Krebserzeugende Arbeitsstoffe
Holzstaub vermeiden
Die Gesundheitsgefährdung durch Holzstaub wird oft unterschätzt. Dabei gehen die heute gewünschten Oberflächenqualitäten mit staubintensiveren Bearbeitungsverfahren einher. Doch bei Einhaltung aller Schutzmaßnahmen am Stand der Technik kann ein weitgehend staubfreies Klima erreicht werden.
Krebsgefahr besteht in der Holzbearbeitung und -verarbeitung vor allem durch Holzstaub, zum Teil auch durch Formaldehyd. Holzarten wie Eiche, Buche oder Birke werden laut der Grenzwerteverordnung 2011 (GKV 2011) als eindeutig krebserzeugend eingestuft, bei anderen besteht ein begründeter Verdacht auf ein krebserzeugendes Potenzial. Formaldehyd, das vor allem in der Plattenproduktion Verwendung findet, ist seit der Novelle der CLP-Verordnung 2016 als eindeutig krebserzeugend eingestuft. Trotz dieser Gefahren werden Schutzmaßnahmen in der Praxis mitunter nach wie vor außer Acht gelassen oder einfach „vergessen“.
Eine Erklärung dafür bietet das zu Recht sehr gute Image von Holz. Es eignet sich für zahlreiche Einsatzbereiche und punktet als nachwachsender Rohstoff mit einer hervorragenden Öko- und Klimabilanz. „Durch die positive emotionale Beziehung zu Holz als Naturstoff wird dieser nicht als problematisch wahrgenommen“, stellt Dipl.-Ing. Georg Oberdorfer, Fachkundiges Organ der AUVA, fest. Die Gefahr durch Holzstaub sei lange Zeit hindurch verharmlost worden, so Oberdorfer weiter: „Holzstaub gehört halt dazu, damit muss man sich abfinden.“
Gefahr durch feine Partikel
Argumentiert wird auch damit, dass Tischler in der Vergangenheit ja ebenfalls mit Holz gearbeitet hätten, ohne an Krebs zu erkranken. Dipl.-Ing. (FH) Christof Tallian, Fachkundiges Organ im Unfallverhütungsdienst Wien der AUVA, vergleicht die frühere Situation mit der heutigen: In der „guten alten Zeit“ sind an den Maschinen hauptsächlich Holzspäne und nur geringe Mengen an Holzstaub entstanden. Die heute gewünschten hohen Oberflächenqualitäten erzielt man dagegen nur mit Werkzeugen, die einen viel höheren Staubanteil mit sehr kleinen Partikelgrößen erzeugen.
„Es muss betont werden, dass Holz als Naturwerkstoff absolut unproblematisch ist. Durch mechanische Bearbeitung wird das Holz in immer kleinere Teile zerlegt, welche schlussendlich eine Gefahr darstellen. Betritt man im Winter eine schlecht abgesaugte Tischlerei, ist der Holzstaub sofort als Kratzen im Hals zu spüren“, erläutert Tallian. Atemwegserkrankungen zählen ebenso wie Hautkrankheiten und – insbesondere durch Stäube bestimmter Tropenhölzer wie Palisander, Mahagoni und Teak ausgelöste – allergische Reaktionen zu den Folgen der Exposition mit Holzstaub. Das durch Hartholzstaub verursachte Adenokarzinom der Nasenhaupt- und Nasennebenhöhlen ist bei Beschäftigten in der Holzverarbeitung und -bearbeitung als Berufskrankheit anerkannt. Erste Anzeichen für diese Krebsart sind Behinderung der Nasenatmung, vermehrte Sekretabsonderung und häufiges, aber meist nur leichtes Nasenbluten.
Keine unbedenkliche Konzentration
Für Holzstaub gilt als Grenzwert ein Tagesmittelwert von 2 mg/m³. Es handelt sich dabei um einen TRK-Wert, was bedeutet, dass es nach dem heutigen Stand der Wissenschaft keine gesundheitlich unbedenkliche Konzentration gibt und die Belastung daher so weit wie möglich unter diesem Wert liegen sollte. Was laut Tallian durchaus machbar ist: „Wenn alle in der GKV 2011 vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen umgesetzt werden, erreicht man in der Regel eine deutliche Unterschreitung des Grenzwerts.“ Wie bei allen gefährlichen Arbeitsstoffen sollten auch bei Holzstaub Schutzmaßnahmen nach dem „STOP“-Prinzip gesetzt werden. An erster Stelle steht die Substitution, also der Ersatz. In diesem Fall gilt als Substitution auch der Umstieg auf ein staubärmeres Bearbeitungsverfahren. Der Ersatz des Arbeitsstoffes selbst, also der eindeutig krebserzeugenden Holzarten durch andere, sollte in Betracht gezogen werden, wird jedoch in der Praxis nicht immer möglich sein. Zudem gilt es zu bedenken, dass bei weniger häufig verarbeiteten Hölzern oft Erfahrungswerte zum Gefährdungsausmaß fehlen. „Auch beim Holz gibt es Modetrends“, so Oberdorfer. „Bei der Umstellung auf eine neue Holzart wird oft bei der AUVA nachgefragt, was das für die gesundheitliche Belastung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeutet.“
Bei der Verwendung von bestimmten in der GKV 2011 aufgelisteten Holzbearbeitungsmaschinen – z. B. Tischbandsägen, Schleifblöcken oder Parkettschleifmaschinen – kann es dazu kommen, dass der Grenzwert nicht eingehalten wird. In diesem Fall sind alle technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Schadstoffreduktion auszuschöpfen. Darüber hinaus muss die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber dafür sorgen, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Atemschutz tragen. Für die betroffenen Arbeitsplätze gilt ein TRK-Wert von 5 mg/m³.
Absauganlagen und -geräte
In der Praxis wird der Fokus meist auf technische Maßnahmen gelegt, wobei Absaugung die wichtigste Rolle spielt. Man unterscheidet zwischen Absauganlagen, bei denen die einzelnen Komponenten nach den Erfordernissen vor Ort zusammengebaut werden, und Absauggeräten. Zu Letzteren zählen Entstauber und Industriestaubsauger. Bei diesen bilden Ventilatoren, Filterelemente und Sammelbehälter eine Einheit.
„Grundsätzlich müssen gemäß GKV 2011 alle spanabhebenden Holzbearbeitungsmaschinen abgesaugt werden, was selbstverständlich auch für handgeführte Holzbearbeitungsmaschinen wie Handkreissägen, Handhobelmaschinen oder Handoberfräsmaschinen gilt. Speziell auf diese handgeführten Holzbearbeitungsmaschinen wird oft vergessen“, erklärt Tallian. Das ist vor allem deshalb problematisch, weil sich die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer beim Gebrauch einer handgeführten Maschine unmittelbar im Staubbereich befindet. Besonders staubintensiv ist die Arbeit mit handgeführten Schleifmaschinen. Für diese schreibt die GKV 2011 neben der Geräteabsaugung eine zusätzliche Absaugung zwingend vor. Dabei kann es sich z. B. um einen abgesaugten Schleiftisch, eine Wandabsaugung oder eine Absaugkabine handeln. „Schleiftische sind preislich günstig und können nicht nur zum Schleifen, sondern auch für andere Bearbeitungsschritte mit handgeführten Maschinen verwendet werden“, führt Oberdorfer einige Vorteile an. Von Schleiftischen Marke Eigenbau ist abzuraten, da einschlägiges Know-how eines Profis erforderlich ist, um einen gleichmäßigen Unterdruck bei minimalem Luftvolumenstrom zu gewährleisten.
Richtige Stauberfassung
Ein Nachteil von Schleiftischen besteht darin, dass sie sich nur für flache Objekte optimal eignen. Für eine gute Stauberfassung ist der Abstand der Staubquelle zur Absaugfläche bei Produkten wie Sesseln oft zu groß. Für diese sowie generell für große Werkstücke oder hohe Staubmengen stellen Schleifkabinen die bessere Lösung dar. Diese punkten auch dadurch, dass sie die Staubverschleppung in andere Bereiche verhindern, benötigen aber viel Platz und erfordern vergleichsweise hohe Investitionen.
Bei der Geräteabsaugung ist darauf zu achten, dass der Holzstaub direkt an der Entstehungsstelle erfasst wird, da die Geschwindigkeit der abgesaugten Luft mit zunehmendem Abstand stark abfällt. Das Erfassungselement sollte möglichst dicht an das Werkstück angeschlossen, die Absaugöffnung in Richtung des Späneflugs ausgerichtet sein. „Nicht richtig eingestellte Erfassungselemente sind eine der wesentlichen Ursachen für eine hohe Holzstaubbelastung“, gibt Tallian zu bedenken.
Weitet ein Betrieb seine Produktion aus, reicht die Absaugung oft nicht für die neu angeschafften Maschinen. Die Kapazitätsgrenze des abgesaugten Luftvolumens wird überschritten, die erforderliche Luftgeschwindigkeit von 20 m/s nicht mehr erreicht. Einen zu geringen Luftstrom gibt es häufig auch dann, wenn Geräte abgesaugt werden, die sich gerade nicht in Betrieb befinden. Verfügt eine Maschine über einen händischen Schieber, muss dieser nach Beendigung des Arbeitsvorgangs immer geschlossen werden. Die Absaugleistung sinkt auch, wenn es Leckagen oder Leitungsabschnitte mit erhöhtem Strömungswiderstand gibt. Werden beschädigte Teile wie Schläuche nur behelfsmäßig repariert, kann das zu Luftverlust führen. Eine regelmäßige professionelle Prüfung und Wartung der Absauganlage garantiert, dass die Absaugleistung nicht unbemerkt zurückgeht und die Staubbelastung damit über den Grenzwert steigt.
Ein gutes Vorbild
Es entspricht heute dem Stand der Technik bei der Maschinen- und Geräteabsaugung, dass diese automatisch aktiviert wird, wenn man die Maschine bzw. das Gerät in Betrieb nimmt. Damit überlässt man die Entscheidung, ob die Absaugung eingeschaltet wird, nicht den Beschäftigten, die das oft als störende Unterbrechung ihrer Arbeit empfinden. Speziell wenn man den Arbeitsplatz verlassen und quer durch die Werkstatt gehen muss, um den Schalter zu betätigen, verleitet das zum Verzicht auf diese wichtige Schutzmaßnahme. Eine Rolle spielt natürlich auch die Macht der Gewohnheit. Haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bisher nur bei längeren Arbeiten die Absaugung eingeschaltet, fällt die Umstellung schwer. Oberdorfer appelliert an die Verantwortlichen, mit gutem Beispiel voranzugehen. Ökonomische Überlegungen dürften keinesfalls dazu führen, dass Schutzmaßnahmen außer Acht gelassen werden. So steht der Meister in kleinen Tischlereien mitunter sogar am Samstag in der Werkstatt, vergisst aber darauf, sich selbst zu schützen.
Vorzeigeunternehmen TEAMwork
Bei der TEAMwork Holz- und Kunststoffverarbeitung GesmbH war ein technischer Defekt der Grund für Grenzwertüberschreitungen. „Im Werk Linz ist es im Holzverarbeitungsbereich zu Ausfällen der Absauganlage gekommen“, so Franz Kritzinger, der als Sicherheitsfachkraft für alle Produktionsbereiche und Standorte bei TEAMwork zuständig ist. Das oberösterreichische Vorzeigeunternehmen beschäftigt an vier Standorten insgesamt 290 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, davon 212 mit Behinderungen.
„Als integratives Unternehmen achten wir besonders auf den Schutz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter; wir haben einen wirtschaftlichen und einen sozialen Auftrag“, betont Kritzinger. Daher sind auch regelmäßige Holzstaubmessungen, die von der AUVA durchgeführt werden, bei TEAMwork selbstverständlich. Bei den Messungen im Mai 2015 lagen die Werte zum Teil weit über dem Grenzwert von 2 mg/m³.
„In der Endmontage ist mit einer Handmaschine, die nicht an die zentrale Absaugung angeschlossen war, nachgehobelt worden. Dort hat es besonders hohe Überschreitungen mit bis zu 5,2 mg/m³ gegeben“, erinnert sich Kritzinger. Überraschend war, dass die Staubbelastung auf den händischen Schleifplätzen trotz Deckenzuluft und Absaugung fast dem Dreifachen des Grenzwerts entsprach. Bei Fräsanlage und Plattensäge gab es ebenfalls Überschreitungen, außerdem war die Grundstaubbelastung in der Werkstätte relativ hoch.
Umfassende Maßnahmen
Die Geschäftsleitung beschloss daraufhin ein umfassendes Maßnahmenpaket. In die Planung und Umsetzung der Verbesserungen, die knapp ein Jahr in Anspruch nahmen, waren Betriebsleiter, Werkstätten- und Produktionsleiter, Arbeitsmediziner, Sicherheitsvertrauensperson und Sicherheitsfachkraft involviert. Besonderes Augenmerk wurde dabei auf die Schleifarbeitsplätze gelegt.
Für die Handschleifplätze eine zufriedenstellende Lösung zu finden war eine besondere Herausforderung, so Kritzinger: „Wir haben fünf verschiedene Exzenterschleifer-Typen durchprobiert, bis wir einen gefunden haben, bei dem die Absaugleistung passt.“ Die Mühe lohnte sich, die druckluftbetriebenen Exzenterschleifer ohne direkte Absaugung konnten durch geeignete elektrisch betriebene Geräte mit direkter Absaugung ersetzt werden. Außerdem optimierte man die Absaugleistung der Handschleiftische.
Das Ergebnis übertraf die Erwartungen. Bei der Vergleichsmessung, die im April 2016 durchgeführt wurde, betrugen die Werte an den Schleifplätzen mit Deckenzuluft und Tischabsaugung maximal 0,4 mg/m³. In der Endmontage konnte die Staubbelastung mehr als halbiert werden. Die anderen Messergebnisse lagen zum Teil deutlich unter dem Grenzwert. Aufgrund des schon davor hohen technischen Standards sind die Investitionen in Adaptionen der Schutzeinrichtungen laut Kritzinger überschaubar geblieben.
Keinen Staub aufwirbeln
Das gilt auch für die übrigen technischen Maßnahmen. Für die großflächige Bodenreinigung wurde eine Nass-Saugmaschine angeschafft. Staubsauger mindestens der Filterklasse „M“ und Bodenabzieher mit Gummilippe sorgen nun ebenfalls dafür, dass kein Staub aufgewirbelt wird. Die Arbeitsplatz- und Maschinenreinigung wurde vom Abend auf die Zeit vor Arbeitsbeginn verlegt, da sich der noch in der Luft befindliche Staub über Nacht absenkt und vom Boden leichter entfernt werden kann. Neben unsachgemäßer Reinigung führt vor allem das Abblasen von Maschinen, Werkstücken oder Kleidung mit Druckluft zu einer hohen Staubbelastung. „Feine lungengängige Staubpartikel sind so leicht, dass sie mehrere Stunden bzw. sogar Tage benötigen, bis sie wieder zu Boden sinken. Dieses Feinstaub-Luft-Gemisch ist für das menschliche Auge nicht wahrnehmbar“, erklärt Oberdorfer. Er hat die Erfahrung gemacht, dass es oft schwer ist, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern das Abblasen abzugewöhnen, weil es schnell geht und man den weggeblasenen Staub unmittelbar danach nicht sieht. Ist das Abblasen arbeitstechnisch nicht vermeidbar, muss die Staubbelastung verringert werden, z. B. durch Verlegung der Tätigkeit in eine Schleifkabine. Für die Personenreinigung gibt es spezielle Luftduschkabinen, die aufgrund des Platzbedarfs und der erforderlichen Investition vor allem für größere Betriebe sinnvoll, bisher allerdings wenig verbreitet sind.
Persönliche Schutzausrüstung
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist immer dann erforderlich, wenn der Grenzwert überschritten wird, obwohl alle technischen und organisatorischen Maßnahmen ausgeschöpft sind. Aber auch bei Einhaltung des Grenzwerts können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer PSA verlangen. Oberdorfer empfiehlt eine Staubmaske mit Ausatemventil der Klasse FFP2, da bei dieser kein großer Atemwiderstand besteht. „Die Staubmaske soll man keinesfalls neben die Maschine in die mit Staub belastete Luft hängen. Sie darf nicht von mehreren Personen benutzt werden“, nennt Oberdorfer grundlegende Hygienemaßnahmen. Diese sind deshalb so wichtig, da es sonst zur Verschleppung und zur unbeabsichtigten Aufnahme gefährlicher Stoffe über die Haut, das Einatmen oder auch das Verschlucken kommen kann – etwa wenn mit verschmutzten Händen oder in kontaminierter Umgebung gegessen, getrunken oder geraucht wird.
Auch bei TEAMwork legt man großen Wert auf Hygiene. „Bei uns ist nie am Arbeitsplatz gegessen, getrunken oder geraucht worden. Rauchen darf man überhaupt nur in ausgewiesenen Raucherzonen. Wir haben ein Handschutzprogramm mit speziellen Handwaschpasten“, so Kritzinger. Arbeitskleidung wird regelmäßig gewechselt und in der Firma gereinigt. Damit kommt TEAMwork einer Verpflichtung nach, die bei der Verarbeitung von Hölzern mit eindeutig krebserzeugenden Stäuben gilt. „Das Unternehmen muss Arbeitskleidung zur Verfügung stellen und reinigen. Weiters müssen getrennte Aufbewahrungsmöglichkeiten für Straßenkleidung einerseits und Arbeitskleidung bzw. persönliche Schutzausrüstung andererseits vorhanden sein, z. B. durch zwei Spinde pro Person“, erklärt Tallian. Für verschmutzte Arbeitskleidung bietet sich als Alternative zur Reinigung im Unternehmen an, einen Mietwäsche-Service zu nutzen.
Gefahr durch Formaldehyd
Diese Schutzmaßnahmen sind auch bei der Verwendung anderer eindeutig krebserzeugender Stoffe vorgeschrieben. In der Holzverarbeitung und -bearbeitung kommt als weitere Gefahrenquelle formaldehydhaltiger Leim infrage. Durch Einatmen kann Formaldehyd, ein bei Zimmertemperatur gasförmiger, stechend riechender Stoff, im Nasen-Rachen-Raum Krebs verursachen. Die Gefahren durch Formaldehyd, das auch giftig und ätzend ist und vermutlich das Erbgut schädigt, sind schon seit Jahrzehnten bekannt. Daher hat man diesen Stoff in vielen Bereichen durch weniger gesundheitsschädigende Alternativen ersetzt. In der Holzverarbeitung kommt Formaldehyd hauptsächlich in der Plattenproduktion zum Einsatz. Beim Pressen, insbesondere beim Heißpressen, wird Formaldehyd in erhöhter Konzentration freigesetzt. „Im Bereich der Presse sind Formaldehyd-Dämpfe durch Reizung der Augen und der Nase sensorisch wahrnehmbar. Allerdings ist das Pressen ein hochautomatisierter Prozess, im direkten Umfeld der Maschinen gibt es keine permanenten Arbeitsplätze, nur temporäre bei Wartung und Reinigung“, gibt Oberdorfer teilweise Entwarnung. Da Formaldehyd rasch z. B. mit Wasser in der Raumluft reagiert, ist die Belastung lokal begrenzt. Eine kurzzeitige Formaldehyd-Exposition besteht, wenn mehrere ungünstige Parameter zusammentreffen, z. B. beim Arbeiten in einem schlecht belüfteten Lagerraum, in dem viele frisch hergestellte Spanplatten gelagert sind. Zu direktem Kontakt mit formaldehydhaltigem Leim kann es beim Befüllen oder Reinigen von Leimvorratsbehältern kommen.
Komplett umsteigen
Formaldehydhältige Holzwerkstoffe werden in Österreich von wenigen großen Betrieben hergestellt. Diese müssen unter Umständen Maßnahmen setzen, um überhöhten Formaldehyd-Belastungen vorzubeugen bzw. ihnen entgegenzuwirken. Im Kleingewerbe ist die Gefahr von Grenzwertüberschreitungen relativ gering. Für kleinere Betriebe wie gewerbliche Tischlereien ist laut Oberdorfer der Umstieg auf gänzlich formaldehydfreie Klebstoffe möglich bzw. vielfach bereits vollzogen. Bei der Oberflächenbehandlung insbesondere von Parkett sind sehr vereinzelt noch formaldehydemittierende säurehärtende Lacke in Verwendung. Das größte Problem dabei besteht darin, dass es in den Innenräumen keine kontrollierte Frischluftversorgung gibt, wodurch die Formaldehyd-Konzentration zum Teil über den MAK-Wert steigt. Auch in diesem Bereich gibt es jedoch bereits etablierte formaldehydfreie Alternativen.
Zusammenfassung
Bei der Holzbearbeitung und -verarbeitung besteht Krebsgefahr vor allem durch Holzstaub, zum Teil auch durch Formaldehyd. Besonders Schleifarbeiten sind sehr staubintensiv. Werden alle Schutzmaßnahmen eingehalten, dann gelingt es meist, die Belastung deutlich unter den Grenzwert zu senken. Mit einem umfassenden Maßnahmenpaket zur Reduktion der Holzstaubbelastung zählt das integrative Unternehmen TEAMwork österreichweit zu den Vorzeigebetrieben.