Sturz und Absturz
Sicher kehren
Stürze von Leitern sind die häufigsten Arbeitsunfälle in der Berufsgruppe der Rauchfangkehrer:innen. Der Schutz der Arbeitnehmer:innen ist im Spannungsfeld zwischen der Pflicht zur Reinigung und Überprüfung der Rauchfänge einerseits und einem oft fehlenden sicheren Zugang zu den Kehrstellen andererseits eine besondere Herausforderung.
Rauchfangkehrer:innen sind meist allein unterwegs, wechseln ihren Arbeitsplatz oft im Stundentakt und müssen dabei mit unterschiedlichsten Arbeitsbedingungen zurechtkommen. Unter diesen Umständen fällt es nicht immer leicht, alle vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen einzuhalten. Schulungen, welche die Innung der Rauchfangkehrer:innen in Kooperation mit der AUVA abhält, sollen dazu beitragen, ein Risikobewusstsein zu schaffen und Unfälle zu verhindern.
Arbeits- und Wegunfälle
Das dürfte auch gelingen, denn laut Statistik der AUVA sinkt die Anzahl der Arbeitsunfälle (ohne Wegunfälle) von Rauchfangkehrern:-kehrerinnen seit 2019 – mit einem „Ausreißer“ 2021 – deutlich. 2012 und in den Folgejahren ereigneten sich im Durchschnitt 70 bis 80 Unfälle pro Jahr, 2019 wurde mit 100 ein Negativrekord erzielt. Diese Zahl konnte 2022 mit 54 Unfällen beinahe halbiert werden. Die Anzahl der Wegunfälle in der Berufsgruppe hat sich dagegen – nach einem Durchschnitt von 4,3 Unfällen in den neun Jahren davor – 2021 und 2022 auf je zehn erhöht.
An erster Stelle bei den Arten der Arbeitsunfälle (ohne Wegunfälle) von Rauchfangkehrern:-kehrerinnen von 2012 bis 2022 steht laut AUVA-Statistik Sturz oder Absturz, mit deutlichem Abstand gefolgt vom Verlust der Kontrolle über eine Maschine, ein Handwerkszeug oder ein Transportmittel. Auf Platz drei der Unfallursachen liegt das Reißen, Brechen, Rutschen, Fallen oder Zusammenstürzen von Gegenständen.
„Beim Großteil der Unfälle handelt es sich um Leiterunfälle“, erklärt DI Stephan Pum von der Abteilung Unfallverhütung und Berufskrankheitenbekämpfung der AUVA. Ordnet man Arbeitsunfälle Gegenständen bzw. Örtlichkeiten zu, nimmt die Treppe nach der Leiter den zweiten Rang ein. Erst an dritter Stelle folgen Dach, Glasdach, Dachstuhl, Dachboden und Terrasse.
Unfallklassiker Leitern und Stiegen
„Unfälle mit Leitern können schwere bis tödliche Verletzungen verursachen, z. B. durch nicht befestigte oder zu kurze Leitern. Eine Leiter muss mindestens einen Meter über den Ausstieg hinausstehen“, so DI Peter Neuhold vom Zentral-Arbeitsinspektorat. Nicht immer sind Leiterunfälle so folgenschwer – ein „Klassiker“ ist laut Pum, dass die Person die Leiter nicht bis zur untersten Sprosse hinabklettert, sondern davor abspringt und sich dabei verletzt.
Wie Leitern als Arbeitsmittel beschaffen sein müssen und was man bei ihrer Benutzung zu beachten hat, ist im ArbeiternehmerInnenschutzgesetz (ASchG) in der Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) und durch Normen geregelt. So sind Leitern standsicher auf tragfähigem Untergrund aufzustellen und gegen Umfallen, Kippen und Wegrutschen zu sichern. Das AUVA-Merkblatt M 023 „Leitern“ fasst die Anforderungen an Leitern und Hinweise zu ihrer Verwendung zusammen.
In den Rauchfangkehrbetrieben selbst sind zwar meist geprüfte Leitern vorhanden. Die Beschäftigten nutzen aber am auswärtigen Arbeitsort dann in vielen Fällen jene Leitern, die sie dort vorfinden. Das bestätigt auch Mst. Christian Plesar MSc, Bundesinnungsmeister der Rauchfangkehrer:innen Österreich und steirischer Landesinnungsmeister: „Oft sind vor Ort Leitern vorhanden, z. B. Holzleitern in Wirtschaftsgebäuden landwirtschaftlicher Betriebe. Unsere Mitarbeiter:innen werden angewiesen, nur die Leitern zu verwenden, die ihnen der Rauchfangkehrbetrieb zur Verfügung stellt.“
Plesar hat auch eine Erklärung dafür, warum es auf Stiegen immer wieder zu Stürzen kommt: „Zugänge, die zum Dachboden oder zum Keller führen, sind oft schlecht beleuchtet oder durch Gegenstände verstellt.“ Pum nennt eine weitere „Stolperfalle“, die wahrscheinlich den wenigsten Beschäftigten bewusst ist: Schlafplätze von Haustieren sind manchmal mitten im Weg und werden leicht übersehen.
Gefahren bei Dacharbeiten
Aufgrund der Höhe sind Stürze vom Dach in der Regel besonders folgenschwer. Kann die Überprüfung und Kehrung nicht durch ein Kamintürchen im Haus erfolgen, ist für Rauchfangkehrer:innen ein sicherer Zugang zum Dach herzustellen. Dabei gelten die gleichen Bestimmungen wie für andere Arbeiten auf Dächern. Es müssen Schutzmaßnahmen getroffen werden, die Stürze vom Dachrand oder durch Dachöffnungen sowie Stürze durch nicht durchbruchsichere Dachdeckungen und Dachelemente verhindern. Die wichtigsten Informationen zu Dacharbeiten kann man im AUVA-Merkblatt M 222 „Arbeiten auf Dächern“ nachlesen.
Die optimale Lösung sind kollektive Maßnahmen wie Geländer, Abdeckungen, Abgrenzungen und Schutzeinrichtungen. Fehlen diese, muss mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) gearbeitet werden. Das gilt beispielsweise auch, wenn man nur über eine Dachleiter, die kein Geländer hat, zur Kehrstelle gelangt, so Pum. Er betont, dass für Arbeiten mit PSAgA geeignete Anschlagpunkte erforderlich sind. Vor allem der Anschlagpunkt direkt bei der Ausstiegsstelle fehle oft. Um PSAgA verwenden zu dürfen, muss man geschult sein und einmal jährlich Übungen durchführen.
Kein sicherer Zugang
In der Praxis finden Rauchfangkehrer:innen manchmal nicht die erforderlichen Schutzmaßnahmen vor, auch wenn die Termine zumeist vorab vereinbart sind. Im Unterschied zu Angehörigen anderer Berufsgruppen, die ebenfalls auf Dächern arbeiten, stehen Rauchfangkehrer:innen jedoch unter einem wesentlich höheren Druck, ihre Arbeit trotzdem auszuführen. Das hat mit ihrem besonderen rechtlichen Status zu tun. „Laut Gewerbeordnung ist der:die Rauchfangkehrer:in zur Durchführung der Überprüfungen verpflichtet, weil es sich um eine sicherheitsrelevante Tätigkeit handelt“, so Neuhold.
Plesar rät dringend davon ab, die Überprüfungen durchzuführen, wenn es dabei zu einer Gefährdung kommen könnte: „Rauchfangkehrer:innen müssen einen Ersatztermin vereinbaren, bis zu dem ein sicherer Zugang hergestellt sein muss. Das ist besser, als bei der Arbeit ein Risiko einzugehen.“ Die – stichprobenartige – Überprüfung, ob alle Beschäftigten die Sicherheitsmaßnahmen tatsächlich einhalten, sei aufgrund der Größe des Kehrgebiets und des halb- bis einstündlichen Wechsels des Arbeitsorts eine Herausforderung für das betriebliche Kontrollsystem.
Natürlich gibt es – falls technisch und lokal möglich – die Alternative, mit einer Hubarbeitsbühne gefahrlos zur Kehrstelle zu gelangen, wenn weder kollektive Maßnahmen gegen Ab- bzw. Durchsturz existieren noch Anschlagpunkte vorhanden sind. Für Bestandhalter:innen hat dies allerdings den Nachteil, dass sie die vergleichsweise hohen Kosten bei den wiederkehrenden Tätigkeiten jedes Mal tragen müssen. Das ließe sich vermeiden, würde schon bei der Errichtung des Gebäudes auf entsprechende technische und bauliche Maßnahmen geachtet.
Recht und Regeln
Neuhold sieht eine Möglichkeit darin, in ganz Österreich in den Bauordnungen eine Verpflichtung zur Ausstattung von Gebäuden mit einem sicheren Zugang zur Kehrstelle festzuschreiben. Plesar weist auf die besondere Arbeitssituation hin: „Mein Wunsch wäre ein eigenes Regelwerk für Rauchfangkehrer:innen, das sich von dem anderer Gewerke unterscheidet, die stunden- oder tagelang auf dem Dach arbeiten.“
Die derzeitige Lage ist durch zahlreiche Gesetze und Verordnungen gekennzeichnet, welche die Arbeit der Rauchfangkehrer:innen regeln. Bau- und Kehrverordnung sind Ländersache, für Betriebsanlagen gelten andere Bestimmungen als für Wohnhäuser. Dazu kommen unterschiedliche Gegebenheiten in Städten bzw. auf dem Land. Je nach Kehrgebiet und sogar je nach Gebäude muss mit optimalen bis völlig unzureichenden Sicherheitsmaßnahmen für Kehrarbeiten gerechnet werden.
Betriebsanlagen
Bei der gewerberechtlichen Genehmigung von Betriebsanlagen hat das Arbeitsinspektorat Parteienstellung und kann daher Sicherheitsmaßnahmen für Dacharbeiten fordern. Altanlagen werden nach der Gewerbeordnung regelmäßig überprüft, wobei das Arbeitsinspektorat ebenfalls Parteienstellung hat. „Die Arbeitsinspektion hat als Partei schon immer Schutzmaßnahmen eingefordert“, erklärt Neuhold die für Rauchfangkehrer:innen oft zufriedenstellende Situation auch bei älteren Anlagen im gewerblichen Bereich.
Wohnhäuser in der Stadt
Wie sich die Situation bei Wohnhäusern in der Bundeshauptstadt darstellt, beschreibt Neuhold folgendermaßen: „In Wien werden Rauchfangkehrer:innen in die Bauverhandlung mit einbezogen. Der:Die Bauherr:in erhält Vorgaben, welche technischen Vorrichtungen für sichere Kehrarbeiten erforderlich sind. Aufstiege, Zustiege und fix verlegte Leitern sind Teil der Baugenehmigung.“ Die Wiener Bauordnung verpflichtet Eigentümer:innen, dafür zu sorgen, dass das Gebäude in einem der Baubewilligung und der Bauordnung entsprechenden Zustand erhalten wird.
In Städten herrschen mehrgeschossige Wohnbauten vor, bei denen Zugänge über das Dach erforderlich sind, so Plesar. Aufgrund der Höhe der Gebäude sei ein gesicherter Zugang unumstritten. Natürlich gibt es auch in der Stadt „schwarze Schafe“ aufseiten der Eigentümer:innen. Werden die rechtlichen Vorgaben nicht eingehalten, haben Rauchfangkehrer:innen in Wien die Möglichkeit, sich direkt an die Magistratsabteilung 68, Berufsfeuerwehr und Katastrophenschutz, zu wenden, die in der Folge eine Sperre der Anlage veranlasst.
Einfamilienhäuser am Land
In einer weniger günstigen Lage befinden sich die Rauchfangkehrer:innen laut Neuhold meist außerhalb von Wien oder anderen größeren Städten: „Je nach Bundesland haben Rauchfangkehrer:innen zwar die Funktion der Brandschutzbehörde, bei der Bauverhandlung werden dann aber oft keine oder nicht ausreichende Arbeitsschutzmaßnahmen vorgeschrieben oder diese nicht entsprechend umgesetzt.“ Anzustreben wäre, dass die Bürgermeister:innen als erste Bauinstanz die Benützungsbewilligung nur erteilen, wenn alle baulichen Arbeitnehmer:innenschutzmaßnahmen errichtet wurden.
Um dieses Ziel zu erreichen, brauche man eine Bewusstseinsänderung, so Neuhold – sowohl auf der Ebene der Bürgermeister:innen als auch bei den Bauherrn:-herrinnen. Investitionen für einen sicheren Aufstieg, eine verankerte Leiter und Anschlagpunkte seien mit ein paar hundert Euro gering im Verhältnis zu den Gesamtbaukosten. Pum sieht ein Problem darin, dass Rauchfangkehrarbeiten in der Bevölkerung nicht entsprechend geschätzt werden. Wenn es darum geht, für Sicherungsmaßnahmen einen erhöhten Kehrtarif zu bezahlen, ziehen viele Kunden den Wechsel zu einem anderen Kehrbetrieb in Betracht.
Laut Plesar wird das Problem in vielen Einfamilienhäusern in seinem Heimatbundesland anders gelöst: „In der Steiermark sind wenige Dacharbeiten durch Rauchfangkehrer:innen zu erledigen, weil meistens ein Zugang im Haus vorhanden ist. Eine Revisionsöffnung befindet sich im oberen Drittel des Kamins im Dachgeschoss oder am Dachboden.“ Die Kehrung und Inspektion des Kamins kann durch dieses Kehrtürchen erfolgen.
Schulungen
In Schulungen, zu denen die Innung der Rauchfangkehrer:innen Vortragende aus der AUVA und dem Arbeitsinspektorat einlädt, wird auch über die rechtlichen Grundlagen im jeweiligen Bundesland informiert. „Die Schulung dauert einen Tag lang, eine Stunde davon ist dem Thema Arbeitssicherheit gewidmet“, berichtet Pum, der jahrelang Schulungen an der Akademie der Wärmetechnischen Gesellschaft (WTG) durchgeführt hat. Neben Maßnahmen zur Unfallvermeidung steht – passend zum aktuellen AUVA-Schwerpunkt „Komm gut an!“ – auch das richtige Verhalten im Verkehr auf dem Schulungsplan.
Zusammenfassung
Die häufigsten Arbeitsunfälle von Rauchfangkehrern:-kehrerinnen sind Stürze von Leitern, gefolgt von Unfällen auf Treppen und bei Dacharbeiten. Kann die Kehrung nicht durch ein Kamintürchen erfolgen, ist ein sicherer Zugang zum Dach herzustellen. Bei in Kooperation mit der AUVA abgehaltenen Schulungen werden Beschäftigte in Rauchfangkehrbetrieben über Maßnahmen zur Unfallvermeidung informiert.