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Nationale Strategie: „Gesundheit im Betrieb“

Um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten von heimischen Betrieben unterschiedlicher Größe und verschiedenster Branchen zu steigern, wurde kürzlich die nationale Strategie „Gesundheit im Betrieb“ ins Leben gerufen.

Veranstaltungsbild
In einer Enquete des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wurde die nationale Strategie „Gesundheit im Betrieb“ von Bund, Ländern und Sozialversicherungsträgern vorgestellt. Klaus Ranger

Die Gesundheit ist zwar nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts“ (Arthur Schopenhauer). Ein bekannter und oft zitierter Satz, aber was bedeutet er im betrieblichen Kontext? Wo kann, muss, soll der Arbeitgeber die Gesundheit seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schützen oder fördern? Die österreichische Gesetzgebung gibt dazu einen Rahmen vor, und auch die Sozialversicherungsträger sowie Bund und Länder unterstützen mit verschiedensten Angeboten und Leistungen. Dabei den Durchblick zu behalten, ist jedoch leider nicht so einfach. Eine nationale Strategie zur „Gesundheit im Betrieb“ soll dies nun erleichtern.

Gesund = nicht krank?

Gesundheit ist mehr, als nur nicht krank zu sein. Gesundheit ist nichts Einmaliges. Um gesund zu bleiben, muss mit gezielten Maßnahmen stetig daran gearbeitet werden – Maßnahmen im Bereich der Prävention als auch der Gesundheitsförderung. Prävention sind gezielte Interventionsmaßnahmen, die das Auftreten von Krankheiten, Verletzungen oder unerwünschten physischen oder psychischen Zuständen verhindern oder reduzieren. Gesundheitsförderung hingegen hat das Ziel, über die Stärkung der personalen und sozialen Ressourcen die Gesundheit der Bevölkerung zu stärken. Sowohl Prävention als auch Gesundheitsförderung sind vorbeugende Ansätze. Sie bilden zusammen mit der Kuration, Rehabilitation und Pflege das Gerüst für eine gesunde Bevölkerung.

„Gesundheit im Betrieb“

In einer Enquete des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wurde die nationale Strategie „Gesundheit im Betrieb“ von Bund, Ländern und Sozialversicherungsträgern vorgestellt. Die Umsetzung wird von den drei Säulen „ArbeitnehmerInnenschutz“, „Betriebliche Gesundheitsförderung“ und „Betriebliches Eingliederungsmanagement“ getragen. Übergeordnetes Ziel ist die Verbesserung der Sicherheit und Gesundheit in Betrieben aller Größen und Branchen. Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) setzt sich genau aus diesen drei Säulen zusammen. Sozialversicherungsträger, Bund und Länder unterstützen Arbeitgeber bei der Umsetzung eines BGM durch verschiedene Angebote und Leistungen in den einzelnen Bereichen. Um die angebotenen Möglichkeiten zielgerichteter und wirksamer zu gestalten, wurde die nationale Strategie „Gesundheit im Betrieb“ ins Leben gerufen. 

Diese zielt auf ein gemeinsames Verständnis von betrieblichem Gesundheitsmanagement aller Stakeholder ab und beabsichtigt, Angebote, Service- und Unterstützungsleistungen besser abzustimmen und diese transparenter darzulegen. Die Informationsweitergabe an die Betriebe soll vereinheitlicht und die gemeinsame Weiterentwicklung bereits bestehender Angebote gefördert werden.

Außerdem muss bei den zentralen Beteiligten eine höhere Durchlässigkeit zwischen den Säulen „ArbeitnehmerInnenschutz“, „Betriebliche Gesundheitsförderung“ und „Betriebliches Eingliederungsmanagement“ erfolgen. All dies soll Betrieben behilflich sein, ein optimales Betriebliches Gesundheitsmanagement zu implementieren und umzusetzen. 

Gesetzliche Grundlage BGM

In dem Bereich „Gesundheit im Betrieb“ spielen verschiedene Gesetze eine Rolle – das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG), das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), Gesundheitsförderungsgesetz (GfG), Arbeit-und-Gesundheit-Gesetz (AGG), Wiedereingliederungsteilzeit-Gesetz (WIETZ-G) – mit jeweils unterschiedlichen Verbindlichkeiten, Akteuren und Zuständigkeiten.

Wem nützt BGM?

Die gute Nachricht: Es gibt in diesem Modell nur Gewinner und Profiteure. Für die Beschäftigten liegt es auf der Hand. Niemand ist gerne krank. Im Gegenteil: Jede Mitarbeiterin bzw. jeder Mitarbeiter möchte gesund sein, sowohl im Beruf als auch in der Freizeit. Um wettbewerbsfähig zu sein und betriebsinternes Wissen zu erhalten, sind gesunde Beschäftigte ein wesentlicher Erfolgsfaktor für den Betrieb. Zusätzlich ermöglicht BGM eine Reduktion der krankheits- und unfallbedingten Kosten für eine Firma. Vorteile bringt dies natürlich auch der öffentlichen Hand: je gesünder die Bevölkerung, desto größer die Einsparungen bei Leistungen für Fehlzeiten, Invalidität und Arbeitslosigkeit.

Beispiele guter Praxis

„Gesundheit im Betrieb“ wird bereits in vielen Firmen gelebt. Drei Best-Practice-Beispiele, die im Rahmen der Enquete vorgestellt wurden, verdeutlichen dies. Die Firma Sappi Austria Produktions-GmbH zeigte anhand diverser Maßnahmen, was Betriebliche Gesundheitsförderung konkret in ihrem Betrieb bedeutet und wie vielschichtig BGF sein kann und soll. Etwa warme Mahlzeiten in der Nachtschicht, Lehrlingsfitness, Coaching-Angebote, Führungskräfteentwicklung, Team Building, Gesundheitsvertrauenspersonen u. v. m.

Die Firma ConPlusUltra-GmbH hat unter Inanspruchnahme des kostenfreien Beratungsangebots fit2work den Ist-Zustand von Ressourcen und Belastungen im Unternehmen systematisch abgefragt und quantifiziert. Belastungen der MitarbeiterInnen wurden herausgefiltert und geeignete Maßnahmen gesetzt.

„Wir leben davon, dass unsere Kolleginnen und Kollegen zufrieden sind mit dem, was sie tun“ (DI Josef Wolfbeißer). 

Tabelle zu Gesundheit im Betrieb

Abschließend stellte die Gesundheitseinrichtung Josefhof, betrieben von der Versicherungsanstalt für Eisenbahn und Bergbau (VAEB), einige ihrer Angebote für ihre Versicherten vor. Mit dem Ziel, eine langfristige Verhaltensänderung und damit eine gesunde Lebensweise zu erreichen, werden verschiedene Bewegungsangebote, Schulungen und Workshops zur Verfügung gestellt.

Definitionen rund um „Gesundheit im Betrieb“:

  • Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM): „Verankerung von Gesundheit als betriebliches Ziel unter Inanspruchnahme von Managementstrategien.“ (Faller G., 2010)
  • Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF): „Betriebliche Gesundheitsförderung ist eine moderne Unternehmensstrategie mit dem Ziel, Krankheiten am Arbeitsplatz vorzubeugen, Gesundheit zu stärken und das Wohlbefinden der Mitarbeiter/innen zu verbessern.“ (Netzwerk-bgf, 2019)
  • ArbeitnehmerInnenschutz: „Er besteht aus der Gesamtheit aller Maßnahmen, die dazu beitragen, Leben und Gesundheit der arbeitenden Menschen zu schützen, ihre Arbeitskraft zu erhalten und die Arbeit menschengerecht zu gestalten.“ (Gesunde Arbeit, 2019)
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM): „Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) will Arbeitsunfähigkeit von Beschäftigten beenden und sie durch ein gezieltes und systematisches Vorgehen wieder dauerhaft in den Arbeitsprozess eingliedern. Um dies zu erreichen, werden die erforderlichen Unterstützungsmaßnahmen ermittelt und unter Hinzuziehung betriebsinterner wie auch externer Partner umgesetzt.“
    (Lehrbuch Betriebliche Gesundheitsförderung, Seel H., 2010)

Die Möglichkeit zur Vereinbarung einer Wiedereingliederungsteilzeit besteht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen. Seit 

1. Juli 2017 sind zur finanziellen und sozialversicherungsrechtlichen Absicherung der betroffenen Personen gesetzliche Begleitmaßnahmen vorgesehen. Dieses Modell muss mit dem Arbeitgeber abgestimmt sein, es besteht kein Rechtsanspruch darauf.

Das Team von fit2work kann vor Abschluss einer Wiedereingliederungsvereinbarung beraten und unterstützen. www.fit2work.at

Zusammenfassung

Betriebliches Gesundheitsmanagement umspannt die Bereiche ArbeitnehmerInnenschutz, Betriebliche Gesundheitsförderung und Betriebliches Eingliederungsmanagement. In nächster Zukunft wird es die Aufgabe der öffentlichen Hand und der zugehörigen Akteure sein, die bestehenden Angebote transparenter und bekannter zu machen, aufeinander abzustimmen und so Betriebe aller Größen und Branchen bei der Umsetzung eines BGM im Unternehmen zu unterstützen. BGM geht über den gesetzlich verpflichtenden ArbeitnehmerInnenschutz hinaus. Es ist Teil der Unternehmenspolitik und als betriebliches Ziel und Managementaufgabe zu sehen


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