Krebserzeugende Arbeitsstoffe
Gib Acht, Krebsgefahr: Es geht weiter!
Die europäische Kampagne zu gefährlichen Arbeitsstoffen wurde im Oktober 2019 beendet, im Fokus der AUVA stehen arbeitsbedingte Krebserkrankungen aber noch bis Ende 2020 – und darüber hinaus.
Keine Angst vor gefährlichen Arbeitsstoffen“ war in der Einladung zur Abschlussveranstaltung der europäischen Kampagne 2018/19 „Gesunde Arbeitsplätze – gefährliche Arbeitsstoffe erkennen und handhaben“ am 22. Oktober 2019 zu lesen. Die Botschaft, die die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA)A damit vermitteln will, ist klar: Manche Arbeitsstoffe gefährden die Gesundheit, aber man kann sich schützen. Das gilt auch für krebserzeugende Stoffe am Arbeitsplatz. Diese hat die AUVA in den Fokus ihres aktuellen Präventionsschwerpunktes „Gib Acht, Krebsgefahr!“ gestellt, der an die Kampagne der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) anknüpft.
Im Unterschied zur Kampagne der EU-OSHA, die nun abgeschlossen ist, läuft jene der AUVA noch weiter: Der Schutz vor krebserzeugenden Arbeitsstoffen ist ein so wichtiges Thema, dass es die AUVA noch bis Ende 2020 zum Schwerpunkt ihrer Präventionsarbeit macht. „Der Kampf gegen Krebs am Arbeitsplatz geht weiter“, kündigte auch Dr. Anna Ritzberger-Moser, die Leiterin der Sektion Arbeitsrecht und Zentral-Arbeitsinspektorat, bei der Begrüßung der Teilnehmer der Abschlussveranstaltung an, schließlich „sterben in Österreich hochgerechnet 1.800 Menschen jährlich durch arbeitsbedingten Krebs. Das sind viermal so viele wie durch Verkehrsunfälle.“ Das Bewusstsein für diese Gefahr fehle allerdings in vielen Unternehmen.
Die positive Nachricht sei, dass man durch Kampagnenarbeit etwas bewirken könne, so Ritzberger-Moser. Sie bezog sich dabei auf die Erfahrungen des Arbeitsinspektorats im Rahmen der europaweiten Kampagne. Zwischen Mitte 2017 und Mitte 2019 wurden fast 640 Betriebe von ArbeitsinspektorInnen besucht, um sie verstärkt zum Thema krebserzeugende Arbeitsstoffe zu beraten und die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften zu kontrollieren. Dabei wurden auch viele der Info-Materialien des AUVA-Präventionsschwerpunktes „Gib Acht, Krebsgefahr!“ verwendet, und es fanden auch gemeinsame interne Schulungen und Workshops von AUVA und Arbeitsinspektion statt. Sobald die Problematik bewusst war, konnten oft schnell und ohne größere Investitionen erhebliche Verbesserungen erzielt werden, betonte Dipl.-Ing. Katrin Arthaber vom Zentral-Arbeitsinspektorat.
Beratung mit Betriebscheck
Mag. Marie Jelenko, Projektleiterin des AUVA-Präventionsschwerpunkts, berichtete von den Ergebnissen der bisher bereits rund 100.000 Beratungsgespräche der AUVA. Durch sie wurden Unternehmen in einem ersten Schritt beim Erkennen von krebserzeugenden Arbeitsstoffen unterstützt. Dabei spielt ein gut gewartetes und übersichtliches Verzeichnis gefährlicher Arbeitsstoffe eine wesentliche Rolle. Die AUVA-Beraterinnen und -Berater weisen zudem auf typische branchenspezifische krebserzeugende Arbeitsstoffe hin und helfen den Betrieben beim richtigen Umgang mit diesen Stoffen. In insgesamt fast zwei Drittel der besuchten Unternehmen gab es krebserzeugende Arbeitsstoffe, wobei meistens zwei bis fünf dieser Stoffe in Verwendung waren. Je kleiner Unternehmen sind, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass gefährliche Arbeitsstoffe in einem Verzeichnis erfasst sind. Es gibt allerdings große branchenspezifische Unterschiede.
Dr. Silvia Springer, Chemikerin in der AUVA-Hauptstelle, präsentierte die Ergebnisse des Beratungsschwerpunkts zu ausgewählten Branchen. Über viele krebserzeugende Stoffe wisse man in den Unternehmen mittlerweile Bescheid, allerdings will die AUVA auch etwaige „blinde Flecken“ identifizieren. So waren beispielsweise die am häufigsten vorkommenden Stoffe im Bau- und Baunebengewerbe Asbest und Holzstaub. Die weniger bekannten Methylendiphenylisocyanate, kurz MDI, die in vielen Schäumen und Klebstoffen enthalten sind, sind weniger wegen ihres krebserzeugenden Potenzials problematisch als wegen ihrer sensibilisierenden Wirkung, die zu „Isocyanat-Asthma“ führen kann.
Bei den bisherigen Beratungen wurde häufig festgestellt, dass ein Verzeichnis gefährlicher Arbeitsstoffe fehlt. Dabei gab es auch innerhalb derselben Branche große Unterschiede. Die Ergebnisse aus den Beratungen in Kleinbetrieben zeigen, dass in Gesundheitseinrichtungen, wo Formaldehyd zur Fixierung von Gewebeproben und Ethylenoxid zur Sterilisation verwendet wird sowie polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) in chirurgischen Rauchgasen vorkommen, der Prozentsatz der Einrichtungen mit vorhandenem Arbeitsstoffverzeichnis zwischen 62,8 Prozent in Seniorenheimen und nur 28,7 Prozent in Arztpraxen liegt.
Entdecken AUVA-Berater Substanzen mit ersetzbaren krebserzeugenden bzw. -verdächtigen Inhaltsstoffen, raten sie Betrieben unter anderem, ihre Lieferanten oder Produzenten nach gesundheitlich unbedenklicheren Alternativen zu fragen. Dadurch erhielten auch Hersteller Impulse, ihre Produktpalette bezüglich bedenklicher Inhaltsstoffe zu scannen. So haben sich etwa Hersteller von Reinigungsmitteln dazu entschlossen, die Rezeptur mancher Produkte zu überarbeiten. Mitunter wandten sich die Verantwortlichen in Betrieben auch von sich aus an die AUVA, so Springer: „Fachartikel in branchenspezifischen Medien waren der Auslöser, dass uns Unternehmen ersucht haben zu schauen, ob sie krebserzeugende Arbeitsstoffe haben.“
Informationsmaterial und Schulungen
Jelenko bot einen Überblick über die branchenbezogenen Merkblätter der AUVA, die demnächst erscheinen werden, darunter beispielsweise das Merkblatt „Krebserzeugende Arbeitsstoffe auf Baustellen“. Weitere Informationsmaterialien, etwa zu den Themen Metallverarbeitung mit Schwerpunkt Galvanik, Umgang mit CMR-Stoffen Apotheken und Schutz vor chirurgischen Rauchgasen in Gesundheitseinrichtungen, sind in Planung. In inhaltlicher Zusammenarbeit mit der Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) erstellt die AUVA Informationsmaterialien zu krebserzeugenden Arbeitsstoffen in Landwirtschaft und Grünraumpflege, unter anderem ein Erklärvideo über den sicheren Umgang mit Pflanzenschutzmitteln.
Das Schulungsangebot wurde ebenfalls erweitert. „Die Schulungen sind sehr gut angekommen“, freute sich Jelenko, die den nächsten Termin für das Seminar „Sicherer Umgang mit krebserzeugenden Arbeitsstoffen“ für Jänner 2020 ankündigte. Auch der Workshop „Schweißen – hochtechnologisch und sicher“ wurde von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern als sehr praxisnah erlebt.
Good-Practice-Beispiele
Auf der Abschlussveranstaltung wurden auch drei Good-Practice-Beispiele vorgestellt, über die 2020 in den AUVA-Medien SICHERE ARBEIT und „Alle!Achtung!“ noch genauer berichtet wird.
Beim Europäischen Wettbewerb im Rahmen der EU-OSHA-Kampagne wurde die Desinfektionsmittel-Datenbank WIDES mit einer besonderen Erwähnung ausgezeichnet. Die von der Wiener Umweltanwaltschaft erstellte Datenbank ist von der AUVA und dem Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus kofinanziert. „Die Datenbank enthält mehr als 300 marktübliche Desinfektionsmittel, deren Gefährdungspotenzial auf der Basis von Einstufung, Konzentration und Kombination der Inhaltsstoffe bewertet wird“, erklärte Dipl.-Ing. Marion Jaros von der Wiener Umweltanwaltschaft.
Die Magna Auteca GmbH, die im Werk Weiz aus Polyoxymethylen (POM) Aktuatoren zum Verstellen von Autospiegeln herstellt, zählt beim Schutz vor Formaldehyd zu den vorbildlichen Betrieben. „Beim Kunststoffspritzguss von POM wird in der Abkühlphase Formaldehyd freigesetzt“, so Robert Schneider, bei Magna Auteca für Umwelt, Sicherheit, Brandschutz und Facility Management zuständig. Nach Anschaffung einer leistungsfähigeren Anlage kam es zu Grenzwertüberschreitungen. Das Problem konnte durch Absaugung und Abdeckung der ausgasenden Teile gelöst werden.
Dem Elektronik-Dienstleister technosert electronic GmbH gelang es, in allen Produktionsaufträgen sämtliche krebserzeugende Arbeitsstoffe zu ersetzen. Da technosert elektronische Geräte ausschließlich im Auftrag anderer Unternehmen entwickelt, konstruiert und herstellt, bestand die Herausforderung darin, auch die Kunden einzubeziehen. Das gelang laut Ing. Johannes Gschwandtner, Gründer, Geschäftsführer und Eigentümer von technosert, durch gute Kommunikation und Organisation: „Wir produzieren nicht nur Elektronik, sondern machen auch Informationsmanagement.“
Das Informationsangebot auf der Abschlussveranstaltung wurde durch zwei Kurzvorträge abgerundet: Arbeitsmediziner Dr. Manfred Slana-Jöbstl, AUVA-Landesstelle und Unfallkrankenhaus Graz, sprach über die Anerkennung von Krebserkrankungen als Berufskrankheiten und ging mit praktischen Beispielen auf das Anerkennungsverfahren ein. Dipl.-Ing. Katrin Arthaber vom Zentral-Arbeitsinspektorat erläuterte, welche Konsequenzen für Unternehmen die Einstufung von Quarz als krebserzeugend hat.
Zum Abschluss hatten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Möglichkeit, unter der Anleitung von Expertinnen und Experten verschiedene Werkzeuge zum sicheren Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen an Stationen auszuprobieren, darunter das Online-Tool „AUVA-Arbeitsstoffverzeichnis“ und „KemiGuiden“, eine Evaluierungshilfe für KMUs.
Der Kampf gegen arbeitsbedingten Krebs geht weiter
Die AUVA wird in ihrem Präventionsschwerpunkt – nach der wichtigen Aufklärungsarbeit zum Erkennen von krebserzeugenden Arbeitsstoffen – den Fokus in den Beratungen nun noch stärker auf die Maßnahmensetzung und auf branchenorientierte Lösungen legen. Die Verbesserung der Meldepraxis von Krebserkrankungen als Berufskrankheiten ist ein weiteres Herzstück der Aktivitäten, welche die AUVA auch über das Jahr 2020 hinaus begleiten werden.
Krebserzeugende Arbeitsstoffe: Erfolge und Herausforderungen
„Die Kampagne ist bisher sehr erfolgreich, trotzdem stehen noch eine Reihe von in Angriff zu nehmenden Herausforderungen an. In diesem Sinne und unserem Präventionsauftrag entsprechend, widmet sich die AUVA noch ein weiteres Jahr der Information und der Bewusstseinsbildung rund um krebserzeugende Arbeitsstoffe“, sagt Daniela Zechner, Direktorin der AUVA. Auch nach dem Präventionsschwerpunkt dürfe dieses wichtige Thema nicht aus den Augen gelassen werden. So sei es etwa erforderlich, die Meldepraxis von Krebserkrankungen als Berufskrankheiten zu verbessern oder die Liste der Berufskrankheiten mit Blick auf die EU und die sich ändernde Arbeitswelt durch den Gesetzgeber zu überdenken.
Zechner weist auf die besondere Bedeutung der Prävention speziell beim Umgang mit gefährlichen Stoffen hin: „Je weniger sichtbar Gefahren sind, desto höher das Risiko, diese falsch einzuschätzen oder gar zu übersehen. Die europäische Kampagne und der Präventionsschwerpunkt der AUVA zu gefährlichen bzw. krebserzeugenden Arbeitsstoffen sind überaus wichtig, nicht zuletzt deshalb, weil sich eine unbedachte oder fehlerhafte Handhabung dieser Stoffe oft erst Jahre später in Form einer schweren Erkrankung bemerkbar machen kann.“
Die Direktorin der AUVA betont auch die gute Zusammenarbeit mit der Arbeitsinspektion, mit der die AUVA ihre Präventionsarbeit für diesen Schwerpunkt koordiniert. Information und Bewusstseinsbildung können selbst ein so schwerwiegendes Risiko wie das einer Krebserkrankung beherrschbar machen: „Ähnlich wie wir mit anderen Gefahren in der Arbeitswelt umzugehen gelernt haben, ist auch ein sicherer Umgang mit gefährlichen Stoffen möglich. Das Erkennen der Gefahr – in diesem Fall der gefährlichen Eigenschaften krebserzeugender Stoffe und Produkte – ist eine absolute Grundvoraussetzung dafür.“
FAQ zu krebserzeugenden Arbeitsstoffen: Die AUVA antwortet!
Im Rahmen des AUVA-Präventionsschwerpunktes „Gib Acht, Krebsgefahr!“ beantworten AUVA-Expertinnen und -Experten in jeder Ausgabe von SICHERE ARBEIT bis Ende 2020 häufig gestellte Leserfragen zum Thema krebserzeugende Arbeitsstoffe.
Haben auch Sie Fragen? Dann senden Sie diese an FAQkrebsgefahr@auva.at!
Muss der Arbeitgeber nur Oberbekleidung als Arbeitskleidung zur Verfügung stellen, wenn mit krebserzeugenden Arbeitsstoffen gearbeitet wird?
Der Arbeitgeber muss für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, für die die Gefahr einer Einwirkung von eindeutig krebserzeugenden Arbeitsstoffen besteht, Arbeitskleidung (äußerste Schicht) zur Verfügung stellen. Sofern keine geeignete Schutzkleidung erhältlich ist, ist geeignete Arbeitskleidung zur Verfügung zu stellen. Siehe § 14 GKV und folglich auch PSA-V.
Ist Hautkrebs durch UV-Strahlung in Österreich eine Berufskrankheit?
Während schwarzer Hautkrebs (Melanom) vorwiegend durch UV-B-Belastung (vor allem Sonnenbrände) während der Kindheit sowie genetische Vorbelastung verursacht wird, ist beim weißen Hautkrebs (Plattenepithelkarzinom und Basalzellkarzinom bzw. Basaliom) die lebenslange UV-Belastung die Hauptursache. In Deutschland wurden daher zum 01.01.2015 die BK 5103 „Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung“ in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen. Eine Anerkennung von Melanomen, Basaliomen oder Plattenepithelkarzinomen durch UV-Strahlung aus künstlichen Strahlungsquellen ist dagegen auch in Deutschland nicht möglich. Bedingung für eine Anerkennung ist eine berufliche Belastung durch natürliche UV-Strahlung, die je nach Alter zum Zeitpunkt der Erkrankung bei circa 15 bis 24 vollen Outdoor-Arbeitsjahren liegt. Diese berufliche Belastung bedeutet eine 40-prozentige Erhöhung der UV-Lebensbelastung und führt damit zu einer Zunahme des Risikos, ein Plattenepithelkarzinom auszubilden, um 100 Prozent (das Risiko verdoppelt sich also). Die Zahl in Deutschland gemeldeter Fälle liegt bei circa 6.000 pro Jahr, davon werden etwas mehr als die Hälfte als Berufskrankheit anerkannt. Circa 10 Prozent dieser anerkannten Fälle werden wiederum Renten zugesprochen.
In Österreich ist das Plattenepithelkarzinom durch berufliche UV-Belastung in der Liste der Berufskrankheiten (noch) nicht enthalten. Eine Meldung und eine Anerkennung sind jedoch nach § 177 Abs 2 ASVG („Generalklausel“) möglich.
Warum gibt es die sogenannte Generalklausel in der Liste der Berufskrankheiten und was besagt diese?
Die Anerkennung einer Berufskrankheit ist nur möglich, wenn sie in der „Liste der Berufskrankheiten“, festgeschrieben im Anhang 1 des ASVG, aufscheint. Da dieses Listensystem jedoch keine lückenlose Erfassung aller mit dem Beruf in Zusammenhang stehenden Erkrankungen darstellt, kann es mitunter zu einzelnen Härtefällen kommen. Daher gibt es die „Generalklausel“ (§ 177 Abs 2 ASVG). Über diese Klausel können Krankheiten im Einzelfall als Berufskrankheiten anerkannt werden, auch wenn sie nicht in der Berufskrankheitenliste des ASVG erfasst sind. Dazu müssen folgende drei Bedingungen erfüllt sein:
- Die Unfallversicherung stellt fest, dass es gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse zur krebserzeugenden Wirkung des Stoffes oder der Strahlung gibt.
- Die Unfallversicherung stellt fest, dass die Krankheit ausschließlich oder überwiegend durch die Verwendung schädigender Stoffe oder Strahlen am Arbeitsplatz entstanden ist.
- Das zuständige Ministerium stimmt den Feststellungen der Unfallversicherung zu.
Die Anerkennung einer Berufskrankheit durch Anwendung der Generalklausel führt nicht automatisch zu einer Erweiterung der Liste der Berufskrankheiten, sondern stellt eine Berufskrankheit nur in diesem einzelnen Fall fest.
Entscheidend für die Aufnahme von Krankheiten in das Listensystem sind neue wissenschaftliche Erkenntnisse und der politische Diskurs bzw. in weiterer Folge der Beschluss des Gesetzgebers über eine Änderung der Liste der Berufskrankheiten und damit eine Änderung des ASVG.
Wofür können Azofarbstoffe Verwendung finden?
Azofarbstoffe werden zum Färben von Wolle, Baumwolle, Seide, Kunstseide, Hanf, Jute, Leinen, Ölen, Fetten, Wachsen, Holz, Papier und vielem mehr verwendet. Es gibt auch Azofarbstoffe, die als Lebensmittelfarbstoffe zugelassen sind. Dann dürfen sie allerdings keine toxischen und krebserzeugenden Eigenschaften aufweisen. Auch viele Säure-Base-Indikatoren zählen zu den Azofarbstoffen.
Die Sammlung aller Fragen und Antworten zu krebserzeugenden Arbeitsstoffen können Sie auf der Webseite zum AUVA-Präventionsschwerpunkt nachlesen: www.auva.at/krebsgefahr, Menüpunkt „Häufig gestellte Fragen (FAQ)“
Zusammenfassung
Mit der Abschlussveranstaltung im Oktober 2019 wurde die europäische Kampagne 2018/19 „Gesunde Arbeitsplätze – gefährliche Arbeitsstoffe erkennen und handhaben“ beendet, der AUVA-Präventionsschwerpunkt „Gib Acht, Krebsgefahr!“ läuft noch bis Ende 2020. Bei der Veranstaltung präsentierten die AUVA und das Arbeitsinspektorat die Ergebnisse ihrer Kampagnenaktivitäten, weiters wurden Good-Practice-Beispiele vorgestellt, Tools zum Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen konnten getestet werden.