplatzevaluierung ein Helm oder eine Kappe mit Nackenschutz, langärmelige Shirts oder lange Hosen. Textilien mit UV-Schutzfaktor (UPF 50) schützen optimal. Laut PSA-V – § 10 Abs 2 Z 2 ist Augen- und Gesichtsschutz eine persönliche Schutzausrüstung zum Schutz der Augen unter anderem vor Lichtblendung, optischer und ionisierender Strahlung. Der:die Arbeitgeber:in muss dafür sorgen, dass dieser Schutz zur alleinigen Benützung zur Verfügung steht. Die Sonnenschutzbrille soll dicht anliegend sein, ein Seitenschutz verhindert das Eindringen von UV-A- und UV-B-Strahlen. Für Träger:innen von optischen Brillen stehen auch passende optische Sonnenschutzbrillen zur Verfügung.

4-H-Regel: Hose, Hemd, Hut, hoher LSF

Unbedeckte Körperstellen müssen mit Sonnenschutzprodukten mit hohem Lichtschutzfaktor (LSF) von 30 oder noch besser 50 geschützt werden. Dabei sind wasserfeste und duftstofffreie Produkte zu bevorzugen. Nachcremen ist wegen des Abriebs beim Schwitzen unbedingt erforderlich. Besonders gefährdet sind Nase, Ohren, Nacken und Stirn. Auf die Kennzeichnung des UV-B- und UV-A-Schutzes muss geachtet werden. 

Wenn die Arbeitsplatzevaluierung ein Sonnenschutzmittel als persönliche Schutzmaßnahme vorsieht, ist es den Beschäftigten kostenlos zur Verfügung zu stellen. Es ist für die Verwendung von jeweils einer Person vorgesehen. Bei mehreren Mitarbeitenden muss eine ausreichende Anzahl an PSA vorrätig sein, wobei bei den Sonnenschutzprodukten das Ablaufdatum zu berücksichtigen ist. Wichtig ist, dass Sonnenschutzmittel nicht in der Sonne oder bei Hitze gelagert werden. Die Filter können instabil und damit unwirksam werden. Die gesetzlichen Regelungen finden sich im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), in der Verordnung Persönliche Schutzausrüstung (PS-V), der Kosmetik-Verordnung und im Österreichischen Lebensmittelbuch Codexkapitel/B33/Kosmetische Mittel.

eine Frau und Kinder sitzen im Wald am Boden und besprechen eine Zeichnung, die die Lehrerin hält
Auch Pädagog:innen, Land­schafts­gestalter:innen oder Kellner:innen im Gastgarten können hoher Sonnen­einstrahlung am Arbeitsplatz ausgesetzt sein. © Adobe Stock / Nina Lawrenson / peopleimages.com

Der Einfluss des Hauttyps

Eine Folge einer kurzen übermäßigen Sonnenbestrahlung ist der Sonnenbrand. Er führt zu schmerzhaft geröteter Haut und kann manchmal Blasen, Fieber und Schüttelfrost auslösen. Die Menge der Sonnenexposition, die zu einem Sonnenbrand führt, hängt – neben dem Anteil der UV-Strahlen im Sonnenlicht – vom Grad der Pigmentierung der Haut ab.

Bis zu einem gewissen Grad ist die Haut selbst gegen die Wirkung der Sonnenstrahlen geschützt: Einerseits regt die natürliche UV-Strahlung die Pigmentbildung, also die Bräunung, an. Andererseits kann die Haut durch die Bildung einer sogenannten Lichtschwiele ebenfalls einen Eigenschutz aufbauen. Sie bildet sich nach etwa drei Wochen intensiver UV-A- und UV-B-Bestrahlung, indem sich die Zellteilung in der Haut erhöht und die Hornschicht verdickt. Diese Lichtschwiele entspricht etwa einem Schutzfaktor 5.

Die Zeitspanne, die man in der Sonne verbringen kann, ohne dass eine Hautrötung auftritt wird als „Eigenschutzzeit“ bezeichnet und ist vom Hauttyp abhängig. Menschen mit sehr heller Haut- und Augenfarbe – Hauttyp 1 – reagieren auf Sonne immer mit Sonnenbrand und haben eine sehr kurze Eigenschutzzeit von 10 Minuten. Der häufige Hauttyp 2 hat eine helle Haut, blaue, grüne oder braune Augen und eine Eigenschutzzeit von 20 Minuten. Menschen mit hellbrauner Haut und braunen Augen, der sogenannte Hauttyp 3, kann ohne Hautrötungen bereits rund 30 Minuten ohne Schutz in der Sonne bleiben. 

Schäden durch UV-Strahlung

UV-Strahlung begünstigt den Grauen Star, eine Trübung der Augenlinsen. Neben den Augen wird vor allem die Haut durch zu viel Sonne geschädigt. Die Haut vergisst nicht, darum erhöht jeder Sonnenbrand das Risiko an Hautkrebs zu erkranken. Eine weitere Langzeitfolge ist das „Photoaging“. Es bezeichnet den Prozess der beschleunigten Hautalterung, der auf wiederholte intensive Sonneneinstrahlung zurückzuführen ist. Dadurch verliert die Haut an Elastizität und es zeigen sich Stellen mit vermehrter Verhornung. Pigmentflecken und faltige Haut sind die Folge. Das Pigment Melanin, das für eine natürliche Hautfarbe zuständig ist, wird bei einer Hyperpigmentierung an manchen Stellen überproduziert, das führt zu dunklen Flecken auf der Haut. Die Formen des „hellen Hautkrebses“ wie Basaliome, Plattenepithelkarzinome und die Vorstufen in Form aktinischer Keratosen sind auf übermäßige UV-Strahlung zurückzuführen. Auffällige Hautveränderungen sollten daher so rasch wie möglich ärztlich abgeklärt werden. Die dermatologische Kontrolle beim Hautarzt sollte jedoch für uns alle zumindest einmal pro Jahr zur Selbstverständlichkeit werden.

Quellen/Liteatutr

[1] STATISTIK AUSTRIA, Österreichisches Krebsregister (Stand 09.01.2024) und Todesursachenstatistik

[2] S. Bühn, Deutsche Allianz Klimawandel und Gesundheit (KLUG); M. Voss, Centre for Planetary Health Policy (CPHP): „Klimawandel und Gesundheit – Auswirkungen auf die Arbeitswelt“, Gutachten im Auftrag des Deutschen Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), Februar 2023

Was sagt der Lichtschutzfaktor aus

Der bei Sonnenschutzmitteln angegebene Lichtschutzfaktor (LSF) wird im Englischen Sun Protection Factor (SPF) genannt. Er besagt, um wievielmal länger man in der Sonne bleiben kann, ohne dass die Haut sich rötet. Dabei muss auch individuelle Hauttyp berücksichtigt werden, denn von ihm hängt die Eigenschutzzeit ab. Die Eigenschutzzeit wird mit dem Lichtschutzfaktor multipliziert, was die Verweildauer in Minuten ergibt. Das gilt aber nur bei Verwendung einer ausreichenden Menge des Sonnenschutzmittels. Dies sind 2 mg pro Quadratzentimeter, das entspricht für Erwachsene rund 5 Teelöffeln Creme. Erfahrungsgemäß wird von den meisten Personen deutlich weniger Sonnencreme verwendet, wodurch sich die Zeit, in der man geschützt ist, verringert! Außerdem sollten sicherheitshalber nur maximal zwei Drittel der errechneten Verweildauer in der Sonne verbracht werden.

Sonnenschutzmittel müssen vor UV-B- und UV-A-Strahlung schützen. Nur wenn das Symbol „UVA“ im Kreis (UVA LOGO) ausgewiesen ist, besteht auch ein ausreichender UV-A-Schutz, der den EU-Mindeststandard erfüllt.

Die AUVA-Sonnenscheibe zeigt auf einen Blick, wie lange welcher Hauttyp mit welchem Lichtschutzfaktor vor Sonnen­brand geschützt ist. Bestellbar unter auva.at/publikationen

Infografik: Sonnenscheibe
© AUVA

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