AUVASICHER
Extreme Bedingungen in extremer Lage
Raue Witterung, beengte räumliche Verhältnisse und mehr als eine Gehstunde Entfernung zur nächsten Ortschaft stellen Pächterinnen und Pächter von Kategorie-1-Hütten vor besondere Herausforderungen. Unterstützung bei der Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen erhalten sie von AUVAsicher.
Wildromantische Berglandschaft, unberührte Natur, Ruhe und Erholung abseits der Zivilisation – das schätzen die Wanderinnen und Wanderer, die Bergsteigerinnen und Bergsteiger an alpinen Lagen. Eine urige Hütte mit zünftigem Essen darf auch nicht fehlen. Für dieses sorgen die Hüttenwirtinnen und -wirte von Hütten in Extremlage, deren Alltag allerdings nur selten ruhig und erholsam und schon gar nicht romantisch ist. Fehlende zivilisatorische Errungenschaften bringen erschwerte Arbeitsbedingungen mit sich. Wenn die Schutzhütte weder an das Strom- noch an das Wasser- und das Abwassernetz angeschlossen und auch nicht mit dem Auto erreichbar ist, sind Organisationstalent und technisches Geschick gefragt.
In der Hochsaison dauert der Arbeitstag auf weit von der nächsten Ortschaft entfernten Hütten lang: vom Frühstück für die Bergsteigerinnen und Bergsteiger, die bei Sonnenaufgang aufbrechen wollen, bis spät in die Nacht. Dann muss manchmal noch eine letzte Wanderergruppe, die es erst nach Einbruch der Dunkelheit bis zur Schutzhütte geschafft hat, verköstigt und bei voller Belegung von Zimmern und Schlaflager in der Stube untergebracht werden. Dazwischen liegen 16 und mehr Stunden, in denen die Wirtsleute und ihre Angestellten nicht nur kochen, sauber machen und freie Zimmer für die nächsten Gäste herrichten. Auch anfallende Wartungsarbeiten und Reparaturen sind in dem dichten Tagesablauf unterzubringen.
Läuft alles wie geplant, bekommen die Gäste gar nicht mit, wie viel Arbeit hinter der rustikalen Gemütlichkeit steckt – und wie sich diese mit dem Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutz vereinbaren lässt. Der Großteil der heute noch genutzten Schutzhütten ist einige Jahrzehnte alt, manche haben hundert Jahre und mehr auf dem Buckel. Als sie errichtet wurden, waren Mindesthöhe und Belichtung der Arbeitsräume oder Fluchtwege und -türen noch kein Thema. Dass in Schutzhütten noch bis vor zwölf Jahren die gleichen Bestimmungen eingehalten werden mussten wie in Gasthäusern und Pensionen unten im Tal, stellte insbesondere die Besitzerinnen und Besitzer von Kategorie-1-Hütten vor oft unlösbare Probleme.
Kategorie-1-Hütten
Schutzhütten fallen in diese Kategorie, wenn sie für die Besucherinnen und Besucher nicht bzw. nur in Ausnahmefällen mit mechanischen Aufstiegshilfen – also per Auto über eine Zufahrtsstraße oder mit Hilfe einer Seilbahn – erreichbar sind. Der Aufstieg muss mindestens eine Stunde dauern. Die Ausstattung von Hütten in Extremlage, wie Kategorie-1-Hütten auch bezeichnet werden, ist schlicht, die Kost einfach. Es besteht die Verpflichtung, den ursprünglichen Charakter dieser in bergsteigerisch bedeutsamen Gebieten gelegenen Hütten als Stützpunkt für Bergwanderinnen und Bergwanderer, Bergsteigerinnen und Bergsteiger zu bewahren. Ein Winterraum muss auch außerhalb der bewirtschafteten Saison zugänglich sein.
In Österreich befindet sich der überwiegende Teil der Schutzhütten im Besitz alpiner Vereine – etwa des Österreichischen Alpenvereins, der Naturfreunde Österreich oder des Österreichischen Touristenklubs –, die die Hütten verpachten. Die alpinen Vereine bemühten sich um Erleichterungen bei Sicherheits-, Hygiene- und Umweltbestimmungen für Kategorie-1-Hütten. Sie argumentierten damit, dass sich etliche Vorschriften in Extremlage nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand einhalten lassen. Immer strengere Auflagen würden dazu führen, dass etliche Kategorie-1-Hütten nicht mehr bewirtschaftet werden könnten, was auch Lücken im alpinen Wegenetz zur Folge hätte. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit reagierte auf das Ersuchen der Vereine im Jahr 2007 mit einem Erlass. Die Richtlinien, die damals noch ohne Ausnahmen umzusetzen waren, wurden so überarbeitet, dass Kategorie-1-Schutzhütten ihren „typischen Charakter bewahren können und gleichzeitig durch geeignete Maßnahmen ein ausreichender Schutz der Arbeitnehme-r/innen sichergestellt wird“, wie es in einem Schreiben der Sektion Arbeitsrecht und Arbeitsinspektion an die Arbeitsinspektorinnen und -inspektoren hieß. Diese sollten die Neuregelung bei ihren Kontrollen berücksichtigen. Die Erleichterungen betrafen vor allem die Gestaltung von Arbeits- und Aufenthaltsräumen, den baulichen Brandschutz und die Sicherstellung der Flucht im Gefahrenfall.
Betreuung durch AUVAsicher
Welche Vorschriften auch für Schutzhütten in Extremlage gelten und in welchen Punkten Ausnahmen bestehen, weiß Robert Obergantschnig, Sicherheitsfachkraft und AUVAsicher-Vertragspartner des Präventionszentrums Innsbruck. Bei seinen Betriebsbesuchen informiert er die Hüttenwirtinnen und -wirte, worauf sie zu achten haben, damit die Sicherheit für sie selbst ebenso wie für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gewährleistet ist. Zwei bis zweieinhalb Stunden braucht der passionierte Bergwanderer im Schnitt für den Aufstieg zu den von ihm betreuten Kategorie-1-Hütten. Meist ebenso lange dauern das Beratungsgespräch und die Betriebsbesichtigung.
Für Betriebsbesuche von Hütten in Extremlage benötigt man nicht nur Fachkenntnis, sondern auch Kondition und das Wissen, wie man eine Bergtour plant und sicher durchführt. All das bringt Obergantschnig mit, der neben seiner Tätigkeit für die AUVA auch ein Geschäft für Elektrogeräte betreibt. Wenn er zeitig in der Früh im Tal aufbricht, liegt ein Aufstieg von durchschnittlich tausend Höhenmetern vor ihm. Wie jeder verantwortungsbewusste Bergwanderer hat er den Wetterbericht abgerufen, führt die entsprechende Ausrüstung mit und weiß, wie lange er zirka unterwegs sein wird. Mit dem Abstieg und der Fahrt zum bzw. vom Ausgangspunkt der Tour muss er für einen Hüttenbesuch meist einen ganzen Arbeitstag einkalkulieren.
Für den Personenverkehr zugelassene Aufzüge, die das Hüttenpersonal nutzt und die auch Obergantschnig den Aufstieg verkürzen würden, gibt es in den seltensten Fällen. Selbst dann greift der AUVAsicher-Mitarbeiter nur darauf zurück, wenn gegen Ende der Saison die Zeit knapp wird und er zwei Hüttenbesuche an einem Tag unterbringen muss. Der Verzicht auf Aufstiegshilfen bringt ihm Respekt bei den Hüttenwirtinnen und -wirten und erhöht seine Glaubwürdigkeit, ist Obergantschnig aufgrund seiner Erfahrungen überzeugt.
Pro Jahr besucht er meist zehn Schutzhütten der Kategorie 1 sowie fünf der Kategorien 2 und 3 mit unter einer Stunde Anmarschzeit bzw. mit Anfahrtsmöglichkeit mit dem Auto, alle im Bezirk Lienz. Bis vor kurzem mitbetreute Hütten im Bezirk Landeck hat er abgegeben, da wegen der längeren Anfahrtszeit ein wetterbedingtes Umdisponieren nur schwer möglich war. Die Kategorie-1-Hütten im Bezirk Lienz liegen im Schnitt auf 2.600 m Seehöhe, die höchstgelegene ist mit 2.965 m das Defreggerhaus. Mit den Sommerferien beginnt rund um den 10. Juli die Hauptgehzeit für Hütten der Kategorie 1, spätestens Mitte August ist sie witterungsbedingt bereits zu Ende.
Personal gesucht
Ohne Idealismus und Liebe zu den Bergen würde kaum jemand die Betreuung von Hütten in Extremlage übernehmen – eine Tätigkeit, die Obergantschnig als „Kombination aus Arbeit und Vergnügen“ bezeichnet. Vergütung erhält er nur für die Betreuungszeit auf der Hütte, nicht für Auf- und Abstieg. „Man muss die Schutzhütten mögen. Die AUVA hat vor ein paar Jahren größte Mühe gehabt, jemanden zu finden, der diesen Job macht“, erinnert sich der AUVA-Mitarbeiter, der 2014 zusätzlich zu herkömmlichen Betrieben auch Schutzhütten übernommen hat.
Das Problem, geeignetes Personal für Kategorie-1-Hütten zu bekommen, kennen auch die alpinen Vereine. Eine besondere Herausforderung stellt der Transport von Lebensmitteln, Gastanks und anderen Gütern, die auf der Hütte gebraucht werden, dar. Ist keine Materialseilbahn vorhanden, müssen die Sachen oft mit dem Hubschrauber befördert werden, und das verursacht hohe Kosten. Billiger, dafür aber wesentlich mühsamer ist es, die Einkäufe zu Fuß auf den Berg zu bringen. Dass auch in diesem Fall Not erfinderisch macht, hat Obergantschnig selbst erlebt: Einer der von ihm betreuten Hüttenwirte lädt die Einkäufe auf sein Moped und fährt mit diesem auf einem Wanderweg zur Hütte.
Für manche abgelegenen Schutzhütten kann keine Pächterin bzw. kein Pächter aus Österreich gefunden werden. Im Raum Lienz sind es im Grenzgebiet manchmal Südtirolerinnen oder Südtiroler, die die Pacht übernehmen – und sich mit den Gästen von beiden Seiten der Grenze in ihrer jeweiligen Muttersprache unterhalten. Einige Hüttenwirtinnen und Hüttenwirte kommen aus wesentlich weiter entfernten Ländern; so hat Obergantschnig unter anderem auch schon einem aus Nepal stammenden Pächter einen Besuch auf seiner exponiert liegenden Hütte abgestattet.
Ist die Suche nach einer Pächterin oder einem Pächter erfolgreich gewesen, brauchen diese immer noch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Häufig sind es die eigenen Familienmitglieder, die mithelfen. Vor allem um den Nachwuchs sei es jedoch schlecht bestellt, so Obergantschnig: „Die Jungen wollen in der Freizeit runter ins Tal, da ist es ohne Forststraße oder Personenaufzug schwer.“ Nach der Arbeit heimzufahren oder am Abend gemeinsam mit dem Freundeskreis fortzugehen ist ebenso wenig möglich wie schnell einmal etwas zu besorgen, das man vergessen hat.
Wissenslücken schließen
Personen, die zum ersten Mal die Pacht einer Schutzhütte übernehmen, sind meist mit viel Enthusiasmus bei der Sache, haben aber oft noch Wissenslücken, was die Sicherheitsvorschriften angeht. Auch Funktion und Tätigkeit der AUVA ist vielen weitgehend unbekannt – etwa, ob AUVAsicher-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter von sich aus Schutzhütten aufsuchen. Obergantschnig erklärt dann, dass die Anmeldung bei AUVAsicher Voraussetzung für einen Besuch ist. Hat die AUVA eine Schutzhütte schon unter einer früheren Pächterin oder einem früheren Pächter betreut, muss ein neuer Betreuungsantrag gestellt werden, was im Zuge der Betreuung der neuen Pächterin bzw. des neuen Pächters erfolgen kann.
Manchmal wird auch die Frage gestellt, ob man für die Beratung durch AUVAsicher etwas bezahlen muss. Diese ist für Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – eine Anzahl, die in Kategorie-1-Hütten ohnehin nicht erreicht wird – kostenlos. Die Besuche finden alle zwei Jahre statt. Erstbegehungen beginnt Obergantschnig mit der Erklärung, dass die AUVA nur berät und – im Unterschied zum Arbeitsinspektorat – keine Kontrollfunktion ausübt. Die Pächterin bzw. der Pächter erfährt, wo Handlungsbedarf besteht, damit alle Gesetze eingehalten werden.
Manche Hüttenwirtinnen und Hüttenwirte wissen beispielsweise nicht, dass das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz eine Unterweisung vorschreibt oder dass diese regelmäßig durchgeführt werden muss. Auch was die Unterweisung beinhalten soll, ist oft nicht klar. Obergantschnig steht mit Rat und Tat zur Seite: „Wenn jemand Probleme mit der Unterweisung hat, gebe ich ihm Unterweisungsvorlagen, sage, wo er sich weitere Informationen holen kann, und helfe bei der Ausarbeitung.“
Gesundheitsgefährdende Stoffe
Eine Arbeitsplatzevaluierung, die zum Ziel hat, das Unfallrisiko am Arbeitsplatz sowie physische und psychische Belastungen der Arbeitnehmer zu minimieren, fehlt ebenfalls oft. Obergantschnig stellt Informationsmaterial zur Verfügung und unterstützt die Pächterin bzw. den Pächter bei Bedarf bei der Ermittlung der Gefahren. Dabei sind unter anderem gesundheitsgefährdende Arbeitsstoffe – und, passend zum aktuellen AUVA-Präventionsschwerpunkt, auch krebserzeugende – ein Thema. „Auf die Frage, ob gefährliche Arbeitsstoffe verwendet werden, kommt als Antwort meist ‚Haben wir nicht‘ oder ‚Keine Ahnung‘“, erzählt Obergantschnig von seinen Erfahrungen vom jeweils ersten Besuch auf einer neu übernommenen Hütte.
Der AUVAsicher-Mitarbeiter weiß, wo bei der Begehung einer Schutzhütte gesundheitsgefährdende Arbeitsstoffe zu finden sind: vor allem in industriellen Reinigungsmitteln, aber auch in Haushaltsreinigern. „Schaut euch die Gefahrensymbole an“, rät Obergantschnig und fragt gleich nach, ob es zum jeweiligen Produkt ein Sicherheitsdatenblatt gibt. In dieser Hinsicht würden Kategorie-1-Hütten keine Ausnahme darstellen: „Einmal sind aktuelle Sicherheitsdatenblätter vorhanden, einmal nur alte, einmal gar keine – das ist genauso wie bei den Betrieben im Tal.“
Zum Kontakt mit gesundheitsgefährdenden Reinigungsmitteln kann es vor allem beim Behälterwechsel kommen. Der ist laut Obergantschnig oft „Chefsache“: „Frage ich, wer die Kanister austauscht, wenn das Geschirrspülmittel aus ist, sagt der Pächter meistens: ‚Das mache ich selber.‘“ Warten in der Gaststube hungrige Bergsportlerinnen und Bergsportler auf das Mittagessen, muss es schnell gehen, auf die Persönliche Schutzausrüstung wird dann häufig vergessen. Der AUVAsicher-Mitarbeiter betont, dass beim Wechsel des Reinigungsmittelbehälters – auch wenn dieser nur kurz dauert – immer Schutzbrille und Schutzhandschuhe verwendet werden sollten.
Schnittverletzungen, Sturz und Fall
Eine andere Gefahrenquelle in der Küche ist die Aufschnittmaschine, bei der oft der Daumenschnittschutz fehlt. „Die klassischen Küchenunfälle sind Schnittverletzungen, Sturz und Fall“, erklärt Obergantschnig. Mit rutschfesten Schuhen lassen sich Stürze durch Ausrutschen meist vermeiden. Sturzgefahr besteht auch auf Stiegen. Hat eine Stiege mehr als vier Stufen, muss sie durch einen Handlauf gesichert sein. Wenn sich unmittelbar hinter einer Tür eine Stufe befindet, ist außen an der Tür ein Hinweisschild mit der Aufschrift „Achtung Stufe“ anzubringen.
Durch die häufig beengten Verhältnisse in Kategorie-1-Hütten kann es leicht passieren, dass man sich den Kopf anstößt. Kanten in Kopfhöhe, z. B. beim Stiegenabgang in den Keller, müssen daher gut sichtbar markiert sein. Bei der Betriebsbesichtigung begutachtet Obergantschnig jeden Winkel der Hütte, bückt sich unter niedrige Balken, steigt die Stufen zu im Keller gelegenen Lagerräumen hinunter und prüft dabei, ob der Handlauf gut befestigt ist und die Vorratsregale stabil genug sind. Er weist auf potenzielle Unfallquellen hin und macht konkrete Verbesserungsvorschläge.
Selbst wenn alle Sicherheitsmaßnahmen befolgt werden, lassen sich Unfälle nie ganz ausschließen. Obergantschnig informiert die Hüttenwirtin bzw. den Hüttenwirt darüber, was zu tun ist, damit die oder der Betroffene nach einem Unfall Versicherungsleistungen erhält. Ein Arbeitsunfall, durch den eine Versicherte oder ein Versicherter mehr als drei Tage ganz oder teilweise arbeitsunfähig ist, muss innerhalb von fünf Tagen an die AUVA gemeldet werden. Dafür stehen Formulare und Ausfüllhilfen zur Verfügung.
Brandschutz
Holzdecken, -wände und -türen verleihen Schutzhütten einen urigen Charakter. Allerdings tragen sie gemeinsam mit der Tatsache, dass die meisten Kategorie-1-Hütten nicht nach den heutigen Brandschutzvorschriften errichtet worden sind, zu einem erhöhten Brandrisiko bei. Die Möglichkeiten, einen Brand zu löschen, sind bei Hütten in Extremlage sehr eingeschränkt: Die Feuerwehr kann nicht zufahren, Löschwasser ist meist nicht in ausreichender Menge vorhanden, starker Wind kann zu einer schnelleren Ausbreitung des Feuers führen.
Die Brandgefahr soll durch bauliche Maßnahmen minimiert werden. Gibt es kein Stiegenhaus oder entspricht dieses nicht der Arbeitsstättenverordnung – etwa, weil es zu eng gebaut ist – müssen Notausstiege vorhanden sein. Bei einer Belegung mit bis zu 30 Personen sind Rauchwarnmelder ausreichend, bei mehr als 30 Betten ist eine automatische Brandmeldeanlage vorgeschrieben. Feuerlöscher müssen in ausreichender Anzahl vorhanden sein und termingerecht geprüft werden.
Durch die exponierte Lage im hochalpinen Gelände besteht bei Schutzhütten eine außerordentlich hohe Blitzschlaggefahr. Eine Blitzschutzanlage ist daher Pflicht und muss alle drei Jahre überprüft werden. Allerdings hilft die beste Blitzschutzanlage nichts, wenn sie nicht angeschlossen ist. „Unverzüglich aktivieren!“, warnte Obergantschnig bei einem seiner letzten Betriebsbesuche auf einer Kategorie-1-Hütte, wo nach Sanierungsarbeiten darauf vergessen worden war, die Blitzschutzanlage wieder in Betrieb zu nehmen.
Weitere Schutzmaßnahmen
Bei seinem Rundgang durch die Schutzhütte achtet Obergantschnig auch darauf, ob die Fluchtwege gekennzeichnet und frei sind und ob die Fluchtwegorientierungsbeleuchtung funktioniert. Das muss die Pächterin bzw. der Pächter jeden Monat selbst kontrollieren; einmal jährlich ist eine Überprüfung durch Fachkundige fällig. Bei der vorgeschriebenen Öffnungsrichtung der Fluchttüren wird berücksichtigt, dass es in höheren Lagen mitunter auch während der Saison ergiebig schneit. Also muss die Tür nach innen zu öffnen sein – außer entsprechende Maßnahmen stellen sicher, dass der Ausgang nicht durch Neuschnee oder Schneeverwehungen blockiert werden kann.
Alle technischen Anlagen sind in den jeweils vorgeschriebenen Abständen einer Überprüfung zu unterziehen. Diese Pflicht übernimmt häufig der alpine Verein, der die Hütte besitzt. Für die Hüttenwirtin bzw. den Hüttenwirt bleibt trotzdem genug zu tun, damit ein sicherer Betrieb der Anlagen gewährleistet ist. Obergantschnig nennt ein Beispiel: „Täglich nach Dienstschluss muss der Gashaupthahn in der Küche abgedreht werden.“ Beim Tausch des Behälters der Gasanlage ist auch eine Dichtheitsprüfung durchzuführen.
Nach dem Beratungsgespräch und der Betriebsbesichtigung erstellt Obergantschnig einen Besuchsbericht über die soeben erfolgte präventivdienstliche Betreuung und bespricht die einzelnen Punkte mit der Hüttenwirtin bzw. dem Hüttenwirt. Im Bericht vermerkt sind auch alle noch ausständigen Schutzmaßnahmen, damit die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Ob die nötigen Verbesserungen tatsächlich durchgeführt worden sind, wird sich der AUVAsicher-Mitarbeiter ansehen – bei seinem nächsten Betriebsbesuch in zwei Jahren.
Zusammenfassung
Bei Schutzhütten der Kategorie 1 handelt es sich um Hütten in Extremlage mit schlichter Ausstattung und einfacher Kost. Sie sind nur in Ausnahmefällen mit mechanischen Aufstiegshilfen zu erreichen; der Aufstieg dauert mindestens eine Stunde. Bei beengten räumlichen Verhältnissen und ohne Anschluss an Strom-, Wasser- und Abwassernetz arbeiten die Hüttenwirtinnen und Hüttenwirte mit ihren Angestellten unter schwierigen Bedingungen. Informationen und Unterstützung bei der Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen erhalten sie von AUVAsicher-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern.