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Krebserzeugende Arbeitsstoffe

AUVA-Arbeitsstoffverzeichnis: Neue Features und User-Schulungen

Mit viel Einsatz und Engagement haben Präventionsexpertinnen und -experten der AUVA gemeinsam mit Softwarespezialisten das kostenlose Online-Tool „AUVA-Arbeitsstoffverzeichnis“ (arbeitsstoffverzeichnis.auva.at) entwickelt. Es erleichtert Unternehmen das Führen und Aktuellhalten des gesetzlich verpflichtenden „Verzeichnisses gefährlicher Arbeitsstoffe“. Mit Anfang 2020 wurde eine weitere Ausbaustufe mit zahlreichen neuen Features abgeschlossen. Auch der sehr umfangreiche Katalog vorerfasster Arbeitsstoff-Daten, die Anwenderinnen und Anwender mit nur einem Klick in ihr eigenes Verzeichnis übernehmen können, wird in diesem Jahr erweitert. Neu ist 2020 zudem das Angebot von User-Schulungen für das Tool.

AUVA-Arbeitsstoffverzeichnis auf Tablet
Richard Reichhart

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, trotzdem fehlt es in vielen Betrieben – das „Verzeichnis gefährlicher Arbeitsstoffe“. Es ist die Voraussetzung dafür, dass Risiken von Arbeitsstoffen erkannt und die richtigen Schutzmaßnahmen gesetzt werden können. Um Unternehmen das Erstellen und Führen eines solchen Verzeichnisses zu erleichtern, und damit einhergehend die Prävention möglicher Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu unterstützen, bietet die AUVA ein kostenloses und besonders anwenderfreundliches Online-Tool an. „Es enthält Daten zu Arbeitsstoffen bzw. Inhaltsstoffen von Produkten. Die User können diese Daten mit nur einem Klick in das eigene Verzeichnis übernehmen, ohne mühsames Abtippen von Sicherheitsdatenblättern. Sie können außerdem die verwendeten Stoffmengen und Schutzmaßnahmen in ihr Verzeichnis einpflegen“, erzählt AUVA-Chemikerin Silvia Springer. Gelauncht wurde das Tool im Rahmen des Präventionsschwerpunktes der AUVA zu krebserzeugenden Arbeitsstoffen im Herbst 2018. Dem gingen freilich lange und intensive Vorarbeiten voraus. Mittlerweile ist es zu einem kleinen Riesen herangewachsen. Und das Beste daran: Es wächst laufend weiter.

Clearing-Offensive

Jeder durch eine Userin oder einen User neu eingegebene Arbeitsstoff erweitert die Datenbank des Online-Tools für alle Nutzerinnen und Nutzer. Zuvor gehen die eingegebenen Arbeitsstoffe jedoch durch einen Clearing-Prozess: Die AUVA prüft die eingegebenen Stoffdaten auf Basis von frei zugänglichen oder vom Hersteller bereitgestellten Sicherheitsdatenblättern sowie der Grenzwerteverordnung auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Alle Produkte bzw. Arbeitsstoffe, die das Clearing durchlaufen haben, werden mit einem AUVA-Logo gekennzeichnet und stehen im sogenannten „AUVA-Katalog“ der gesamten Nutzer-Gemeinschaft zur Verfügung. „User können die von uns ‚geclearten‘ Arbeitsstoffe mit einem Klick ins eigene Arbeitsstoffverzeichnis übernehmen. Das ist sehr praktisch, da man die Daten nicht neuerlich selbst eingeben muss“, erklärt Springer. Der Katalog der vorerfassten Arbeitsstoffe wächst laufend weiter an. In den nächsten Monaten will die AUVA das Clearing verstärkt vorantreiben und die von Userinnen und Usern eingegebenen Arbeitsstoffe – mittlerweile sind dies rund 50.000 – bearbeiten. „Herstellerfirmen, die uns dazu die relevanten Informationen aus den Sicherheitsdatenblättern ihrer Produkte zur Verfügung stellen, erleichtern uns die Datenerfassung und -prüfung enorm. Wir würden uns daher sehr freuen, wenn noch mehr Firmen an unserem Projekt mitwirken!“, appelliert Springer. Einige namhafte Hersteller sind bereits an Bord und auf der Website des Online-Tools als Mitwirkende angeführt.

Neues Jahr, neue Features

Seit Anfang 2020 werden alle neuen Features sowie etwaige Aktualisierungen im Online-Tool für Userinnen und User gut ersichtlich auf der Startseite angekündigt. Eine dieser Neuerungen ist die Funktion der Risikobewertung. Zwei Arten der Bewertung stehen zu Verfügung: die Bewertung des inhalativen Risikos von Arbeitsstoffen und die Bewertung des inhalativen Risikos von Arbeitsstoffen an bestimmten Arbeitsplätzen. Sowohl für Arbeitsstoffe als auch für Arbeitsplätze errechnet das Tool jeweils eine „Risikozahl“. Je größer diese Zahl ist, desto höher ist die inhalative Gefährdung durch den Stoff bzw. desto höher ist das inhalative Risiko an dem entsprechenden Arbeitsplatz einzuschätzen. „Durch die Zuordnung von Punkten zu Arbeitsstoffen und Arbeitsplätzen und die Ausgabe als Risikomatrix sehen User auf einen Blick, wo der größte Handlungsbedarf liegt. Anwender werden also bei der Ausarbeitung einer Maßnahmen-Prioritätenliste unterstützt“, erklärt Springer.

Mit wenigen Zusatzeingaben zur Risikobewertung

Um das Bewertungstool für das inhalative Risiko zu nutzen, müssen Userinnen und User nur wenige zusätzliche Eingaben zu den physikalischen Daten der Stoffe tätigen – alle dazu nötigen Informationen können sie den Sicherheitsdatenblättern der jeweiligen Produkte entnehmen. „Als Grundlage zur Bewertung des inhalativen Risikos haben wir die Kennzeichnung der Stoffe durch H-Sätze herangezogen. Auf dieser Basis teilt das System Arbeitsstoffe in fünf Risikoklassen ein, wobei 1 das geringste Risiko darstellt. Wie hoch das Risiko ist, wird in den Berichten zusätzlich durch ein Ampelsystem optisch schnell erfassbar dargestellt“, so die AUVA-Chemikerin.

Zur Bewertung des inhalativen Risikos von Arbeitsstoffen an bestimmten Arbeitsplätzen müssen Eingaben zur technisch-organisatorischen und personenbezogenen Situation am jeweiligen Arbeitsplatz gemacht werden. „Also etwa, ob dort eine Absaugung installiert ist, bei welcher Temperatur gearbeitet wird, ob Persönliche Schutzausrüstung nötig ist und wie hoch die Exposition am Arbeitsplatz ist“, nennt Springer dafür einige Beispiele. Im Ergebnisbericht wird die Risikosituation dann in einer Matrix grafisch dargestellt und die Bepunktung der Schutzmaßnahmen detailliert aufgeschlüsselt.

Änderungen im Blick

Sollte die AUVA Daten eines Arbeits- oder Inhaltsstoffs ändern, der bereits durch den Clearing-Prozess gegangen ist, dann werden die Userinnen und User ab sofort automatisch durch ein rotierendes Rufzeichen direkt beim betreffenden Arbeitsstoff darauf hingewiesen. „Die Nutzer können wählen, ob sie die Änderungen aktiv übernehmen oder nicht. Entscheiden sie sich dafür, bleibt der Stoff in ihrem eigenen Verzeichnis mit dem AUVA-Logo gekennzeichnet und sie werden weiterhin auf jede Änderung am Arbeitsstoff durch die AUVA hingewiesen“, so Springer. Neu hinzugekommen sind auch eine Erweiterung der Filterfunktionen und eine Auflistung der Gefahrenhinweise (H-Sätze) für alle im individuellen Arbeitsstoffverzeichnis erfassten Stoffe mit vollem Wortlaut.

Immer up to date

Ein weiteres praktisches Feature des Online-Tools sind die vorerfassten Grenzwerte diverser Inhaltsstoffe auf Basis der aktuellen Grenzwerteverordnung. Wird also ein Produkt eingegeben, für dessen Inhaltsstoffe Grenzwerte (MAK oder TRK) existieren, dann ergänzt das Online-Tool automatisch die hinterlegten Werte für diese Stoffe. „Sollte der Grenzwert eines Inhaltsstoffes durch uns aktualisiert werden, wird dieser auch automatisch in den Verzeichnissen der Userinnen und User aktualisiert. Die Nutzer werden über diese Änderung informiert und gehen sicher, immer die aktuellen Grenzwerte für ihre Stoffe im Verzeichnis zu haben. Ab sofort sind solche Grenzwertänderungen auch in der Grenzwerthistorie der einzelnen Arbeitsstoffe nachvollziehbar“, führt die AUVA-Expertin aus und gibt noch einen Tipp: „Nutzen Sie die Hilfe-Buttons! Dort finden Sie viele Informationen, wie sie die diversen Funktionen optimal nutzen können.“

AUVA-Arbeitsstoffverzeichnis:  arbeitsstoffverzeichnis.auva.at

Ab April 2020: Schulungen für das Online-Tool

Wer das AUVA-Arbeitsstoffverzeichnis näher kennenlernen will, kann dazu jetzt auch eine Schulung besuchen. Im Rahmen von halbtägigen Seminaren erhalten Interessierte einen umfassenden Einblick in alle Funktionen des Online-Tools und können dabei gleich beginnen, ihre eigenen Arbeitsstoffe einzupflegen und ihr individuelles Verzeichnis gefährlicher Arbeitsstoffe anzulegen. Im ersten Halbjahr 2020 wird es drei Termine geben, für Herbst sind weitere Termine im Westen Österreichs geplant. Die Kosten für diese Seminare sind während der Laufzeit des AUVA-Präventionsschwerpunktes um bis zu 50 Prozent reduziert!

Fachseminar „Verzeichnis gefährlicher Arbeitsstoffe“

jeweils von 09:00 bis 13:00 Uhr

01.04.2020 in Linz
28.04.2020 in Graz
17.06.2020 in St. Pölten

Herbst-Termine folgen!

Online-Anmeldung unter https://online-services.auva.at/kursbuchung

Kosten: EUR 40,– (statt 70,–) im Zeitraum des AUVA-Präventionsschwerpunktes „Gib Acht, Krebsgefahr!“


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