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Psychische Belastung

EVALOG – Evaluierung ­psychischer Belastung im Dialog für Kleinstbetriebe

Die Evaluierung psychischer Belastung ist durch das österreichische ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) vorgeschrieben – auch für Kleinstbetriebe. Um auch diesen Betrieben eine praxisgerechte Umsetzung des ASchG zu ermöglichen, wurde im Auftrag der AUVA für und mit Kleinstbetrieben (mit bis zu neun Beschäftigten) ­„EVALOG – Evaluierung psychischer Belastung im Dialog“ entwickelt. EVALOG richtet den ­Fokus auf die praktische Umsetzung der Evaluierung psychischer Belastung in Kleinstbetrieben und bietet ihnen weiterführende Informationen und Materialien zu einer eigenständigen Auseinandersetzung mit diesem herausfordernden Thema.

Symbolbild Evaluierung psychischer Belastung im Dialog für Kleinstbetriebe
R. Reichhart/L. Hofreiter/E. Eder

In Österreich sind mehr als 540.000 Unternehmen mit ca. 3,4 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aktiv. Rund 200.000 aller heimischen Betriebe – also mehr als ein Drittel – sind Kleinstbetriebe mit 1 bis 9 unselbstständigen Beschäftigten. In diesen Kleinstbetrieben arbeiten rund 780.000 Menschen – fast ein Viertel aller österreichischen Erwerbstätigen (Stand: Juni 2018).

Um diese Betriebe bei einer praxisgerechten Umsetzung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) zu unterstützen, wurde heuer im Auftrag der AUVA mit „EVALOG – Evaluierung psychischer Belastung im Dialog“ ein anwendungsfreundliches und wissenschaftlich fundiertes Verfahren veröffentlicht, welches Kleinstbetrieben die selbstständige Durchführung der Evaluierung psychischer Belastung erleichtert und mit dem sie aktiv etwas für die Gesundheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern tun können. 

Die Entwicklung von EVALOG wurde in einem iterativen, partizipativen Prozess branchenübergreifend von mehreren Kleinstbetrieben aktiv begleitet. 

Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastung

Bei der Evaluierung psychischer Belastung geht es darum, Belastung, die zu Fehlbeanspruchung führen kann, zu ermitteln und Maßnahmen zur Optimierung von Arbeitsbedingungen abzuleiten. Im Fokus des Verfahrens EVALOG steht also die psychische Belastung, die durch die Arbeitsbedingungen hervorgerufen wird, und nicht die psychische Beanspruchung, d. h. die individuellen Reaktionen oder gar psychischen Probleme der Beschäftigten (siehe Kasten „Psychische Belastung und Beanspruchung“).

Bei EVALOG findet die Evaluierung psychischer Belastung im Dialog zwischen einer Evaluiererin bzw. einem Evaluierer und max. drei Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmern statt, wodurch diese entsprechend den gesetzlichen Vorgaben beteiligt werden. Dieser Dialog wird durch einen Wegweiser unterstützt, und alle wesentlichen Informationen werden gemäß der gesetzlichen Dokumentationspflicht erfasst.

KFZA als Herzstück von EVALOG

Herzstück von EVALOG ist der vor rund 25 Jahren von Prümper und Kollegen entwickelte Kurzfragebogen zur Arbeitsanalyse (KFZA), der sich in vielen Betrieben als „Screeningverfahren“ etabliert hat. Mit dem KFZA können positive und negative Einflüsse der Arbeits- und Organisationsstruktur in Bezug auf das Vorliegen psychischer Belastung erfasst werden. Er zeigt an, ob und wo korrektive Maßnahmen zur Optimierung der Arbeitsbedingungen indiziert sind (siehe Kasten „Inhalte des KFZA“).

Befeuert wurde die Ausbreitung des KFZA insbesondere durch die 2013 erfolgten Novellierungen europäischer Gesetze zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – wie z. B. des österreichischen „ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes“ (ASchG) oder des deutschen „Arbeitsschutzgesetzes“ (ArbSchG), da in diesem Zusammenhang noch einmal die besondere Bedeutung psychischer Belastung in den jeweiligen Gesetzestexten hervorgehoben wurde.

Seit 2014 stellt die AUVA den KFZA als Onlinetool zur Evaluierung psychischer Belastung für betriebsinterne Befragungen für bis zu 100 Beschäftigte zur Verfügung.

Die Onlineversion des KFZA bietet die folgenden vier Auswertungen:

  • Anzahl der Teilnehmenden, die diese Frage beantwortet haben
  • absolute Anzahl und die Prozentzahl der Antworten für jede Antwortoption
  • Mittelwert (MW) und Standardabweichung (SD) der Antworten
  • farblich unterstützte Bewertung der Ergebnisse 

Der Einstieg zu dem KFZA-Onlinefragebogen der AUVA erfolgt über http://fragebogen-arbeitsanalyse.at/login.

AI-Leitfaden ist Grundlage von EVALOG

Gemäß des „Leitfadens für die Arbeitsinspektion zur Bewertung der Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen im Rahmen der Kontroll- und Beratungstätigkeit“, herausgegeben vom österreichischen Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK), ist eine Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastung vollständig, wenn …

  1. Belastungen mit einem geeigneten Verfahren/Messmethode standardisiert ermittelt wurden,
  2. Messergebnisse beurteilt sind (wo ist welcher Handlungsbedarf),
  3. geeignete ursachenbezogene, kollektiv wirksame Maßnahmen abgeleitet sind,
  4. Maßnahmen umgesetzt werden und im Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Dokument (SiGeDok) eingetragen sind und
  5. die Wirksamkeit überprüft wird. 

Bei der Entwicklung von EVALOG wurden diesen Anforderungen sowie den Besonderheiten von Kleinstbetrieben Rechnung getragen. EVALOG eignet sich damit speziell für Situationen, in denen eine Evaluierung psychischer Belastung mit nur ein bis drei Beschäftigten (aus demselben Tätigkeitsbereich) stattfindet. Es kann jedoch auch in größeren Betrieben zur Evaluierung kleiner Tätigkeitsbereiche zum Einsatz kommen. Bei mehreren Tätigkeitsbereichen wird das Verfahren entsprechend mit ein bis drei Personen wiederholt. 

Struktur von EVALOG

Der Wegweiser besteht aus fünf Teilen, die durch Farbfelder an den Seitenrändern gekennzeichnet sind. 

Erster Teil: Evaluierung psychischer Belastung im Dialog

In diesem Teil erfolgt ein Überblick über EVALOG sowie eine detaillierte Erläuterung der Umsetzungsschritte der Evaluierung (vgl. Kasten „Ablauf von EVALOG“), eine kurze Einführung in die wichtigsten Themen rund um die Evaluierung und es wird – bereichert um Hinweise, Beispiele und Verweise auf Zusatzmaterial – eine praxisgerechte Anleitung zur Umsetzung der Evaluierung gegeben.

Die Lektüre dieses Teils des Wegweisers ist unabdingbar, damit die Evaluiererin bzw. der Evaluierer gut auf die Evaluierung psychischer Belastung im Dialog vorbereitet ist.

Zweiter Teil: Weiterführende Informationen zur Evaluierung

In diesem Teil werden weiterführende Informationen zu den arbeitsrechtlichen (z. B. Anforderungen aus dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, Beteiligungsrechte) und arbeitspsychologischen (z. B. Belastungs-Beanspruchungs-Modell) Hintergründen der Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastung sowie zu den Grundlagen der Kommunikationspsychologie (z. B. Mindeststandards, Grundhaltungen und Techniken guter Gesprächsführung) vermittelt. 

Des Weiteren wird auf die testtheoretische Überprüfung des Verfahrens verwiesen und die in dem Wegweiser verwendete Literatur aufgelistet. Falls Betriebe sich mit diesen Themen tiefergehend auseinandersetzen möchten, haben sie mittels dieses Teils des Wegweisers hierzu die Gelegenheit.

Dritter Teil: Unterstützungsmöglichkeiten rund um die Evaluierung

In diesem Teil finden sich Kontakte zu Ansprechpartnerinnen und -partnern bzw. Institutionen, die bei der Evaluierung und verwandten Themen bei Bedarf unterstützen können (z. B. Kontaktstellen bei der AUVA).

Vierter Teil: Informationsblätter

Dieser Teil enthält Hinweise für Evaluiererinnen bzw. Evaluierer und Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer zum Hintergrund und zur Durchführung der Evaluierung. Konkret handelt es sich dabei um die sieben Informationsblätter:

  1. Information für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
  2. Vorbereitung für Evaluiererinnen bzw. Evaluierer – Kurzleitfaden zur Umsetzung der Evaluierung
  3. Vorbereitung für Evaluiererinnen bzw. Evaluierer – Kurzleitfaden zur Gesprächsführung
  4. Vorbereitung für Evaluiererinnen bzw. Evaluierer – Übersicht über die wichtigsten gesetzlichen Anforderungen
  5. Ermitteln und Beurteilen psychischer Belastung – Hinweise zu dem Fragebogen
  6. Ermitteln und Beurteilen psychischer Belastung – Hintergründe und grundsätzliche Gestaltungsempfehlungen
  7. Festlegen und Umsetzen von Maßnahmen – TOP-Prinzip und SMART-Formel

Diese Informationsblätter erleichtern den Betrieben die Umsetzung der Evaluierung und können nach Bedarf kopiert oder ausgedruckt werden. Zum Download stehen sie bereit unter: www.eval.at/evalog.

Fünfter Teil: Arbeitsblätter

Dieser Teil enthält die Arbeitsblätter, die zur Durchführung und Dokumentation der Evaluierung entsprechend den gesetzlichen Anforderungen benötigt werden. Konkret handelt es sich dabei um die sieben Arbeitsblätter:

  1. Festlegen von Arbeitsbereichen und Tätigkeiten
  2. Ermitteln und Beurteilen von psychischer Belastung 
  3. Festlegen und Umsetzen von Maßnahmen und Überprüfen der Wirksamkeit 
  4. Teilschritte für die Umsetzung der Maßnahme
  5. Auseinandersetzung mit der Maßnahme, wenn die erwünschte Wirkung ausbleibt
  6. Anpassen der Evaluierung
  7. Dokumentieren der Evaluierung psychischer Belastung nach DOK-VO

Diese Arbeitsblätter sollten vor der Evaluierung ausgedruckt oder kopiert werden. Sie stehen ebenfalls zum Download bereit unter www.eval.at/evalog.

WEBTIPP

EVALOG kann bei der AUVA unter www.auva.at/evaluierungshefte

(E24) kostenlos bestellt werden und steht dort ebenfalls als Download zur Verfügung.

LITERATURTIPP

  • Prümper, J. & Vowinkel, J. (2019). EVALOG – Evaluierung psychischer Belastung im Dialog nach dem österreichischen ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) für Kleinstbetriebe. AUVA: Wien.
Titelblatt EVALOG

Psychische Belastung und Beanspruchung

Unter psychischer Belastung wird die „Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse“ verstanden, „die von außen auf den Menschen zukommen und diesen psychisch beeinflussen“ (ÖNORM EN ISO 10075-1, 2018, S. 9). Der Begriff „psychische Belastung“ ist also zunächst neutral. „Psychisch beeinflussen“ meint dabei alle ausgelösten Vorgänge des menschlichen Erlebens und Verhaltens, d. h. Wahrnehmen, Verarbeiten von Informationen, Denken oder auch emotionale Vorgänge. Die arbeitsbedingte psychische Belastung ergibt sich aus den Arbeitsbedingungen – z. B. aus der Arbeitsaufgabe oder Tätigkeit, dem Organisationsklima, der Arbeitsumgebung oder der Arbeitsorganisation.

Psychische Beanspruchung ist die „unmittelbare Auswirkung der psychischen Belastung im Individuum“ (ÖNORM EN ISO 10075-1, 2018, S. 9). Auch der Begriff „Beanspruchung“ ist dabei zunächst neutral, d. h. er umfasst sowohl positive/angenehme als auch negative Reaktionen. Psychische Belastung, die in einer ungünstigen Ausprägung vorliegt (z. B. hoher Zeitdruck), bewirkt eine Fehlbeanspruchung mit ungünstigen kurz- und mittelfristigen Folgen. Kurz- und mittelfristige Folgen sind z. B. Stress, Ermüdung, Monotonie oder verminderte Wachsamkeit, Konzentrationsstörungen oder erhöhte Fehler- und Unfallgefahr. Langfristige Folgen sind z. B. allgemeine psychosomatische Störungen (Kopfschmerzen, Schlafstörungen, Verdauungs- oder Herzbeschwerden etc.), Burn-out, Fehlzeiten, Fluktuation oder Frühverrentung.

Eine ungünstige psychische Belastung bei der Arbeit trägt zur Entwicklung von psychischen Erkrankungen (z. B. Depression, Ängste) bei und ist darüber hinaus 

an der Entstehung vieler körperlicher Erkrankungen (z. B. Herz-Kreislauf- oder Muskel-Skelett-Erkrankungen) beteiligt. Eine ungünstige Arbeitssituation kann also eine Ursache für die Zunahme gesundheitlicher Beschwerden und Krankschreibungen sein.

Inhalte des KFZA

Der KFZA besteht aus 26 einzelnen Aspekten (fünfstufige Items). Diese 26 Items werden zu elf Skalen mit je zwei bis drei Items zusammengefasst. Die elf Skalen lassen sich wiederum den folgenden vier Hauptaspekten zuordnen:

  • Arbeitsinhalte, mit den Skalen Vielseitigkeit und Ganzheitlichkeit
  • Ressourcen, mit den Skalen Handlungsspielraum, Soziale Rückendeckung und Zusammenarbeit
  • Stressoren, mit den Skalen Qualitative Arbeitsbelastung, Quantitative Arbeitsbelastung, Arbeitsunterbrechungen und Umgebungsbelastungen
  • Organisationsklima, mit den Skalen Information und Mitsprache sowie betriebliche Leistungen

Ein Item der Stressorenskala „Quantitative Arbeitsbelastung“ lautet beispielweise: „Ich stehe häufig unter Zeitdruck“; ein Item der Ressourcenskala „Handlungsspielraum“: „Können Sie Ihre Arbeit selbstständig planen und einteilen?“

Ablauf von EVALOG

Abbildung der 7 Arbeitsschritte zur Evaluierung
Die Evaluierung psychischer Belastung besteht aus der Umsetzung und Dokumentation von sieben Arbeitsschritten

Die Evaluierung psychischer Belastung besteht aus der Umsetzung und Dokumentation von sieben Arbeitsschritten (vgl. Abbildung). Dabei bearbeiten die Evaluierinnen bzw. Evaluierer die blauen Teile alleine und die pinkfarbigen Teile gemeinsam mit den Beschäftigten.

  1. Zunächst werden Beschäftigte mit gleichartigen Arbeitsbedingungen zu Tätigkeitsgruppen zusammengefasst. Da sich die psychische Belastung aus den Arbeitsbedingungen ergibt, wird für jede Tätigkeitsgruppe eine gesonderte Evaluierung psychischer Belastung vorgenommen. Die Umsetzung von EVALOG wird für Tätigkeitsgruppen mit ein bis maximal drei Beschäftigten empfohlen, d. h. bei Tätigkeitsgruppen mit bis zu fünf Personen kann EVALOG mit drei Personen umgesetzt werden, die dann auch die anderen beiden Kolleginnen oder Kollegen repräsentieren; bei einer Größe von sechs oder mehr Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern pro Tätigkeitsgruppe sollte ein anderes Verfahren als EVALOG für die Evaluierung psychischer Belastung zum Einsatz kommen.
  2. Danach geht es darum, den abstrakten Begriff der psychischen Belastung greifbar zu machen, sodass am Ende dieses Arbeitsschrittes die psychischen Belastungsfaktoren benannt und beschrieben sind. Praktisch ermittelt die Evaluiererin bzw. der Evaluierer die psychische Belastung gemeinsam mit den Beschäftigten anhand von Arbeitsblatt 2 „Ermitteln und Beurteilen von psychischer Belastung“ (mittels KFZA). 
  3. Nachdem der Fragebogen durchgearbeitet wurde, erfolgt die Beurteilung, ob eine Fehlbelastung – für die eine Gegenmaßnahme nötig ist – vorliegt oder nicht. In diesem Schritt werden also die ermittelten Aspekte der psychischen Belastung dahingehend interpretiert, ob sie Maßnahmen des Arbeitnehmerschutzes erfordern. Die Beurteilungsmaßstäbe, nach denen die psychische Belastung eingeschätzt wird, werden so nachvollziehbar und schriftlich dokumentiert. 
  4. Hier werden die Maßnahmen erarbeitet und im Zuge des Evaluierungsdialogs deren Umsetzung mit den Arbeitnehmenden gemeinsam geplant. Dies erfolgt vor dem Hintergrund, dass psychische Belastung immer zuerst an ihrer Quelle zu bekämpfen ist (Stichwort: Verhältnisprävention) und Maßnahmen zunächst auf technischer Ebene, dann erst – wenn dies nicht möglich ist – auf organisatorischer Ebene und nachrangig auf persönlicher Ebene umzusetzen sind (Stichwort: TOP-Prinzip).
  5. Da der Arbeitsschritt „Umsetzen der Maßnahmen“ das primäre Ziel der Evaluierung psychischer Belastung darstellt, werden die Betriebe ermutigt, in diesen Schritt die meiste Zeit und die meisten Ressourcen zu investieren und vor der Umsetzung der Maßnahmen die verantwortlichen Personen, einen verbindlichen Zeitplan und möglichst messbare Erfolgskriterien festzulegen.
  6. Zur Überprüfung, ob die umgesetzten Maßnahmen wirksam waren und eine negative psychische Belastung beseitigt oder reduziert wurde, sollte zunächst darauf geachtet werden, dass die Maßnahmen auch vollständig umgesetzt wurden. Zudem sollte sichergestellt werden, dass die Maßnahmen auch die negative psychische Belastung beseitigt oder zumindest hinreichend reduziert haben und ob gegebenenfalls nicht eine neue psychische Belastung entstanden ist, die zu Fehlbeanspruchung führt. Es besteht auch die Möglichkeit, die Wirksamkeit durch den wiederholten Einsatz des EVALOG-Verfahrens zu überprüfen.
  7. Um die Evaluierung auf einem aktuellen Stand zu halten, haben Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgeber diese anzupassen, sofern sich die grundlegenden Gegebenheiten ändern (§ 3 Abs. 1 ASchG). In diesem Schritt wird also dafür Sorge getragen, dass die Evaluierung psychischer Belastung auf dem aktuellen Stand bleibt.

Wie gemäß § 5 ASchG gesetzlich vorgeschrieben, wird jeder Arbeitsschritt schriftlich dokumentiert. Die entsprechenden Unterlagen müssen gemäß § 12 Abs. 7 ASchG für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (im Fall, dass weder Betriebsrat noch SVP vorhanden sind) zugänglich aufbewahrt und gemäß § 8 Abs. 1 ArblG (Arbeitsinspektionsgesetz) dem Arbeitsinspektorat auf Anfrage vorgelegt werden können.

Zusammenfassung

Vor dem Hintergrund des österreichischen ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) wurde auf Grundlage des KFZA (Kurzfragebogen zur Arbeitsanalyse) mit EVALOG (Evaluierung psychischer Belastung im Dialog) ein wissenschaftlich fundiertes und praxiserprobtes Verfahren entwickelt, welches insbesondere Kleinstbetriebe unterstützt, die Evaluierung psychischer Belastung in einem Dialog zwischen Evaluiererin bzw. Evaluierer (Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber oder ihre bzw. seine Vertretung) und ein bis drei Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmern eigenständig durchzuführen. Dieser Dialog wird durch einen Leitfaden, den sogenannten Wegweiser, unterstützt, wodurch alle wesentlichen Informationen gemäß der gesetzlichen Dokumentationspflicht erfasst werden.


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