International – KMU-Betreuung in der EU
Arbeitsschutz: Unterstützung für KMU in der EU
Mit AUVAsicher verfügt Österreich über ein EU-weit einzigartiges System zur Unterstützung von Kleinbetrieben im Bereich der Arbeitssicherheit. Aber auch in anderen europäischen Ländern existieren Angebote, die kleinere Unternehmen zur Schaffung gesunder und sicherer Arbeitsplätze in Anspruch nehmen können.
Österreichische Kleinbetriebe können sich freuen: Eine kostenlose arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung für sämtliche Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten, quer durch alle Branchen – das ist einzigartig in der EU! Welche Angebote es für KMU gibt, die Unterstützung bei der Schaffung gesunder und sicherer Arbeitsplätze suchen, unterscheidet sich je nach Land.
Die SICHERE ARBEIT wollte wissen, wie die Situation in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten konkret aussieht, und wandte sich an die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA). Diese kontaktierte die Vertreter:innen der „Focal Points“ – das sind die für die Umsetzung der EU-OSHA-Arbeitsprogramme zuständigen nationalen Behörden – in den jeweiligen Ländern. Einige der Kontaktierten beantworteten die drei an sie gestellten Fragen:
- Gibt es in Ihrem Mitgliedsland ein ähnliches System wie AUVAsicher?
- Wenn ja, könnten Sie dieses System kurz beschreiben?
- Wenn nein, gibt es eine andersartige Unterstützung für den Arbeitnehmer:innenschutz in KMU?
Zusätzlich wurden Experten aus Deutschland – einem Land, mit dem die AUVA bezüglich Arbeitsschutz in besonders engem Austausch steht – interviewt. Sie zeichneten ein genaues Bild von den Anforderungen, die an Kleinbetriebe im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz gestellt werden, und von Unterstützungsmöglichkeiten.
Arbeitsschutz in Deutschland
„Die Grundlage des Arbeitsschutzes in Deutschland ist neben dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Dieses legt fest, dass jeder:jede Arbeitgeber:in Betriebsärzte:-ärztinnen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen hat, die beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen“, erklärt Dr. Sven Timm, Leiter des Stabsbereichs Prävention der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Die Umsetzung des ASiG erfolgt durch die Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“, die sogenannte DGUV-Vorschrift 2. Sie beschreibt die Aufgaben der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung sowie die verschiedenen Betreuungsmodelle.
Die – betriebsärztliche und sicherheitstechnische – Gesamtbetreuung eines Unternehmens setzt sich aus der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung zusammen. Die Grundbetreuung umfasst Basisleistungen wie die Unterstützung bei der Konzeption, Durchführung und Auswertung der Gefährdungsbeurteilung und bei der Organisation von Arbeitsschutzmaßnahmen. Zu den grundlegenden Betreuungsleistungen gehören auch die Untersuchung von Ereignissen wie Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen sowie die allgemeine Beratung der für betrieblichen Arbeitsschutz Verantwortlichen und der Beschäftigten.
Der zeitliche Umfang der Grundbetreuung wird von der Anzahl der Beschäftigten und der Zugehörigkeit eines Betriebs zu einer von drei Betreuungsgruppen bestimmt. Die Gruppenzugehörigkeit ergibt sich aus den Gefährdungen der jeweiligen Betriebsart; so gehören z. B. Erdölgewinnung, Bergbau, Brücken- und Tunnelbau sowie Forstwirtschaft der Gruppe I mit der höchsten Gefährdung an.
Im Unterschied dazu geht die betriebsspezifische Betreuung von den individuellen Gefährdungen im jeweiligen Unternehmen aus. Es sind daher keine speziellen Inhalte und festen Einsatzzeiten vorgeschrieben, vielmehr muss der:die Arbeitgeber:in selbst den inhaltlichen Bedarf, die Dauer und den Leistungsumfang der Betreuung ermitteln.
Vorschriften für Kleinbetriebe
„Die Vorschriften im Bereich Arbeitsschutz sind relativ komplex. Kleinbetrieben fehlt oft das nötige Know-how“, so Timm. Die DGUV-Vorschrift 2 hat speziell für kleinere Unternehmen Alternativen vorgesehen, die auch Qualifizierungsmaßnahmen einschließen. Wie die alternativen Modelle im Detail ausgestaltet sind, hängt von jeder einzelnen der neun Berufsgenossenschaften (BG) ab, die sich in der DGUV als Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger:innen der öffentlichen Hand zusammengeschlossen haben.
Grundsätzlich können Kleinbetriebe mit maximal 50 Beschäftigten zwischen der Regelbetreuung und einer alternativen Betreuungsform wählen. Die Regelbetreuung für Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten umfasst die Grundbetreuung und die anlassbezogene Betreuung. Bei der Grundbetreuung handelt es sich im Wesentlichen um die Unterstützung bei der Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung, bei der Ableitung entsprechender Schutzmaßnahmen und deren Wirksamkeitskontrolle sowie bei der Anpassung der Gefährdungsbeurteilung an sich ändernde Gegebenheiten. Eine anlassbezogene Betreuung erfolgt bei Änderungen, die das Gefahrenpotenzial erhöhen, oder bei einer Häufung gesundheitlicher Probleme.
Alternative Betreuungsmodelle
Die konkrete Ausgestaltung alternativer Betreuungsmodelle für Kleinbetriebe unterscheidet sich je nach Berufsgenossenschaft. Eine Berufsgenossenschaft, deren Mitgliedern diese Option offensteht, ist die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN). Dass diese einen Schwerpunkt auf die Unterstützung kleinerer Unternehmen setzt, erklärt sich aus der Größe der von ihr vertretenen Betriebe, so Holger Roth, MA, stellvertretender Leiter der Abteilung Prävention der BGN: „90 Prozent unserer Mitgliedsbetriebe haben bis zu zehn Mitarbeiter:innen, weitere fünf Prozent bis zu 20 Beschäftigte. Insgesamt qualifiziert sich mehr als die Hälfte der Mitglieder für die alternative Betreuung.“
Das Unternehmer:innenmodell
Für Betriebe der Fleischwirtschaft und für Betriebe des Gastgewerbes, der Nahrungsmittelherstellung oder der Getränkeindustrie mit mehr als zehn bis 50 Beschäftigten bietet die BGN das sogenannte Unternehmer:innenmodell an. Die Anzahl der Beschäftigten bezieht sich auf Vollzeitarbeitskräfte, Teilzeitarbeitskräfte und saisonal Angestellte werden je nach geleisteter Stundenanzahl gezählt.
Das Unternehmer:innenmodell zielt darauf ab, den:die Unternehmer:in zu qualifizieren, damit dieser:diese Risiken für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten einschätzen, entsprechende Maßnahmen treffen und beurteilen kann, in welchen Fällen er:sie – kostenpflichtig – einen:eine Arbeitsmediziner:in oder eine Sicherheitsfachkraft zuziehen muss. „Das Unternehmer:innenmodell beinhaltet Motivations-, Informations- und Fortbildungsmaßnahmen, die der:die Unternehmer:in persönlich zu absolvieren hat – außer, er:sie bestimmt im Rahmen einer Pflichtenübertragung eine Vertretung“, erklärt Roth.
Wer sich für das Unternehmer:innenmodell entscheidet, hat die Möglichkeit, als erste freiwillige Motivationsmaßnahme die Startqualifizierung zu absolvieren, sofern ein Basisseminar nicht verfügbar ist. Diese bietet einen Überblick über die Pflichten und Aufgaben im Arbeitsschutz und die Anforderungen des Unternehmer:innenmodells. Es folgt das dreitägige Basisseminar als verpflichtende Motivationsmaßnahme.
Die Informationsmaßnahme ist eine kontinuierliche Fortbildung, bei der sich der:die Unternehmer:in selbstständig Inhalte im Bereich des Arbeitsschutzes erarbeitet. Die BGN unterstützt durch Informationen, etwa in Zeitschriften der Berufsgenossenschaft oder im Internet. Die eigentlichen Fortbildungsmaßnahmen dienen zur Vertiefung des Wissens und finden je nach Betreuungsgruppe alle drei bzw. fünf Jahre statt. Für alle Seminare im Rahmen des Unternehmermodells übernimmt die BGN die Kosten und leistet zusätzlich eine Aufwandsentschädigung für Fahrtkosten.
Eine weitere Komponente des Unternehmer:innenmodells besteht in der bedarfsorientierten Betreuung im Betrieb. Als Grundlage für die Bedarfsermittlung dient die Gefährdungsbeurteilung. Ergänzend werden branchenspezifische Beratungsanlässe definiert. Der:Die Arbeitgeber:in entscheidet allein über das Ausmaß der – kostenpflichtigen – externen Betreuung. Bei bestimmten Anlässen ist der:die Arbeitgeber:in verpflichtet, externe Unterstützung in Anspruch zu nehmen, etwa zur Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen.
Das Kompetenzzentrenmodell
Unternehmen mit maximal zehn Beschäftigten haben bei der BGN die Möglichkeit, das Kompetenzzentrenmodell zu wählen. Dieses beinhaltet – analog zum Unternehmer:innenmodell – eine Basisqualifizierung, die (außer in der Fleischwirtschaft) auch als Fernlehrgang absolviert werden kann, und eine Fortbildung, für die in Präsenz oder online abgehaltene Seminare sowie gedrucktes bzw. online verfügbares Informationsmaterial zur Verfügung stehen. Im Bedarfsfall – also bei Problemen / Fragestellungen im Arbeitsschutz, die der:die Unternehmer:in nicht alleine lösen kann – erhält er:sie eine kostenfreie fachliche Unterstützung von einem der regionalen und im Auftrag der BGN arbeitenden Kompetenzzentren.
Initiativen für KMU
Eine weitere Unterstützungsmaßnahme für Kleinbetriebe hat das deutsche Bundesministerium für Arbeit und Soziales gemeinsam mit der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) ins Leben gerufen: die „Arbeitsschutzaktion der Offensive Mittelstand“. „Die Offensive Mittelstand (OM) ist ein Netzwerk aus Akteuren:Akteurinnen, die KMU stärken wollen. Die mehr als 200.000 Berater:innen der OM, die z. B. als Steuerberater:innen, technische Berater:innen der Handwerkskammern oder Unternehmensberater:innen zu den ‚Nicht-Arbeitsschützern:-schützerinnen‘ gehören, werden zu Themen und Basics im Arbeitsschutz geschult“, erläutert Mag. Sebastian Riebe, Referent für Arbeitswissenschaft bei der BDA.
Stellt beispielsweise ein:e derart geschulter:geschulte Steuerberater:in bei einem Betriebsbesuch fest, dass das Unternehmen Hilfe im Arbeitsschutz benötigt, bietet er:sie an, einen Kontakt zu den Netzwerkpartnern:-partnerinnen herzustellen, etwa zu Fachkräften für Arbeitssicherheit oder der Berufsgenossenschaft.
Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA), ein Zusammenschluss aus Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern mit Beratung durch die Sozialpartner, hat eine Projektgruppe gebildet, die neue Ansprachekonzepte für Klein- und Kleinstbetriebe zum Thema Arbeitsschutz ausprobieren möchte. „Die GDA hat dieses Jahr ein Arbeitsschutzforum mit dem Titel ‚Einfach machen‘ veranstaltet, bei dem viele neue Ideen entwickelt worden sind, wie man den komplexen Arbeitsschutz einfacher machen und noch besser ins Tun kommen kann. Ich verspreche mir davon, dass insbesondere Kleinbetriebe davon profitieren“, so Arbeitgeber:innenvertreter Riebe.
Arbeitsschutz in der EU
Beispiele aus mehreren EU-Ländern zeigen, dass Arbeitsschutz überall gesetzlich geregelt und kontrolliert wird. Ob und in welcher Form es staatliche Unterstützungsmaßnahmen für Kleinbetriebe gibt, wird jedoch sehr unterschiedlich gehandhabt.
Estland
„Das estnische Arbeitsinspektorat bietet Arbeitgebern:-geberinnen einen kostenlosen Beratungsdienst an, um sie bei der Ermittlung gefährlicher Orte oder Tätigkeiten zu unterstützen und sie zu beraten, wie sie die Risiken vermeiden können“, schildert Piret Kaljula von der Abteilung Prävention und Information der estnischen Arbeitsinspektion. Eine Beratung zu einem bestimmten Bereich des Arbeitsumfelds, etwa zur Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung, können alle Arbeitgeber:innen in Anspruch nehmen, eine – umfassendere – allgemeine Unternehmensberatung nur Klein- und Mittelbetriebe.
Zusätzlich hat das estnische Arbeitsinspektorat ein Risikoanalyseinstrument entwickelt, das vor allem KMU helfen soll, Risiken zu erkennen. Das Instrument informiert auch über Maßnahmen, die zur Verringerung der Risiken gesetzt werden müssen.
Irland
In Irland sind alle Arbeitgeber:innen verpflichtet, eine Risikobewertung durchzuführen und eine Sicherheitserklärung zu erstellen, in der das Management von Gesundheit und Sicherheit im Unternehmen schriftlich festgehalten wird. Speziell für Klein- und Mittelbetriebe mit geringerem Risiko hat die Behörde für Gesundheit und Sicherheit (HSA) ein kostenloses digitales Instrument entwickelt. „Unsere wichtigste Initiative für KMU ist ein Online-Tool mit der Bezeichnung ‚Business Electronic and Safety Management and Risk Assessment Tool‘ (BeSMART)“, so Gavin Lonergan, MBS, Leiter der Abteilung für Kommunikation und Kundenbetreuung der HSA. Mit diesem Tool ist eine einfache Erstellung von Risikobewertung und Sicherheitserklärung möglich.
Die HSA stellt allen irischen Unternehmen auch weitere Online-Angebote kostenlos zur Verfügung. Nach dem irischen Gesetz über Sicherheit, Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz sind Arbeitgeber:innen verpflichtet, sichere Arbeitsplätze zu gewährleisten, was die psychische Gesundheit mit einschließt. Mit „Work Positive“ lassen sich Stressfaktoren, das psychische Wohlbefinden der Mitarbeiter:innen und die Belastung durch kritische Ereignisse am Arbeitsplatz online erfassen. Über das Portal der HSA können Online-Kurse zu Sicherheit und Gesundheitsschutz besucht werden.
Dänemark: Arbeitsschutz durch Sozialpartner
In Dänemark führen die Sozialpartner Präventionsprogramme im Bereich Arbeitsschutz durch, deren Finanzierung über eine Abgabe der Unfallversicherungsträger erfolgt. Spezielle Unterstützungsmaßnahmen für KMU gibt es nicht. „Die Sozialpartner arbeiten Leitlinien und Informationsmaterialien aus, die Unternehmen helfen, spezifische Probleme des Arbeitsschutzes anzugehen“, erklärt Jan Toft Rasmussen, Berater für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz der dänischen Metallarbeitergewerkschaft. Darüber hinaus gibt es Informationstreffen für Führungskräfte und Arbeitnehmer:innen mit Vorträgen und Workshops. Veranstaltungen und Informationsmaterialien sind kostenlos.
Die Industriegemeinschaft für die Arbeitsumwelt gründete mit einer Sonderfinanzierung des Arbeitsministeriums einen Beratungsdienst für die Industrie. Je ein:e Arbeitgeberberater:in und ein:e Arbeitnehmerberater:in führen gemeinsam Betriebsbesuche durch und empfehlen Instrumente und Strategien, um das Arbeitsumfeld an die Gesetze und Vorschriften anzupassen.
Belgien
„In Belgien sind Arbeitgeber:innen verpflichtet, einen internen Präventionsdienst mit mindestens einem:einer Präventionsberater:in einzurichten“, erklärt Joris Verhulst, PhD von der Abteilung für Standards in der Arbeitssicherheit, angesiedelt in der Generaldirektion für Humanisierung der Arbeit des belgischen Arbeitsministeriums. Der interne Präventionsdienst unterstützt Arbeitgeber:innen und Mitarbeiter:innen bei der Anwendung der Vorschriften über das Wohlergehen der Arbeitnehmer:innen. Die Anzahl der Präventionsberater:innen hängt von der jeweiligen Gruppe des Unternehmens ab, die anhand der Betriebsgröße und der Risiken, denen die Beschäftigten ausgesetzt sind, bestimmt wird.
Zu den Aufgaben des internen Präventionsdienstes zählen unter anderem die Erstellung einer Risikoanalyse und eines Präventionsplans, die Beteiligung an der Untersuchung der Ursachen von Arbeitsunfällen und die Ausarbeitung interner Notfallverfahren. Ein Teil dieser Aufgaben kann, abhängig von der Gruppe, der das Unternehmen angehört, an einen externen Dienst übertragen werden. Eine Verordnung legt die Mindestsätze für die Leistungen des externen Dienstes fest. Kostenlose Unterstützungsmöglichkeiten für Kleinunternehmen bestehen nicht.
Tschechien
Laut Ing. Jaroslav Hlavín vom tschechischen Ministerium für Arbeit und Soziales werden kleine und mittlere Unternehmen beim Arbeitsschutz unterstützt. Das Ministerium fördert Digitalisierungsaktivitäten im Bereich Gesundheit und Sicherheit und führt über das Forschungsinstitut für Arbeitssicherheit Projekte durch, die Arbeitgeber:innen, Arbeitnehmer:innen, Gewerkschaften und andere interessierte Stellen über Arbeitsschutz informieren und für Gefahren sensibilisieren. Ein Beispiel ist die Entwicklung der IDRIS-Anwendung, eines Überwachungssystems für Risiken und die Einhaltung von Arbeitsschutz- und Brandschutzanforderungen.
Auf der Grundlage eines Beschlusses des Rats für Wirtschafts- und Sozialvereinbarungen leistet der Staat einen finanziellen Beitrag an die Gewerkschaften und Arbeitgeber:innenverbände für Maßnahmen zur Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.
Kroatien
In Kroatien gibt es keinen speziellen Präventionsansatz für kleine und mittlere Unternehmen, so Marina Prelec von der Direktion für Arbeit und Sicherheit am Arbeitsplatz des kroatischen Ministeriums für Arbeit, Rentensystem, Familie und Sozialpolitik. Die kroatische Krankenversicherungskasse führt in Zusammenarbeit mit Arbeitsmedizinern:-medizinerinnen, Berufsverbänden, Arbeitgebervertretern:-vertreterinnen und anderen Institutionen Präventionskampagnen und Präventionsausbildungen durch.
Das Ministerium für Arbeit, Rentensystem, Familie und Sozialpolitik hat im Rahmen eines Projekts ein E-Learning-System für das Management und die Überwachung von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit entwickelt. Das System beinhaltet sechs Module mit verschiedenen Lehrmaterialien samt Quiz für die Überprüfung des erworbenen Wissens. Zur Prävention von Muskel-Skelett-Erkrankungen wurden ein Handbuch und 70 Videoclips erstellt. Ein Modell für die Risikobewertung, das sich für alle Berufe eignet, ist als Anwendung im Word-Format erhältlich. All diese Angebote stehen Unternehmen kostenlos zur Verfügung.
Rumänien
Laut Dipl.-Jur.in Georgiana Ioana Nicolescu vom Nationalen Forschungs- und Entwicklungsinstitut für Arbeitsschutz „Alexandru Darabont“ (INCDPM) wird in Rumänien beim Arbeitsschutz nicht nach Betriebsgröße unterschieden: „Wir haben kein spezielles Präventionssystem für kleine und mittlere Betriebe.“ Zuständig für die Prävention sind das Ministerium für Arbeit und soziale Solidarität, die Arbeitsinspektion, das Nationale Rentenamt, der Zusammenschluss externer Anbieter von Arbeitsschutzdienstleistungen „Rumänische Vereinigung für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit“ (ARSSM) und das INCDPM. Die wichtigsten Berufsverbände haben einen jeweils spezifischen Ansatz für den Präventionsprozess.
Unterstützung im Vergleich
Zusammengefasst kann man sagen, dass in den meisten Staaten, deren Vertreter:innen auf die Anfrage geantwortet haben, bei den Unterstützungsmaßnahmen nicht nach Unternehmensgröße unterschieden wird. Zumindest ein Teil der Angebote ist in der Regel kostenlos. Am häufigsten stellen Behörden digitale Tools zur Wissensvermittlung bzw. zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung zu Verfügung. Weitere unterstützende Maßnahmen sind Beratungen und Informationskampagnen.
Zusammenfassung
Die Unterstützung von Kleinbetrieben im Bereich der Arbeitssicherheit ist innerhalb der EU unterschiedlich geregelt. Kostenlos angeboten werden vor allem Informationsmaterialien, Online-Tools und zum Teil Beratungen. In einigen Ländern gibt es spezielle Initiativen für KMU.