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Innerbetrieblicher Verkehr

E-Bikes am Werksgelände

Elektrofahrräder und E-Scooter erfreuen sich auch im beruflichen Kontext zunehmender Beliebtheit. Das gilt nicht nur für den Arbeitsweg, sondern ebenso für den innerbetrieblichen Verkehr. Bevor ein Unternehmen entscheidet, diese selbstfahrenden Arbeitsmittel einzusetzen, sollte geklärt werden, ob der Nutzen gegenüber den Risiken überwiegt.

ein E-Scooter in einer großen Halle
© Adobe Stock / Wosunan

Mit den wendigen elektrisch betriebenen Fahrrädern und Scootern ist man auf dem Werksgelände schnell unterwegs. Das spart Zeit, steigert jedoch das jetzt schon hohe Unfallpotenzial, wie Ing. Dominik Scholz vom Fachbereich Verkehrssicherheit der AUVA-Landesstelle Wien betont: „Laut der AUVA-Unfallstatistik hat es in den vergangenen fünf Jahren pro Arbeitstag drei anerkannte Arbeitsunfälle mit Staplern und drei mit mitgängergeführten Flurförderzeugen gegeben.“

Dazu kommen unzählige Bei­nahe­unfälle und durch Kollisionen verursachte Beschädigungen. Hohe Kosten infolge von Krankenständen und Materialschäden veranlassten mehrere Unternehmen, sich an die AUVA zu wenden. Die Experten:Expertinnen der AUVA ermittelten die häufigsten Ursachen für Unfälle mit Elektrofahrrädern und E-Scootern.

Verkehrskonzept und klare Regeln

Zusammenstöße häufen sich, wenn es keine klaren Verkehrsregeln gibt oder diese nicht ausreichend kommuniziert werden. Scholz rät, die Regeln der Straßenverkehrsordnung für den innerbetrieblichen Verkehr zu übernehmen, etwa Vorrang für von rechts Kommende anstelle eines absoluten Vorrangs für Stapler.

In etlichen Betrieben existiert kein oder nur ein mangelhaftes Verkehrs­konzept. Es empfiehlt sich, die Verkehrswege der unterschiedlichen Gruppen von Verkehrsteilnehmenden – Staplerfahrer:innen, Benutzer:innen von E-Bikes, Pedelecs und E-Scootern sowie zu Fuß Gehende – baulich zu trennen und / oder durch Bodenmarkierungen zu kennzeichnen. Die Verkehrswege müssen ausreichend breit, neu­ralgische Punkte wie Kreuzungen übersichtlich gestaltet sein. Auch separate Verkehrswege für Externe, etwa für Lieferanten:Lieferantinnen, sind sinnvoll.

Unterschiedliche Geschwindigkeiten von Verkehrsteilnehmenden stellen ein erhöhtes Gefährdungspotenzial dar. Während die Geschwindigkeit von Staplern in vielen Betrieben in den letzten Jahren auf unter 10 km / h reduziert wurde, sind Fahrer:innen von elektrisch betriebenen Fahrrädern und Scootern oft mit bis zu 25 km / h unterwegs. „Auf gemeinsam genutzten Verkehrsflächen sollten die Geschwindigkeiten angeglichen werden“, so Scholz.

Technische Ausstattung und PSA

Technische Mängel können ebenfalls zu Unfällen führen. Ein Unternehmen, das seinen Mitarbeitern:Mitarbeiterinnen selbstfahrende Arbeitsmittel zur Verfügung stellt, ist für deren sicherheitstechnische Ausstattung und die regelmäßige Wartung verantwortlich, was genauso für Elektrofahrräder und E-Scooter gilt. Bei diesen sollte bei Bedarf eine technische Beschränkung der Geschwindigkeit vorgenommen werden.

In die Verantwortlichkeit des:der Arbeitgebers:Arbeitgeberin fällt auch die Ausstattung mit persönlicher Schutzausrüstung (PSA), z. B. Warnkleidung, Helm und Protektoren für Nutzer:innen elektrisch betriebener Fahrräder oder Scooter. Diese Personen sind bei einem Zusammenstoß ungeschützt, während sich der:die Fahrer:in eines Staplers in einer verhältnismäßig sicheren Fahrgastzelle befindet.

Der „Faktor Mensch“

Wie im Straßenverkehr spielen auch im innerbetrieblichen Verkehr Beeinträchtigungen durch Müdigkeit oder Krankheit, durch Alkohol, Drogen oder Medikamente sowie durch Ablenkung, etwa aufgrund von Handygebrauch während des Fahrens, eine Rolle. Es ist wichtig, den Beschäftigten bewusst zu machen, dass auch bei der Nutzung von E-Bikes, Pedelecs und E-Scootern Fahrtüchtigkeit gegeben sein muss und man Ablenkung vermeiden sollte.

Bei Schulungen und Unterweisungen ist auf eine verständliche Vermittlung zu achten, wobei Personen mit nicht-deutscher Muttersprache bzw. mangelnder Erfahrung im Umgang mit selbstfahrenden Arbeitsmitteln besonders berücksichtigt werden sollten. „Für den Staplerschein muss man eine dreitägige Ausbildung machen, für E-Bikes und E-Scooter braucht man keine“, merkt Scholz an und weist darauf hin, dass das für elektrisch betriebene Fahrräder und Scooter nötige Fahrkönnen oft unterschätzt wird, etwa das Halten des Gleichgewichts am E-Scooter.

Elektrisch betriebene Fahrräder und E-Scooter

Werden Elektrofahrräder oder E-Scooter im innerbetrieblichen Verkehr für Arbeitszwecke eingesetzt, gelten sie als selbstfahrende Arbeits­mittel. Die Bauartgeschwindigkeit von E-Bikes und als Fahrrad eingestuften Pedelecs darf aus kraftfahrrechtlicher Sicht 25 km / h nicht überschreiten. Der elektrische Antrieb wirkt bei E-Bikes auch ohne Tretbewegung, bei Pedelecs dagegen nur, wenn man in die Pedale tritt.

Unter 16-Jährige dürfen einen E-Scooter oder ein E-Fahrrad zwar für den Arbeitsweg, aber nicht im innerbetrieblichen Verkehr nutzen!

Zusammenfassung

Das Unfallpotenzial mit Elektrofahrrädern und E-Scootern im innerbetrieblichen Verkehr steigt. Ein Verkehrskonzept und klare Verkehrsregeln, eine sichere technische Ausstattung und die richtige PSA sowie Bewusstseinsbildung tragen zu einer Verringerung des Risikos bei.


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