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Lärm

Lärmminderung: Schallquellen finden und darstellen

Die Ausarbeitung von Maßnahmen zur Lärmminderung stellt oft eine Herausforderung dar. Die AUVA unterstützt die Betriebe mit Schallpegel- und Nachhallzeitmessungen sowie der Betrachtung von Anlagen mithilfe einer akustischen Kamera.

Tablet in einer Halle vor einer Maschine zeigt in unterschiedlichen Farbabstufungen verschieden laute Bereiche der Maschine
Aufnahme mit einer portablen akustischen Kamera © AUVA

Im § 65 Arbeit­nehmer:Innen­schutz­gesetz (ASchG) wird festgelegt, dass die Lärmeinwirkung unter Berücksichtigung des Stands der Technik auf das niedrigste in der Praxis vertretbare Niveau gesenkt werden muss. Dazu sollte möglichst direkt am Entstehungsort angesetzt werden. In der Verordnung Lärm und Vibrationen (VOLV) wird unter anderem konkretisiert, wie die Lärmbelastung von Arbeitnehmern:Arbeitnehmerinnen zu beurteilen ist und welche Maßnahmen zur Reduktion der Exposition vorgesehen sind.

Grundlage für die Beurteilung von Lärm am Arbeitsplatz sind Schallpegelmessungen und Berechnungen der durchschnittlichen Lärmbelastungen an einem Arbeitstag (Lärmexpositionspegel) gemäß ÖAL-Richtlinie 3, Blatt 2. Im Lärmmessbericht wird für jeden Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin ein Lärmexpositionspegel berechnet. Die für die Lärmbelastung maßgeblichen Tätigkeiten sind ersichtlich. Von welchen Teilen einer Anlage der Lärm abgestrahlt wird, kann aber teilweise nicht aus den Messungen abgeleitet werden. Die Messungen werden in erster Linie zur möglichst genauen Feststellung der Lärmbelastung und einer Grenzwertüberschreitung und damit einer bestehenden Untersuchungspflicht gemäß Verordnung Gesundheitsüberwachung (VGÜ) durchgeführt. Zur Planung von Maßnahmen sind oft weitere Messungen im Bereich der Anlage erforderlich.

Mittels vieler Messungen in einer Halle oder nur im Bereich einer Anlage kann eine Lärmkarte von der Situation erstellt werden. Darin können laute Bereiche anschaulich dargestellt und damit die Maßnahmenfindung unterstützt werden. Dies ist aber nur bei sehr konstanten Betriebsbedingungen, wie zum Beispiel in einer Flaschenabfüllhalle (siehe Abb. 1), möglich. Dadurch ist der Einsatzbereich stark eingeschränkt.

Seit 2011 wird von der AUVA-Hauptstelle bei Beratungen zur Lärmminderung eine akustische Kamera eingesetzt. Dem Bild oder Video wird ein farblicher Verlauf überlagert, welcher den abgestrahlten Lärm darstellt. Möglich wird dies durch eine Vielzahl an Mikrofonen im Messsystem, eine schnelle Datenerfassung und eine komplexe Signalverarbeitung. Somit ist eine Analyse der Aufnahme im Zeit- und Frequenzbereich möglich. Man kann also visualisieren, von welchem Anlagenteil zu welchem Zeitpunkt welche Frequenz abgestrahlt wird. Mit einem nun seit 3 Jahren eingesetzten, portablen Messsystem können so nach einer etwa 5-minütigen Aufbauzeit mittel- bis hochfrequente Schallquellen (ab etwa 600 Hz) lokalisiert werden. Des Weiteren kann auch die dominierende Schallquelle entfernt und damit die zweitlauteste Schallquelle dargestellt werden. 

eine Karte mit verschieden eingefärbten Bereichen
Abb. 1: Lärmkarte einer etwa 1.600 m2 großen Flaschen­abfüllhalle ohne raumakustische Maßnahmen mittels 60 Messpunkten © AUVA

Die Kamera wird zur Ortung der lautesten Teile einer Anlage verwendet (Beispiel siehe Titelbild). Damit kann die Schallabstrahlung anschaulich dargestellt werden und gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Lärmsituation können vorgeschlagen werden.

Bewährt hat sich das Messsystem zum Orten von Schwachstellen in Einhausungen von Maschinen. Offene Stellen und schlechte Abdichtungen können gut demonstriert werden. Auch im Nahbereich einer Anlage, wenn Messungen mit einem Handschallpegelmesser etwa aus Sicherheitsgründen nicht möglich sind, kann das lauteste Aggregat identifiziert werden. Betrachtet wird meist ein einzelner, kurzer Produktionszyklus von mehreren Kameraperspektiven aus. Dies ist wichtig, um nicht fälschlicherweise Reflexionen oder Schallereignisse hinter der Kamera als Schallquelle im Bild zu identifizieren. Abhängig von den raumakustischen Gegebenheiten in einer Halle und den abgestrahlten Frequenzen können Aufnahmen in einem Abstand von 1 m bis 15 m von einer Anlage gemacht werden. Meist dauern die Messungen mit der akustischen Kamera an einer Anlage etwa 30 Minuten.

Nicht eingesetzt werden kann das Messsystem bei tieffrequentem Lärm, da die Abmessungen der Mikrofonanordnung mit dem verwendeten Rechenalgorithmus (Beamforming) zu gering sind. Auch kann in einer schallhart ausgeführten und damit halligen Umgebung nur eingeschränkt eine Lokalisation von Schallquellen durchgeführt werden. In einem solchen Fall kann mit Nachhallzeitmessungen die raumakustische Situation beurteilt werden, um schallabsorbierende Maßnahmen an der Decke und den Wänden auszuarbeiten.

Zusammenfassung

Grundlage für die Ausarbeitung von Maßnahmen zur Lärmminderung ist meist ein aktueller AUVA-Lärmmess­bericht. Darauf aufbauend können weiterführende Messungen (Schall­pegel, Nachhallzeit, akustische Kamera) durchgeführt werden.


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