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Krebserzeugende Arbeitsstoffe

Gesundheitsgefahren im Pflanzenschutz

Ein neues AUVA-Merkblatt wird über den sicheren Umgang mit krebsverdächtigen ­Pflanzenschutzmitteln informieren.

Mann in Schutzkleidung mit Pflanzenschutz-Spritze
Mann in Schutzkleidung mit Pflanzenschutz-Spritze @ R.Reichhart

Expertinnen und Experten haben sich zusammengetan, um über den sicheren Umgang mit krebsverdächtigen Pflanzenschutzmitteln zu informieren. Das Ergebnis der Kooperation von AUVA und Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) soll im Laufe des April 2021 erscheinen: das Merkblatt M.plus 340.11 „Vermutlich krebserzeugende Arbeitsstoffe im Pflanzenschutz“. Mit fachlichen Informationen haben auch die Landwirtschaftskammer Niederösterreich mit Unterstützung der Bildungswerkstatt Mold und die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) einen Beitrag geleistet.

In dem Merkblatt werden die möglichen Folgen einer chronischen Belastung durch Pflanzenschutzmittel beschrieben, die durch eine kumulative – also über viele Jahre angehäufte – Dosis entsteht. Bei falscher Handhabung, nicht geeigneter Schutzausrüstung oder mangelnder Arbeitshygiene kann es zu einer erhöhten Aufnahme gesundheitsgefährdender Stoffe und damit zu einem Anstieg des Risikos für Erkrankungen kommen. Dazu zählen beispielsweise Krebs oder Erkrankungen des Nervensystems.

Bewusstsein schaffen

„Für uns ist es am wichtigsten, dass die Anwenderinnen und Anwender ein Bewusstsein für die Gefahr entwickeln“, bringt Ing. Herbert Stifter, AUVA-Berater für Land- und Forstwirtschaft der Landesstelle Wien, das mit dem Merkblatt verfolgte Ziel auf den Punkt. Auch wenn jeder, der Pflanzenschutzmittel verwendet, einen Sachkundenachweis benötigt und es effiziente Möglichkeiten gibt, sich zu schützen, setzen sich viele den zum Teil gesundheitsgefährdenden Inhaltsstoffen aus. Einen Grund dafür sieht Stifter darin, dass es sehr lange dauert, bis man negative Auswirkungen bemerkt. Ausgaben, z. B. für persönliche Schutzausrüstung (PSA), würden dagegen gleich zu Buche schlagen. Dazu komme die Macht der Gewohnheit. „Das habe ich schon immer so gemacht – und mir geht es gut“, zitiert der AUVA-Berater eine typische Aussage. Vor allem das Risiko durch kurze oder selten durchgeführte Arbeiten werde leicht unterschätzt.

Ein häufiges Problem in den von ihr betreuten Betrieben spricht DI Michaela Grubhofer, Sicherheitsberaterin der Landesstelle Oberösterreich der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS), an: „Bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern muss man die Bestimmungen des ArbeitnehmerInnenschutzes einhalten. Auf die eigene Gesundheit achten Selbständige oft viel weniger.“ Den Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten hätten sie zwar schon lange im Auge, der Selbstschutz rücke jedoch erst langsam ins Blickfeld.

Bei dem oft sehr emotional diskutierten Thema Pflanzenschutzmittel dürfe man laut Grubhofer nicht vergessen, dass niemand „gern“ mit gesundheitsgefährdenden Substanzen hantiert: „Die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln ist allerdings zum Schutz vor Schädlingsbefall und Ernteausfällen oftmals notwendig.“

Strenge Zulassungsverfahren

Ein wesentlicher Schritt zum Schutz der Gesundheit von Anwenderinnen und Anwendern wurde durch ein „Cut off“-Kriterium erreicht. Dieses besagt, dass Wirkstoffe für Pflanzenschutzmittel nur dann zugelassen werden können, wenn sie nicht als karzinogene Substanz der Kategorie 1A oder 1B (Gefahrenhinweis H 350: Kann Krebs erzeugen) einzustufen sind. Hier gibt es zwar auch Ausnahmen, in Österreich ist jedoch zurzeit kein Pflanzenschutzmittel mit der Einstufung H 350 zugelassen. Krebsverdächtige Produkte (H 351: Kann vermutlich Krebs erzeugen) sind nach wie vor erhältlich. Eine Anfrage bei der AGES ergab, dass von den rund 1.500 in Österreich auf dem Markt befindlichen Pflanzenschutzmitteln zehn Prozent vermutlich krebserzeugende Wirkstoffe beinhalten.

Bevor ein Produkt in Österreich eine Zulassung erhält, wird es von der AGES umfassend bewertet. „Das Bundesamt für Ernährungssicherheit kann zur Risikominimierung für die Zulassung Auflagen erteilen, etwa eine Wiederbetretungsfrist oder das Tragen einer bestimmten persönlichen Schutzausrüstung“, erklärt der Chemiker Ing. Björn Mayrhofer vom Unfallverhütungsdienst der AUVA-Landesstelle Wien. Zugelassene Pflanzenschutzmittel unterzieht die AGES regelmäßig einer Neubewertung. Bei Produkten mit Inhaltsstoffen, die in der Zwischenzeit z. B. von krebsverdächtig auf krebserzeugend hochgestuft worden sind, wird die Zulassung nicht verlängert. Damit ergibt sich zwangsweise eine „Substitution“, da das Pflanzenschutzmittel nur noch befristet verwendet werden darf. Der Ersatz gesundheitsgefährdender Pflanzenschutzmittel ist die vorrangige Maßnahme, da nach dem STOP-Prinzip vorgegangen werden muss. Sind die Möglichkeiten der Substitution (S) ausgeschöpft, muss man auf technische (T) und organisatorische Maßnahmen (O) und zuletzt auf personenbezogene Schutzmaßnahmen (P) zurückgreifen.

Substitution

Eine zumindest teilweise Substitution gesundheitsschädigender Pflanzenschutzmittel sieht das Konzept des integrierten Pflanzenschutzes vor. Diesem soll laut der EU-Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln der Vorzug gegeben werden. Das bedeutet, dass zuerst biologische, pflanzenzüchterische, anbau- und kulturtechnische Verfahren zum Einsatz kommen und die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt wird.

Mayrhofer nennt einige Beispiele dazu: „Man kann mechanisch arbeiten, z. B. Beikräuter hacken, Nützlinge wie Marienkäfer oder Wespenlarven als Alternative zu Insektiziden ausbringen. In der Gartenbauschule Langenlois ist die Stärkung von Pflanzen bereits gängige Praxis, es werden pilz- und bakterienhemmende Knoblauch- und Chiliextrakte eingesetzt. Die Verwendung von Schachtelhalmbrühe und die richtige Fruchtfolge reduzieren den Bedarf an Pflanzenschutzmitteln.“

Grubhofer weist darauf hin, dass es im Interesse der Anwenderinnen und Anwender liegt, weniger oft Pflanzenschutzmittel auszubringen: „Man will den Verbrauch von Pflanzenschutzmitteln und für den Traktor benötigtem Diesel verringern. Außerdem kostet das Spritzen auch wertvolle Arbeitszeit.“ Der Pflanzenschutz-Warndienst der Landwirtschaftskammer unterstütze durch Information zur Befallssituation (Pflanzenkrankheiten, Schädlinge und Unkraut) dabei, Pflanzenschutzmaßnahmen gezielt erst dann zu setzen, wenn sie wirklich nötig sind.

Mann in Schutzkleidung
Wird mit gesundheitsgefährdenden Mitteln gearbeitet, ist persönliche Schutzausrüstung ein Muss. Billige Staubanzüge schützen nicht vor flüssigen oder vernebelten Stoffen. © R. Reichhart

Technische Maßnahmen

Im Bereich der technischen Maßnahmen habe sich in den letzten Jahren viel verbessert, betont Stifter: „Weinbauern haben früher eine Gebläsespritze verwendet, die wie eine Schneekanone eine riesige Wolke Spritzmittel mit viel Abdrift erzeugt hat. Heute gibt es schon Tunnelspritzen mit einem u-förmigen Tunnel. Der Spritzmittelbedarf ist geringer, zusätzlich kann auch das nicht an der Pflanze haftende Pflanzenschutzmittel aufgefangen werden, wodurch sich der Bedarf noch einmal verringert.“ Im Ackerbau ist mittlerweile eine bodennahe Ausbringung nahe an der Kultur üblich, wodurch weniger Abdrift entsteht.

Beim Hantieren mit Konzentraten besteht ein besonders hohes Kontaminationsrisiko. Um es so gering wie möglich zu halten, sollten Dosierhilfen und Einfüllsysteme verwendet werden. Hilfreich sind auch indirekt wirkende technische Maßnahmen, z. B. Aufstiegshilfen und Haltegriffe oder integrierte Frischwassertanks, die die Handhabung erleichtern.

Den besten Schutz bieten geschlossene Sicherheits-Mess- und Entnahmesysteme, sogenannte Closed Transfer Systems. Durch diese lassen sich Spritzer beim Abmessen oder Einfüllen vermeiden, ebenso wie das Berühren kontaminierter Siegelfolien. Geschlossene Systeme für flüssige Pflanzenschutzmittel ermöglichen eine kontaktlose Teil- oder Komplettentnahme, die Reinigung erfolgt automatisch. Für Klein- und Nebenerwerbsbauern sind die Investitionskosten allerdings oft zu hoch.

Organisatorische Maßnahmen

Die verwendeten Geräte bleiben nur dann voll funktionsfähig, wenn sie regelmäßig gereinigt und gewartet werden. Gut instandgehaltene Geräte sind weniger störungsanfällig, wodurch auch das Risiko einer Kontamination im Zuge ungeplanter Reparatur- oder Reinigungsarbeiten am Einsatzort sinkt. Wenn z. B. eine verstopfte Spritzdüse am Feld geputzt werden muss, wird die dafür nötige persönliche Schutzausrüstung oft nicht verwendet.

Bei allen Tätigkeiten, bei denen gesundheitsgefährdende Stoffe freiwerden können, sollten möglichst wenige Personen anwesend sein. Mayrhofer führt als Beispiel ein Gewächshaus an: „Hier arbeiten zumeist mehrere Personen verteilt auf großen Flächen. Es werden Kultur- und Erntearbeiten durchgeführt, aber auch Schädlinge und Krankheiten kontrolliert. Wird ein Schadbefall festgestellt, muss man den befallenen Bereich gegebenenfalls behandeln und deutlich kennzeichnen. Reagiert man zu spät, kann der gesamte Bestand gefährdet sein.“ Mit Pflanzenschutzmittel behandelte Bereiche können z. B. mit Absperrbändern gekennzeichnet werden, zusätzlich sollte angeschrieben sein, wie lange man bis zum Betreten warten muss.

Um die Prozesse zu planen, sind Organisationstalent und Flexibilität gefragt. Wird eine Spritzung vorgenommen, dürfen erst nach der Wiederbetretungsfrist z. B. manuelle Arbeiten oder Begutachtungen erfolgen. Herrscht eine hohe Windgeschwindigkeit, muss man das Spritzen verschieben. Wesentlich ist, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darüber informiert sind, wann das Wiederbetreten erlaubt ist.

„Damit eine Verschleppung gesundheitsgefährdender Pflanzenschutzmittel verhindert wird, müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber für das An- und Ablegen der persönlichen Schutzausrüstung einen Umkleidebereich zur Verfügung stellen“, so Stifter. Im Idealfall gibt es eine Waschgelegenheit in unmittelbarer Nähe und jeweils einen eigenen Spind für die bereits getragene PSA und Arbeitskleidung. Beim Ablegen der Schutzkleidung ist zur Vermeidung einer Kontamination die richtige Reihenfolge wichtig.

Bei der Lagerung von Pflanzenschutzmitteln sind die landesgesetzlichen Vorschriften einzuhalten. So müssen in Niederösterreich gefährliche Pflanzenschutzmittel in der Menge bis 100 kg bzw. 100 Liter in einem Metallschrank in einem brandbeständigen Raum aufbewahrt werden. Für größere Mengen ist für den Raum zusätzlich eine Belüftung ins Freie und eine brandhemmende versperrbare Tür vorgeschrieben. Die Lagerung von Pflanzenschutzmitteln ist ausschließlich in Originalgebinden erlaubt, es gilt ein Umfüllverbot.

Umleeren eines 5l-Kanisters in einen Tank
Geschlossene Entnahmesysteme vermeiden den Kontakt mit Pflanzenschutzmittelkonzentraten. @ R.Reichhart
© R. Reichhart

Persönliche Schutzmaßnahmen

„Ich habe die Erfahrung gemacht, dass viele Anwenderinnen und Anwender nicht wissen, welche persönliche Schutzausrüstung sie bei welchem Pflanzenschutzmittel brauchen. Die Angaben im Sicherheitsdatenblatt sind oft zu ungenau“, stellt Stifter fest. Er appelliert auch an den Handel, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besser zu schulen, damit diese ihren Kundinnen und Kunden zum jeweiligen Pflanzenschutzmittel die passende PSA anbieten. Gibt es Unklarheiten, kann man sich an die AUVA, an die SVS oder die Landwirtschaftskammer wenden. Unwissenheit ist aber nicht der einzige Grund, warum geeignete Schutzausrüstung oft fehlt. Um Geld zu sparen, wird beispielsweise anstelle eines Chemikalienschutzanzugs ein billiger ungeprüfter Einwegoverall gekauft, oder man nimmt Arbeitshandschuhe statt chemikalienbeständiger Schutzhandschuhe. Mitunter wird dasselbe Paar Handschuhe monatelang getragen, sogar wenn es schon leichte Risse aufweist. Für einen ausreichenden Schutz darf PSA jedoch bei Beschädigungen, nach Überschreiten des Ablaufdatums bzw. nach der maximalen Verwendungsdauer oder Überschreitung der Durchbruchszeit von Schutzhandschuhen nicht mehr verwendet werden.

„Bei Mehrwegprodukten wird die Durchbruchszeit oft überschätzt. Die Empfehlung lautet: mit Pflanzenschutzmittel-Konzentrat kontaminierte Handschuhe nach dem Einsatz austauschen – und zwar egal, ob Einweg- oder Mehrweg-Chemikalienhandschuh“, stellt Grubhofer fest. Die Sicherheitsberaterin hat auch schon öfter beobachtet, dass Schutzhandschuhe getragen werden, die keinen Chemikalienschutz aufweisen. Daher ist es wichtig, in der Beratung auf die notwendige Chemikalienbeständigkeit hinzuweisen. Nur dann ist man auch wirklich geschützt.

Laut Mayrhofer bereitet der Gebrauch von PSA von allen Schutzmaßnahmen die meisten Probleme. Das gelte nicht nur für die großen Anwenderinnen und Anwender in der Landwirtschaft: „Ob man sich richtig schützt, hängt unter anderem vom Willen, vom Wissen und der Routine ab. Die Routine fehlt z. B. Hausbetreuerinnen und Hausbetreuern, die nur saisonal und bei Befall auf Pflanzenschutzmittel zurückgreifen.“ Das neue Merkblatt der AUVA richtet sich daher auch an Beschäftigte in jenen Branchen, in denen man nur selten Pflanzenschutzmittel einsetzt. Verstärkt thematisiert werden krebsverdächtige Stoffe in Pflanzenschutzmitteln auch in Schulungen und bei Beratungen durch Expertinnen und Experten von AUVA und SVS.

Reinigung eines Traktorgespanns und einer Spritze
Auch bei Reinigungsarbeiten muss persönliche Schutzausrüstung getragen werden. @ R.Reichhart

Zusammenfassung

Etwa jedes zehnte Pflanzenschutzmittel enthält krebsverdächtige Wirkstoffe. Über den sicheren Umgang mit diesen Produkten informiert das neue AUVA-Merkblatt M.plus 340.11 „Vermutlich krebserzeugende Arbeitsstoffe im Pflanzenschutz“. Das Merkblatt wurde in Kooperation mit der SVS und mit Unterstützung der Landwirtschaftskammer Niederösterreich sowie der AGES erstellt und soll im Laufe des April 2021 erscheinen.


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