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Risikomanagement

Risiken beherrschen und minimieren (1)

Risikomanagement und Risikobeurteilung sind Begriffe, die in der Praxis in vielen Unternehmen und Organisationen an Bedeutung gewinnen. Doch wie kann es gelingen, das Risiko zu beherrschen und zu minimieren? Der erste Teil setzt sich mit dem Risikomanagement als Führungsaufgabe auseinander. Teil zwei in der nächsten Ausgabe beleuchtet die Risikobeurteilung von Maschinen.

Symbolbild Risiken beherrschen
Adobe Stock

Wir leben in einer Welt, in der alle von uns mehr oder weniger häufig mit Risiken umgehen müssen. In der Technik versteht man unter dem Begriff Risiko ganz allgemein eine Kombination bzw. das Produkt aus Schadensschwere und Eintrittswahrscheinlichkeit. Aufgrund dieses mathematischen Zusammenhangs ist das Risiko dasselbe, wenn zum einen die Schadensschwere gering ist und mit dem Eintritt eines Ereignisses ständig zu rechnen ist, oder zum anderen der Schaden massiv ist, für den jedoch die Wahrscheinlichkeit des Eintritts sehr gering ist. Daher müssen sich alle, die sich mit dem Thema Risiko in einem Unternehmen auseinandersetzen, die Frage stellen, welche Maßnahmen und Möglichkeiten es gibt, um das Risiko eines Ereignisses einerseits zu kennen und es andererseits zu beherrschen. Eines ist auf jeden Fall klar: Um ein Risiko zu beherrschen, braucht es eine strukturierte Vorgehensweise und eine nachvollziehbare und eindeutige Dokumentation. Um Risiken, die ein Unternehmen oder eine Organisation betreffen, zu kennen und in weiterer Folge „im Griff“ zu haben, ist mitunter ein erheblicher Aufwand erforderlich. Das gilt nicht nur für die umzusetzenden Maßnahmen, sondern auch für die Kosten. Das gegensätzliche Konzept ist, mit Risiken „zu leben“ und weniger an Maßnahmen zur Risikobewältigung umzusetzen, was natürlich auch kostengünstiger ist. 

In diesem Zusammenhang stellt sich für Betriebe natürlich die Frage, was das vertretbare Restrisiko ist bzw. was ein Unternehmen oder eine Organisation an Maßnahmen zur Risikobewältigung aufwenden muss. Eine Risikobeherrschung oder -minderung ist praktisch immer mit Kosten und/oder Einschränkungen verbunden. Auch wenn wir täglich mit Risiken leben, gibt es doch ein Risiko, das nicht mehr akzeptiert werden kann. Wer beurteilt und entscheidet, welches Risiko noch akzeptabel ist? 

Die ISO 31000 legt Leitlinien fest

Welche gesetzlichen Bestimmungen gibt es nun, die Betriebe in Zusammenhang mit dem vorhandenen Risiko einzuhalten haben? Die Frage nach den genauen und vorgegebenen rechtlichen Bestimmungen hängt von den jeweiligen Branchen und Bereichen ab. Neben diesen branchenspezifischen rechtlichen und gesetzlichen Vorgaben, an denen das Risiko oder die Risiken festgemacht werden können, ist es für Organisationen und Unternehmen möglich, sich über die jeweiligen gesetzlichen Vorgaben hinaus freiwillig mit dem Thema des Risikomanagements auseinanderzusetzen. Organisationen bzw. Unternehmen können die ÖNORM ISO 31000 (Risikomanagement – Leitlinien) freiwillig einhalten, in deren Rahmen eine Zertifizierung möglich ist. Diese Norm gibt den Rahmen für Unternehmen und Organisationen vor, um Risikomanagement in einer Organisation zu integrieren. Die ISO 31000 ist eine internationale Norm, die sich mit dem Thema des Risikomanagements beschäftigt. Sie legt Leitlinien fest, die den Umgang mit Risiken in einer Organisation beschreiben. Dieser Standard liefert einen sehr allgemeinen Ansatz, der sich nicht spezifisch auf einen Industriebereich bezieht und gleichzeitig für jegliche Art von Risiken anwendbar ist. Diese Norm kann während der gesamten Lebensdauer eines Unternehmens verwendet werden und ist in allen Branchen sowie allen Bereichen und Ebenen eines Unternehmens anwendbar.

ÖNORM ISO 31000 unterstützt Organisationen dabei, eine Strategie für das Risikomanagement zu entwickeln, die wesentlichen Risiken zu identifizieren bzw. zu ermitteln und mit entsprechenden Maßnahmen abzuschwächen. Dadurch wird auch die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass ein Unternehmen oder eine Organisation ihre Ziele erreicht. Ein wesentliches Ziel, das mit dieser Norm verfolgt wird, ist, dass in einer Organisation bzw. in einem Unternehmen eine Kultur des Risikomanagements entwickelt wird, sodass sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Unternehmens der Bedeutung des Risikomanagements bewusst sind. Ohne aktive Mitwirkung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist ein funktionierendes Risikomanagement in einer Organisation bzw. in einem Unternehmen nicht möglich.

Risikomanagement ist Führungsaufgabe

Eine weitere Regelung in diesem Zusammenhang ist die ONR 49000. Dabei handelt es sich um eine technische Regel zum Risikomanagement für Organisationen und Systeme – Begriffe und Grundlagen, die die ISO 31000 in der Praxis umsetzt. Dabei sind Prozesse und Verhaltensweisen beschrieben, die darauf ausgerichtet sind, eine Organisation bezüglich Risiken zu steuern. Sowohl in der ÖNORM ISO 31000 als auch in der technischen Regel ONR 49000 ist das Risikomanagement als eine Unternehmens- bzw. Führungsaufgabe beschrieben, die dem Prinzip „Plan – Do – Check – Act“ folgt (siehe auch Abbildung 1).

Im Rahmen des Risikomanagements in einem Unternehmen wird ein Top-down-Ansatz implementiert. Die Implementierung des Risikomanagements in einer Organisation ist Führungsaufgabe und muss in alle Ebenen des Unternehmens bzw. der Organisation getragen werden. Unter einem Risikomanagementsystem wird ein umfassender Prozess verstanden, der von den Überwachungs- und Leitungsorganen, Führungskräften und Beschäftigten eines Unternehmens ausgeführt und bei der Strategiefestlegung sowie innerhalb des Gesamtunternehmens angewandt wird. Wenn die Führung sich nicht dazu bekennt, werden die Risiken in einem Unternehmen nicht entsprechend ermittelt. Die Folge davon ist, dass oftmals nicht adäquate Maßnahmen zur Risikominderung gewählt werden. 

In diesem Artikel soll im Folgenden der Umgang mit dem Thema des Risikomanagements in einem Unternehmen am Beispiel von Maschinen dargestellt und betrachtet werden. Konkret geht es darum, welche Risiken bei der Herstellung von Maschinen zu beachten bzw. welche Vorschriften bei der Herstellung von Maschinen einzuhalten sind. In der Praxis werden die Begriffe Risikobeurteilung, Gefahrenanalyse, Gefährdungsbeurteilung und Evaluierung oft miteinander verwechselt. Auch Behörden verlangen des Öfteren für „alte“ Maschinen eine Überprüfung anhand einer Risikoanalyse, ob und wie weit die Anforderungen des 4. Abschnittes der Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) erfüllt sind. Dabei ist der 4. Abschnitt der Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) für alle jene Maschinen relevant, die vor dem Jahr 1995 hergestellt bzw. in Verkehr gebracht worden sind. Eine entsprechende Dokumentation muss für Maschinen und Arbeitsmittel im Betrieb vorhanden sein – falls nicht, verlangen Behörden eine Überprüfung anhand einer Risikoanalyse. Dieser Begriff ist aber in diesem Zusammenhang formal nicht richtig, da eine Risikoanalyse ein Teil der umfassenden Risikobeurteilung des Herstellers ist. Im Folgenden werden die einzelnen Begrifflichkeiten näher erläutert. 

Abbildung: Risikomanagement
Abbildung 1: Sowohl in der ÖNORM ISO 31000 als auch in der technischen Regel ONR 49000 ist das Risikomanagement als eine Unternehmens- bzw. Führungsaufgabe beschrieben, die dem Prinzip „Plan – Do – Check – Act“ folgt. Quelle: ONR 49000

Begriffe und ihre Bedeutung

Eine Risikobeurteilung wird für Maschinen im Rahmen der Konzept- bzw. Planungsphase durchgeführt. Das heißt: Am Beginn einer Risikobeurteilung existiert die Maschine physisch noch gar nicht, sondern wird erst geplant. Eine Gefahrenanalyse hingegen ist die Betrachtung einer im Betrieb befindlichen Maschine oder eines Arbeitsmittels. Bei einer Gefahrenanalyse handelt es sich um eine spezielle, gezielte Evaluierung. Die Herangehensweise ist die gleiche, die im Rahmen einer Evaluierung zu verfolgen ist. In diesem Fall sind die Konstruktion und das Inverkehrbringen bereits abgeschlossen. Gefahrenanalysen sind insbesondere dann gesetzlich gefordert, wenn Arbeitsmittel oder Maschinen umgebaut oder miteinander verbunden bzw. verkettet werden. Auch in diesen speziellen Fällen hat der Betreiber nicht nur die Arbeiten in Bezug auf den Umbau durchzuführen, sondern der Arbeitgeber hat auch eine entsprechende Dokumentation anhand einer Gefahrenanalyse – und nicht eine Risikobeurteilung – vorzunehmen. Der Begriff der Gefährdungsanalyse wird in Deutschland für die Evaluierung verwendet. Hingegen ist eine Risikobeurteilung einer Maschine jene Aufgabe, die ein Hersteller oder Inverkehrbringer einer Maschine durchzuführen hat. Die europäische Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bzw. deren nationale Umsetzung in Österreich, die Maschinen-Sicherheitsverordnung (MSV) 2010, verlangt eine Risikobeurteilung. Die Durchführung einer derartigen Risikobeurteilung ist also einzig und allein die Verantwortung und Aufgabe des Herstellers. Ein solches Verfahren, wie weiter unten geschildert, kann nur durch den Hersteller durchgeführt werden. Die Risikobeurteilung umfasst das Verfahren der Risikoanalyse und der Risikobewertung. Für eine Risikobeurteilung sind mindestens drei Personen erforderlich, um unterschiedliche Sichtweisen in die Risikobeurteilung einfließen zu lassen. 

Ein Fehler, der in der Praxis in diesem Zusammenhang gemacht wird, ist das Abarbeiten halb ausgefüllter Checklisten. Die sich daraus ergebenden Sicherheitskonzepte sind in den meisten Fällen als nicht geeignet und ausreichend anzusehen. Eine Risikobeurteilung ist von zentraler Bedeutung für das Inverkehrbringen von Produkten bzw. Maschinen. Es gibt keine falschen Risikobeurteilungen, Gefahrenanalysen und Evaluierungen, sondern nur unzureichend ausgeführte Beurteilungen bzw. Analysen.

Wird fortgesetzt.

Zusammenfassung

Wie kann man das von Maschinen und Anlagen ausgehende Risiko beherrschen und minimieren? Der Autor zeigt die normativen Rahmenbedingungen auf und beschreibt die gängigen Verfahren der Risikobeurteilung.


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