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Vorsicht bei Transporten unter Verwendung von Trockeneis- Kühlung
Manche Güter – so auch einige Impfstoffe gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 – müssen bei ca. –80 Grad Celsius gelagert und transportiert werden. Dazu eignet sich Trockeneis hervorragend. Der Umgang mit dem tiefkalten Trockeneis will jedoch gelernt sein, denn es kann dabei zu Kälteverbrennungen, zum Bersten von Behältern oder zur Erstickung durch CO2 kommen: eine große Gefahr für Laien!
Trockeneis ist festes Kohlendioxid (CO2), das bei –78,6 °C sublimiert, das heißt direkt aus dem festen in den gasförmigen Zustand übergeht. Die Gefahren beim Verwenden und beim Transport von Trockeneis sind seit Langem bekannt und Fachleute auf diesem Gebiet sind sich dessen bewusst. Umfangreiches Informationsmaterial gibt es sowohl auf Herstellerseite und bei Logistikunternehmen als auch bei Institutionen, die sich mit der Arbeitssicherheit beschäftigen. (Die Quellen für diese Informationen sind am Ende dieses Artikels auszugsweise aufgelistet). Aufgrund der Pandemie-Situation wird allerdings befürchtet, dass nun auch Unternehmen Transporte unter Trockeneiskühlung durchführen werden, die auf diesem Gebiet keine umfassende Erfahrung besitzen.
Gefahren beim Umgang mit Trockeneis
- Vergiftung bzw. Erstickung
Bei –80 °C ist Trockeneis fest. Ab –78,6 °C sublimiert es („taut auf“) und geht dabei vom festen in den gasförmigen Zustand über. Dabei gibt es CO2 an die Luft ab. Für Personen in der Umgebung erhöht sich damit der Anteil von CO2 in ihrer Atemluft – und zwar, ohne dass sie es merken, denn CO2 ist geruchlos. Das kann je nach Anteilserhöhung zu unterschiedlich schweren Folgen von Schläfrigkeit bis zum Tod führen.
- Kälteverbrennungen
Der Kontakt mit Trockeneis kann zu Kälteverbrennungen an Haut oder Augen führen. Die Kälteverbrennung ist eine Sonderform der Erfrierung. Die extreme Kälte verursacht binnen Sekunden lokale, verbrennungsartige Schäden an den betroffenen Körperteilen.
- Überdruck
Die Sublimation von Trockeneis – also der Übergang vom festen in den gasförmigen Zustand – führt zu einem deutlichen Volumenanstieg. Das kann bei Verwendung von dichten Behältern zu deren Bersten führen.
Regeln für den sicheren Transport
Damit ein sicherer Transport von Gütern unter Kühlung mit Trockeneis gewährleistet ist, müssen folgende Regeln eingehalten werden: Trockeneisboxen dürfen nicht dicht verschlossen sein, damit ein unkontrollierbarer Druckanstieg und damit ein Bersten ausgeschlossen ist. Dabei ist die Relation des ansteigenden Volumens zu beachten: 2 kg festes Trockeneis werden zu über 1.000 Litern (1 m³) gasförmigen Kohlendioxids! Transport-Boxen sollten erst unmittelbar vor Fahrtantritt ins Fahrzeug verladen werden.
Boxen unter Trockeneiskühlung müssen gekennzeichnet sein mit: „KOHLENDIOXID, FEST, ALS KÜHLMITTEL“ oder „TROCKENEIS, ALS KÜHLMITTEL“. Dabei ist die Schreibweise in Großbuchstaben anzuwenden. Die Kennzeichnung ist deutlich, dauerhaft und gut sichtbar anzubringen.
Es sollten bevorzugt Fahrzeuge eingesetzt werden, bei denen der Fahrgastraum vom Laderaum vollkommen getrennt ist, sodass kein direkter Gas(„Luft“-)Austausch möglich ist. Das verhindert den gefährlichen Anstieg von CO2 in der Atemluft des Fahrers.
Wenn ein üblicher Pkw bzw. Kombi verwendet wird, muss das Trockeneis im Kofferraum transportiert werden und die Lüftung muss auf möglichst hoher Stufe ausschließlich mit Außenluft laufen. Der Laderaum verfügt im Idealfall über eine gute und dauerhaft wirksame natürliche oder technische Entlüftung. Ist dies nicht der Fall, bzw. wird der Laderaum als luftdicht angesehen, müssen alle Zugänge (Türen) zum Fahrzeug im Ladebereich mit einem speziellen Warnkennzeichen für Gefahrgut gemäß Transportrecht versehen werden. Verpflichtend gilt diese Kennzeichnung, wenn das Trockeneis an sich transportiert wird und nicht als Kühlmittel für den Transport von Gütern, die gekühlt werden müssen, eingesetzt wird (siehe Abbildung Warnkennzeichen nach 5.5.3.6.2 ADR/RID).
Vor dem Betreten des Fahrzeuges muss unbedingt für ausreichende Lüftung gesorgt werden. Sonstige Arbeitnehmer-Schutzvorschriften gelten natürlich auch; insbesondere müssen die Zustellerinnen und Zusteller über die Gefährdungen im Umgang mit Trockeneis unterwiesen werden. (Dies fordert auch das Transportrecht!) Wenn diese einfachen Regeln eingehalten werden, steht der sicheren Beförderung von Impfstoffen oder anderen Gütern unter Trockeneiskühlung nichts im Transport-Weg.
QUELLEN
- [1] Linde: Linde Gas GmbH. Vorgehen und Kennzeichnung bei Beförderungen von Trockeneis. Beförderung von TE V110.indd (linde-gas.at)
- [2] Messer Austria GmbH: Sicherer Transport von Trockeneis. Pocket- Ratgeber Sicherheit Nr. 4: d993395d-6846-fade-c4bc-017367a920a6 (messergroup.com)
- [3] IGV, Industriegaseverband e. V.: igv-mb-04t-rev0transporttrockeneis.pdf (industriegaseverband.de)
- [4] WHO, World Health Organization: Module VI (who.int)
- [5] BGRCI, Berufsgenossenschaft Rohstoffe Chemische Industrie: 01_510004-00_1_1_1841.PDF (gischem.de)
- [6] DGUV, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung: Handel und Logistik | Fachbereich AKTUELL | Regelwerk | DGUV Publikationen