Krebserzeugende Arbeitsstoffe
Krebsschutz für das Krankenhauspersonal
Formaldehyd, Zytostatika und Chirurgische Rauchgase können die Gesundheit gefährden. Wie Angestellte davor geschützt werden können, zeigen das LKH-Univ. Klinikum Graz, das LKH Hall und das Krankenhaus Oberwart vor.
Gesundheitsberufe schneiden im Branchenvergleich gut ab, was das Bewusstsein für Gefahren durch krebserzeugende Arbeitsstoffe betrifft. Einige Krankenhäuser haben schon vor Jahren begonnen, das Risiko für ihre Angestellten durch verschiedene Schutzmaßnahmen zu minimieren. Zu den Pionieren zählen das Landeskrankenhaus-Universitätsklinikum Graz, das als Zentralkrankenanstalt für die Steiermark fungiert, das Allgemeine öffentliche Krankenhaus Oberwart der Burgenländischen Krankenanstalten GmbH (KRAGES) und das Allgemeine öffentliche Landeskrankenhaus Hall in Tirol.
Chirurgischer Rauch
Den Anstoß dafür, dass sich das LKH Hall zum Vorzeigebetrieb in Bezug auf den Schutz vor Chirurgischen Rauchgasen entwickelte, gab eine schriftliche Abschlussarbeit im Rahmen der Ausbildung für das Basale und Mittlere Pflegemanagement. „Die OP-Leiterin Anna Sonntag hat gemeint, dass Chirurgischer Rauch im Operationssaal ein interessantes Thema wäre“, erinnert sich Wolfgang Isser, diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger und OP-Pflegeleitung-Stellvertreter. Nach intensiven Recherchen im Internet schloss Isser im September 2015 seine Arbeit mit dem Titel „Gefahrenpotenzial Chirurgischer Rauch“ ab.
Chirurgischer Rauch entsteht durch chirurgische Verfahren, bei denen man durch Hitzeeinwirkung oder Ultraschall Gewebe schonend zertrennt bzw. verschorft oder Blutungen stillt. Dazu gehören Arbeiten mit elektrochirurgischen Geräten, z. B. Elektrokautern zur Tumorentfernung, mit Lasern und mit Ultraschallskalpellen. Die dabei entstehenden Rauchgase enthalten, wie durch wissenschaftliche Studien belegt ist, unterschiedliche gesundheitsgefährdende Stoffe: infektiöse Bakterien oder Viren, anorganische Schadstoffe wie Schwefel- oder Stickoxide sowie organische Verbindungen, darunter krebserzeugende polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK).
Trotz Erfüllung der Anforderungen an die Ausführung der raumlufttechnischen Anlage in den OP-Sälen reicht diese für die Absaugung dieser Rauchgase nicht aus. Auch die OP-Masken bieten keinen ausreichenden Schutz. Damit die Schadstoffe nicht in die Atemluft gelangen, wird als technische Schutzmaßnahme eine Erfassung der Emissionen direkt an der Entstehungsstelle empfohlen. Dazu dient eine Absaugung, die entweder auf das Griffstück des chirurgischen Geräts aufgesteckt wird oder in dieses integriert ist.
Bei der Präsentation seiner Abschlussarbeit im LKH Hall stellte Isser die Gefahren durch Chirurgische Rauchgase und die Schutzmöglichkeit durch eine entsprechende Absaugung dar. Die Reaktion der Verantwortlichen war eindeutig, so Isser: „Wir müssen etwas tun, weil wir keine ausreichenden Schutzvorrichtungen haben.“ Mit der Freigabe der erforderlichen Finanzmittel durch den kaufmännischen Direktor DDr. Wolfgang Markl konnte die Suche nach geeigneten Produkten beginnen. Dafür wurden von mehreren Firmen als Leihgeräte zur Verfügung gestellte Rauchgasabsaugungen getestet.
Rauchgasabsaugungen im Test
Das wesentlichste Kriterium für das LKH Hall war die Kompatibilität, um auch Schläuche anderer Hersteller anschließen zu können. Als wichtig erachtet wurden auch ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis, einfaches Handling, Langlebigkeit des Filters, eine möglichst lange Betriebszeit sowie eine geringe Geräuschentwicklung. Anfang 2016 wurden die ersten drei Geräte gekauft, später noch zwei weitere. Es stellte sich heraus, dass man eine gute Wahl getroffen hatte – die Anwenderinnen und Anwender sind bis heute mit den Geräten zufrieden.
Anfangs wurde der Neuerung allerdings auch Skepsis entgegengebracht, so Isser: „Die Primarii der unterschiedlichen Fachrichtungen waren dafür, Absaugungen zu verwenden. Aber einige Ärztinnen und Ärzte haben gemeint: ‚Die Geräte sind unhandlich. Bisher haben wir sie ja auch nicht gebraucht.‘“ Mit der Umstellung von den zuerst angeschafften aufsteckbaren Absaugungen auf die handlicheren All-in-one-Handgriffe stieg die Akzeptanz. Mittlerweile wollen selbst die ursprünglich skeptischen Chirurginnen und Chirurgen die Rauchgasabsaugung nicht mehr missen. Jeder der fünf Operationssäle verfügt nun über eine eigene Rauchgasabsaugung. Neben dem LKH Hall haben weitere Gesundheitseinrichtungen diese Schutzmaßnahme bereits seit einigen Jahren umgesetzt, darunter auch das LKH-Univ. Klinikum Graz. „Die Reaktionen sind überwiegend positiv, dennoch gibt es immer wieder vereinzelt Anwenderinnen und Anwender, welche direkt abgesaugte Geräte als zu klobig empfinden. Da muss noch Überzeugungsarbeit geleistet werden“, berichtet Sicherheitsfachkraft Benjamin Kiefer vom Technischen Arbeitnehmerschutz von seinen Erfahrungen.
Formaldehyd
Das LKH-Univ. Klinikum Graz nimmt in einem anderen Bereich eine Vorreiterrolle ein: beim Schutz vor Formaldehyd. Dieses stand schon seit Jahren unter Verdacht, Krebs zu verursachen. Aufgrund der Ergebnisse tierexperimenteller Studien änderte die EU die chemikalienrechtliche Einstufung mit 1. Jänner 2016 auf eindeutig krebserzeugend und senkte in Folge die Arbeitsplatzgrenzwerte. Das machte strengere Schutzmaßnahmen für Personen erforderlich, die am Arbeitsplatz mit Formaldehyd konfrontiert sind. Auch in Krankenhäusern mussten Gefährdungsbeurteilung sowie Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutz an die Neueinstufung angepasst werden.
Zu den häufigsten krebserzeugenden Arbeitsstoffen in Krankenhäusern zählt Formalin, eine wässrige Formaldehyd-Lösung. Diese dient zur Fixierung von Gewebeproben in der Histologie und Pathologie. Wo und in welchen Mengen Formalin im LKH-Univ. Klinikum Graz tatsächlich zum Einsatz kommt, evaluierte Kiefer im Zuge des Projekts mittels eines eigens erstellten Fragebogens zum Umgang mit Formaldehyd in den exponierten Bereichen eines Krankenhauses.
„Die Evaluierung hat gezeigt, dass 16 der insgesamt 19 Kliniken Formaldehyd verwenden“, fasst Kiefer das Ergebnis der Auswertung der 50 retournierten Fragebögen aus Laboren, Ambulanzen, Operationssälen und Eingriffsräumen zusammen. Die einzelnen Abteilungen bestellten eine vier-, eine zehn- und für die Forschung sogar eine 37-prozentige Formaldehyd-Lösung. Letztere verdünnte man zum Zeitpunkt der Erhebung auf eine vierprozentige Lösung, statt eine in der richtigen Dosierung über die Apotheke zu ordern.
Formaldehyd wird im LKH-Univ. Klinikum Graz aber nicht nur für Präparate, sondern in zweiprozentiger Form auch für Niedertemperatur-Sterilisatoren verwendet. Außerdem konnte im Zuge der Evaluierung erfreulicherweise festgestellt werden, dass bereits sämtliche Desinfektionsmittel sowie die in der klinikeigenen Tischlerei verwendeten Leime und Spanplatten formaldehydfrei sind.
Fixierung von Gewebeproben
Der bei Weitem überwiegende Anteil an Formaldehyd entfällt auf die große Anzahl an Präparaten. Zu den 60.000 internen kommen pro Jahr 50.000 externe Präparate, die zur Befundung übernommen werden. Da für die Fixierung der Gewebeproben aus Sicht der Pathologen noch keine gleichwertige Alternative zur Verfügung steht, ist eine Substitution von Formaldehyd derzeit nicht durchführbar. Möglich war im LKH-Univ. Klinikum Graz der flächendeckende Umstieg von einer höherprozentigen auf eine vierprozentige Lösung, was aufgrund der Gefährdungsminimierung als Erfolg gewertet werden kann.
Ob aufgrund von Grenzwertüberschreitungen eine Gefahr durch Formaldehyd bestand, wurde 2017 anhand von Messungen festgestellt, die Dr. Silvia Springer, Fachkundiges Organ Chemie in der AUVA-Hauptstelle, durchführte. In der Gynäkologie und in der Urologie lag die Formaldehydkonzentration unter der Nachweisgrenze, in der Histologie stellte man geringfügige Überschreitungen fest. Die Ursache konnte rasch gefunden werden: Das Lochblech eines abgesaugten Schnittplatzes war mit Gegenständen verdeckt. Um die Absaugleistung nicht zu vermindern, sollten so wenige Gegenstände wie möglich auf dem Absaugtisch platziert werden.
Auch die Auswahl einer geeigneten Schneideunterlage spielt eine Rolle. „Die bei der Befundung verwendete Schneideunterlage muss mit Standfüßen ausgestattet sein, damit sie nicht vollflächig auf dem Absaugtisch aufliegt und so die Absauglöcher verdeckt“, erklärt Kiefer. Im Zuge der Überprüfung wurde man auf eine weitere Fehlerquelle aufmerksam: Bei einem Tischabsaugungs-Modell muss man vor Beginn der Arbeit die Abluftabsaugung händisch von Stufe eins auf Stufe zwei schalten, damit eine ausreichende Absaugleistung gewährleistet ist. Nicht alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wussten darüber Bescheid.
Schulung und Unterweisung
Die Probleme wurden behoben; bei der Kontrollmessung gab es keine Grenzwertüberschreitungen. Um Gefahren durch Formaldehyd-Dämpfe auch in Zukunft zu vermeiden, ging man in den folgenden Schulungen besonders auf den richtigen Umgang mit abgesaugten Arbeitsplätzen ein. Auch bei den Mitarbeiterunterweisungen 2019, die von der Abteilung Technische und Organisatorische Sicherheit durchgeführt wurden, war dies ein Thema. An die 300 Personen unterschiedlicher Berufsgruppen aus mehreren Abteilungen, wie Pflegefachkräfte, Labor- und Apothekenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter, nahmen teil.
Die Fixierung der Präparate erfolgt ebenfalls an abgesaugten Arbeitsplätzen. Dabei ist besonders darauf zu achten, dass das Formalin nicht spritzt, wenn man es in den Behälter leert. Vermeiden lässt sich dies, indem man die Lösung aus kleineren Gebinden ausgießt. Zur Fixierung der Präparate sollten dichte, bruchsichere Gefäße verwendet werden. Das war im LKH-Univ. Klinikum Graz vor der Umstellung aber nicht der Fall, so Kiefer: „Da hat sich ein Wildwuchs etabliert. Behälter mit Korkstoppel, Gurkengläser, Keksdosen und sogar kleine Mistkübel sind verwendet worden.“
In der Maßnahmenumsetzungsphase wurden mehrere Behälter unterschiedlicher Hersteller getestet. Dabei legte man insbesondere darauf Wert, dass die Gefäße bei allen Anwenderinnen und Anwendern, die mit einem Präparat zu tun haben, Anklang finden. Nach Rücksprache mit den einzelnen Abteilungen wurden standardisierte Gefäße unterschiedlicher Größen angeschafft, die den Anforderungen aus Sicht des Arbeitnehmerschutzes sowie der Benutzerinnen und Benutzer entsprechen. Mittlerweile sind sowohl vorbefüllte als auch unbefüllte Behälter, die von der Pathologie wieder aufbereitet werden, im Einsatz.
Die Behälter müssen vom Entnahmeort, z. B. dem Operationssaal, zur Pathologie, Zytologie oder zum histologischen Labor transportiert werden. Dafür sollten die Gefäße nicht nur dicht schließen und bruchsicher sein, es wurde bei der Neuanschaffung auch darauf geachtet, rechteckige statt runde Behälter zu wählen, die für den Transport leichter stapelbar sind. Zur Kennzeichnung des Inhalts sind die Gefäße mit Gefahrenpiktogrammen versehen.
Die Gefahrenbereiche sind ebenfalls gekennzeichnet. An den Türen kleben Gefahrenpiktogramme, an den Arbeitsplätzen weist ein Aushang der Betriebsanweisung auf Gefahren, Schutzmaßnahmen, Verhalten im Gefahrfall und Erste-Hilfe-Maßnahmen hin. „Die Betriebsanweisung ist überarbeitet worden und beinhaltet nun unter anderem, dass man Nitrilhandschuhe und eine dicht schließende Schutzbrille verwenden muss, sowie für Zwischenfälle eine Bedienungsanleitung zur richtigen Verwendung des Formaldehyd-Spill-Kits“, so Kiefer.
Zytostatika
Spezielle Notfallsets stehen im LKH-Univ. Klinikum Graz auch für Zwischenfälle mit Zytostatika, die vor allem zur Behandlung von Krebserkrankungen dienen, zur Verfügung. Die hauseigene Apotheke liefert pro Jahr rund 60.000 Zubereitungen, seit August 2019 in geschlossenen Applikationssystemen. Zur Schulung für den richtigen Umgang mit den als krebserzeugend eingestuften Zytostatika wurde im Klinikum ein E-Learning-Modul entwickelt, das innerhalb der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft m.b.H. zum Einsatz kommt.
Als Pionierspital, was Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Zytostatika betrifft, gilt das Allgemeine öffentliche Krankenhaus Oberwart. Bereits 2003 plante die burgenländische KRAGES, die Zytostatika-Aufbereitung im KH Oberwart für alle KRAGES-Krankenhäuser – neben Oberwart auch Kittsee, Oberpullendorf und Güssing – zu zentralisieren. Zu dieser Zeit wurde die zweite Interne Station im KH Oberwart in eine Onkologiestation umgebaut. Als Verantwortliche für die zentrale Zytostatika-Aufbereitung in der Anstaltsapotheke wurde eine Pharmazeutin gesucht – und mit Mag. Ulrike Guger-Halper, aHPh, gefunden. „Die Grundlagen für die Planung der zentralen Zytostatika-Aufbereitung waren der GMP-Leitfaden und Auflagen seitens des Arbeitsinspektorats“, so Guger-Halper, die den Aufbau von Anfang an begleitete. Eine Herausforderung stellten die baulichen Vorgaben dar, da das Raum-in-Raum-Konzept für die Zytostatika-Aufbereitung innerhalb eines bestehenden Gebäudes realisiert werden musste. „Fenster und Gang waren die limitierenden Faktoren. Der Gang musste in einer bestimmten Breite bestehen bleiben“, so die Pharmazeutin.
Bereits im Jänner 2004 konnte die zentrale Zytostatika-Aufbereitung ihren Betrieb aufnehmen. Schrittweise belieferte die Apotheke in Oberwart zuerst auch Güssing, dann Oberpullendorf und schließlich Kittsee. Eine Sicherheitsfachkraft wurde einbezogen, um den sicheren Transport auf der Straße zu gewährleisten. Die Lieferung in die anderen Krankenhäuser übernahmen eingeschulte Angestellte eines Transportunternehmens.
Zubereitung und Applikation
Zytostatika werden im Reinraum in einer auf jede Patientin und jeden Patienten individuell abgestimmten Dosis in Infusionsbeuteln gebrauchsfertig gemacht. Da dabei ein besonders hohes Gesundheitsrisiko besteht, müssen alle Schutzmaßnahmen penibel eingehalten werden. „Für Reinräume gelten strenge Vorgaben, z. B. in Bezug auf Keime, Druck, Partikelzahl und Luftfeuchtigkeit“, erklärt Guger-Halper. Die Apothekerin und die pharmazeutisch-kaufmännischen Assistentinnen, die die Zytostatika gebrauchsfertig machen, müssen als Persönliche Schutzausrüstung Schutzhandschuhe bzw. ein Doppelhandschuh-System, flüssigkeitsdichte Schutzkleidung und vorne geschlossene Schuhe tragen.
Auch bei der Verabreichung von Zytostatika an die Patientin bzw. den Patienten besteht die Gefahr eines Austritts des Medikaments. Früher musste im KH Oberwart beim Wechsel zwischen Zytostatikum und Spüllösung umgesteckt werden, was das Risiko einer Kontamination mit sich brachte. Auf Initiative von Guger-Halper testete man für die Applikation von Zytostatika ein geschlossenes System, das für gut befunden wurde und seit 2006 verwendet wird.
Zum Austritt der Zytostatika-Lösung während der Applikation kann es trotz des Einsatzes eines geschlossenen Systems kommen, wenn die Patientin bzw. der Patient mit dem Schlauch hängenbleibt – etwa, wenn sich eine Patientin bzw. ein Patient mit dem Infusionsständer durch die Station bewegt, da die Verabreichung des Medikaments oft mehrere Stunden dauert. Manchmal sind auch die verwendeten Einmalartikel schadhaft oder ein Bestandteil wird undicht. Als PSA müssen bei der Verabreichung vorzugsweise ein vorne flüssigkeitsdichter Schutzkittel, Zytostatika-Schutzhandschuhe und vorne geschlossene Schuhe getragen werden.
Das Zytostatikum gelangt auch in den Harn und den Stuhl der Patientin bzw. des Patienten. Eine Tabelle gibt Auskunft darüber, wie lange die unterschiedlichen Zytostatika ausgeschieden werden. Innerhalb dieses Zeitraums müssen Schutzmaßnahmen gesetzt werden, wie die Verwendung von PSA und Desinfektion der kontaminierten Gegenstände. Beim Ausleeren der Harnflasche muss ein Herausspritzen vermieden werden.
Dekontamination
Für den Transport von Zytostatika vom KH Oberwart in andere KRAGES-Krankenhäuser werden bruchsichere, flüssigkeitsdichte, verschließbare und gekennzeichnete Transportboxen verwendet. Auf jeder Box befinden sich zumindest zwei Paar unsterile Zytostatika-Handschuhe. Die Fahrerin bzw. der Fahrer muss ein Dekontaminations-Set für Unfälle mit sich führen. Bei der Planung der Transportrouten wird auf eine Minimierung der Wegstrecken geachtet.
Bei Unfällen mit Zytostatika kann der direkte Kontakt mit der Flüssigkeit, mit Stäuben oder Aerosolen zur Gefährdung der Gesundheit führen. Zur gefahrlosen Beseitigung bzw. zur Reinigung von kontaminiertem Material nach Zytostatika-Unfällen stehen im KH Oberwart seit 2002 Zytostatikum-Unfall-Notfallkoffer zur Verfügung. Diese enthalten Warnschilder, Schutzkleidung sowie Hilfsmittel zur Dekontamination und Entsorgung. In einer schriftlichen Anleitung ist Punkt für Punkt aufgelistet, wie man vorgehen muss.
Ereignet sich trotz aller Vorsichtsmaßnahmen ein Zwischenfall, weiß das Personal dank der jährlich durchgeführten Schulungen genau, was zu tun ist. Als Grundlagen dienen die „Standards für das Gebrauchsfertigmachen, die Applikation und die Entsorgung von Zytostatika“, das „Handbuch für Gesundheitsberufe II“ der AUVA, das Merkblatt „M.plus 340.1 Krebserzeugende Arbeitsstoffe in Gesundheitseinrichtungen“ und Sicherheitsdatenblätter. Geschult werden nicht nur die mit der Zytostatika-Aufbereitung und Applikation befassten Personen wie Apothekerinnen, pharmazeutisch-kaufmännische Assistentinnen, das Pflegepersonal sowie Ärztinnen und Ärzte, sondern auch Reinigungs- und Entsorgungskräfte, die Zivildiener sowie die Angestellten des Transportunternehmens, die Zytostatika an andere KRAGES-Krankenhäuser liefern.
Zur Kontrolle, ob es zu keinem unbemerkten Austritt von Zytostatika gekommen ist und ob nach Zwischenfällen eine ausreichende Dekontamination stattgefunden hat, wurden an neuralgischen Punkten in der Zytostatika-Aufbereitung und der Onkologiestation Wischproben durchgeführt. „Ich habe die Unfallmeldungen herangezogen und auch dort gewischt, wo Zytostatika ausgetreten sind. Dadurch hat man eine Kontrolle, wie gut die Dekontamination funktioniert“, schildert Guger-Halper.
Auch vom Tisch im Aufenthaltsraum wurde eine Probe genommen, um eine mögliche Verschleppung festzustellen. Die Ergebnisse sind höchst zufriedenstellend: Bei der Tischplatte im Aufenthaltsraum lag kein Analysewert über der Nachweisgrenze. Bei allen untersuchten Flächen wurde der Orientierungswert unterschritten. „Das zeigt, dass sich die Schulungen und die Notfallkoffer bewährt haben“, so Guger-Halper.
FAQ zu krebserzeugenden Arbeitsstoffen: Die AUVA antwortet!
Im Rahmen des AUVA-Präventionsschwerpunktes „Gib Acht, Krebsgefahr!“ beantworten AUVA-Expertinnen und -Experten in jeder Ausgabe von SICHERE ARBEIT bis Ende 2020 häufig gestellte Leserfragen zum Thema krebserzeugende Arbeitsstoffe.
Haben auch Sie Fragen? Dann senden Sie diese an FAQkrebsgefahr@auva.at!
Was ist bei der Ausbildung von Studierenden in Bezug auf krebserzeugende Arbeitsstoffe (z. B. Medizinstudenten in Krankenanstalten) zu beachten? Müssen diese Personen in das „Verzeichnis exponierter Arbeitnehmer“ aufgenommen werden?
Die Verpflichtung zur Führung eines „Verzeichnisses exponierter Arbeitnehmer“, wenn diese der Einwirkung krebserzeugender, erbgutverändernder, fortpflanzungsgefährdender oder biologischer Arbeitsstoffe (Gruppe 3 oder 4) ausgesetzt sind, ergibt sich aus dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz § 47 (ASchG).
Das ASchG gilt für jene Personen, die im Rahmen eines Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnisses tätig sind (vgl. § 2 ASchG). Darunter fallen dementsprechend auch Personen, die im Rahmen eines nicht als Arbeitsverhältnis anzusehenden Ausbildungsverhältnisses beschäftigt werden, wie beispielsweise Volontäre. Sind Studierende im Rahmen eines Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnisses (faktisch) tätig, werden sie vom Anwendungsbereich des ASchG und den dazugehörigen Verordnungen erfasst. So können etwa auch Praktika bzw. Pflichtpraktika als Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis im Sinne des ASchG angesehen werden, wodurch in diesen Fällen die Bestimmungen des ASchG samt zugehörigen Verordnungen zur Anwendung kommen.
Studierende im normalen Studienbetrieb unterliegen hingegen nicht generell dem Anwendungsbereich des ASchG sowie dessen Verordnungen – womit in diesen Fällen auch die daraus resultierenden Verpflichtungen keine Geltung finden. Trotzdem haben die Universität bzw. deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine gewisse Sorgfaltspflicht. So kann eine fehlende Unterweisung von Studierenden in die Laborordnung, eine nicht ausreichende Kontrolle der Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen oder eine fehlende Beaufsichtigung ein Unterlassen darstellen und damit strafrechtliche Konsequenzen im Falle eines Unfalls z. B. für die Lehrveranstaltungsleitung zur Folge haben.
Die Sammlung aller Fragen und Antworten zu krebserzeugenden Arbeitsstoffen können Sie auf der Webseite zum AUVA-Präventionsschwerpunkt nachlesen: www.auva.at/krebsgefahr, Menüpunkt „Häufig gestellte Fragen (FAQ)“
Zusammenfassung
In Krankenhäusern zählen Formaldehyd-Lösung zur Fixierung von Gewebeproben und Zytostatika zur Behandlung von Krebserkrankungen zu den am häufigsten verwendeten krebserzeugenden Arbeitsmitteln. Bei chirurgischen Verfahren unter Einsatz von Hitzeeinwirkung oder Ultraschall entsteht Chirurgischer Rauch, der unter anderem krebserzeugende PAK enthält. Durch Schutzmaßnahmen von der Absaugung bis zur Dekontamination kann das Gesundheitsrisiko für das Personal minimiert werden.